6. Sitzung der 5. Kammerversammlung am 21. Mai 2022

Die 5. Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen trat am 21. Mai 2022 zu ihrer 6. Sitzung in dieser Wahlperiode zusammen. Die Kammerversammlungsmitglieder befassten sich intensiv mit der Mitte Mai vom Deutschen Psychotherapeutentag (DPT) fertiggestellten Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO) für die Profession. Zentral waren dabei Überlegungen zur Umsetzung einer Weiterbildungsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Nordrhein-Westfalen. Die Kammerversammlung beschloss ferner Änderungen in der Satzung und in Ordnungen der Kammer. Des Weiteren standen Änderungsvorschläge der Satzung und der Geschäftsordnung zur Einbindung der PiA-Vertretung NRW (Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung) zur Beratung. Wahlen und die Abstimmung zu Resolutionen waren weitere Tagesordnungspunkte.

Die Sitzung der Kammerversammlung fand nochmals digital statt. Gerd Höhner, Präsident der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen, begrüßte die Kammerversammlungsmitglieder und den Vorstand, die zugeschalteten PiA-Sprecherinnen und das Team der Geschäftsstelle. In einem Nachruf würdigte er den am 31. Januar 2022 verstorbenen Kollegen Peter Müller-Eikelmann. Mit ihm habe man einen geschätzten Kollegen verloren, der sich mehr als 17 Jahre in der Kammerversammlung und in weiteren Gremien auf Landes- und Bundesebene engagiert für die Belange des Berufsstandes eingesetzt habe. In einer Schweigeminute nahmen die Kammerversammlungsmitglieder von Peter Müller-Eikelmann Abschied.

Änderungen im Heilberufsgesetz NRW

Vor der Aussprache zum schriftlichen Bericht des Vorstandes wies Gerd Höhner auf die gelungenen Änderungen im Heilberufsgesetz NRW hin. Sie seien aufgrund des Gesetzes über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten (Psychotherapeutengesetz - PsychThG) vom 15. November 2019 notwendig gewesen. Unter anderem sei nun die Zuständigkeit der Kammer auch für nach neuem Recht approbierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im Heilberufsgesetz NRW verankert. Weitere Änderungen seien ebenfalls im Sinne der Profession umgesetzt worden. Es sei erfreulich, dass man sich hierzu kurzfristig mit dem verantwortlichen Referat im Ministerium für Arbeit, Gesundheit, Soziales Nordrhein-Westfalens (MAGS NRW) habe beraten können. Die Neuerungen konnten so noch kurz vor Ende der Legislaturperiode des nordrhein-westfälischen Landtags umgesetzt wurden. Die gute Arbeit der Justiziarin und der Geschäftsstelle der Kammer hätten daran großen Anteil gehabt. Auf einen ausführlichen mündlichen Bericht des Vorstandes wurde zugunsten von ausreichend Diskussionszeit zu den aktuellen Themen MWBO und einer Weiterbildungsordnung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen verzichtet.

In der Aussprache kommentierten Kammerversammlungsmitglieder berufspolitische Entwicklungen und die Aktivitäten des Vorstandes. Mehrfach wurde der Wunsch geäußert, auf den Veranstaltungen der Kammer wieder stärker in den Austausch zu kommen und bei digitalen Formaten die hierzu bestehenden Möglichkeiten auszuschöpfen. Neue Kammerversammlungsmitglieder sollten bestärkt werden, sich in den Diskussionen aktiv zu beteiligen.

Satzung, Berufsordnung und Fortbildungsordnung

Die Kammerversammlung beschloss in ihrer Sitzung Änderungen in der Satzung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen. Nach neuem Recht approbierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wurden als Kammerangehörige in die Satzung aufgenommen. Die Vorgaben zu den Wahlen zur Kammerversammlung und der Wahl des Vorstandes wurden ebenfalls entsprechend der Änderungen im Heilberufsgesetz angepasst. Die Berufsordnung wurde dahingehend geändert, dass die Kammer auch über die neue Berufsgruppe der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten die Berufsaufsicht ausübt. Für die Fortbildungsordnung beschloss die Kammerversammlung, die aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen eingeführte Übergangsregelung zur Akkreditierung von Online-Fortbildungen mit Live-Charakter bis zum 31. Dezember 2024 zu verlängern. Ob ein derartiges Veranstaltungsformat auf Dauer als akkreditierungsfähig zugelassen werden sollte, soll nach einer Evaluation der Teilnehmererfahrungen bewertet werden.

