Psychotherapieverfahren

Für die Behandlung von seelischen Erkrankungen mit Psychotherapie stehen verschiedene Verfahren zur Verfügung. Ihre Wirksamkeit ist wissenschaftlich nachgewiesen und die Behandlungserfolge sind in der Regel anhaltend. Welches psychotherapeutische Verfahren jeweils angezeigt ist, wird nach einer umfassenden Diagnostik entschieden.

In der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über die Durchführung der Psychotherapie hat der Gesetzgeber festgelegt, für welche wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten übernimmt. Aktuell sind dies die analytische Psychotherapie (Psychoanalyse), die Systemische Therapie, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die Verhaltenstherapie.

Alle Psychotherapieverfahren können sowohl in einer Einzeltherapie als auch in der Gruppentherapie eingesetzt werden.