Weiterbildungsordnung und Gebührenordnung

In der aktuell gültigen Weiterbildungsordnung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen wurde klargestellt, dass sich die bisherigen Regelungen ausschließlich auf die Weiterbildung von und durch Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten beziehen. In die bestehende Weiterbildungsordnung wurde zudem entsprechend der MWBO ein neuer Bereich „Sozialmedizin“ eingefügt. Die vom Ausschuss Fort- und Weiterbildung eingebrachte Überlegung, dass Ärztinnen und Ärzte die Teilnahme an Weiterbildungen der Kammer im Bereich Systemische Therapie ermöglicht werden solle, war in der Vorabprüfung vom MAGS infrage gestellt worden. Vor diesem Hintergrund wurde das Thema von der Kammerversammlung zur Beratung an den Vorstand und den Kammerausschuss zurückgegeben. Mit den Ergebnissen wolle man an die Ansprechpersonen im Ministerium erneut herantreten, erklärte Gerd Höhner.

Die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen übernimmt ab dem 1. Januar 2023 die Fachsprachenprüfung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Zur Abrechnung der Prüfung wurde in die Gebührenordnung eine Ziffer eingebracht. Sie ersetzt die bisherige Gebührenziffer, die weder rechtlich noch praktisch erforderlich war. Auch die nicht benötigte Ziffer 13 der Gebührenordnung wurde gestrichen.

Einbindung der PiA-Vertretung NRW

Der Ausschuss Satzung, Berufsordnung und Berufsethik war von der Kammerversammlung am 6. November 2021 beauftragt worden, Regelungsvorschläge für die Satzung und die Geschäftsordnung der Kammer hinsichtlich der Einbeziehungsmöglichkeit von Mitgliedern der PiA-Vertretung NRW zu entwickeln. Die Vorschläge sollten der Kammerversammlung zur Beratung vorgelegt werden. Julia Leithäuser, Vorsitzende im Ausschuss Satzung, Berufsordnung und Berufsethik, stellte die Arbeitsergebnisse vor. Sie beinhalten, dass die als PiA-Vertretung NRW gewählten Personen als Gäste mit Rederecht zu den Sitzungen der Kammerversammlung eingeladen werden. Außerdem soll die Kammerversammlung ihre Teilnahme an den Ausschusssitzungen beschließen können. Dies solle nicht für die Sitzungen des Finanzausschusses gelten. Julia Leithäuser dankte der Justiziarin der Kammer für ihre fachliche Unterstützung der Ausschussarbeit. Mehrere Kammerversammlungsmitglieder sprachen sich in der Beratung für den wie vom Ausschuss vorgeschlagenen regelhaften Einbezug der PiA-Vertretung in den Ausschüssen aus. In den Kammerversammlungen sei ihre Mitarbeit bereits gelebte Praxis und werde konstruktiv und fruchtbar erlebt. Gerd Höhner fasste zusammen, dass man die Überlegungen hierzu im nächsten Schritt dem Ministerium vorlegen wolle. Nach Zustimmung der Aufsichtsbehörde könne die Kammerversammlung in der nächsten Sitzung im Dezember 2022 über eine Verstetigung der Mitwirkung der PiA-Vertretung in den Gremien der Kammer abstimmen.

Reform der Psychotherapeutenaus- und -weiterbildung

Die Kammerversammlung beschäftigte sich ausführlich mit der Reform der Psychotherapeutenaus- und -weiterbildung. Gerd Höhner erklärte, dass der umfangreiche Arbeitsprozess zur Entwicklung einer Muster-Weiterbildungsordnung auf Bundesebene formal abgeschlossen sei. Die Profession habe an dem iterativen Verfahren über gut drei Jahre hinweg auf breiter Basis intensiv und differenziert mitgewirkt. Es seien viele Arbeitsgruppen aktiv gewesen und man habe zahlreiche Informations- und Beratungsgespräche mit Ansprechpersonen aus verschiedenen Bereichen und Institutionen geführt. Sämtliche Vorstandsmitglieder der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen seien in Arbeitsgruppen und Gremien auf allen Ebenen beteiligt gewesen. Auch viele Kammerversammlungsmitglieder hätten sich eingebracht. Insbesondere dankte Gerd Höhner den Mitgliedern im Ausschuss Aus- und Weiterbildung im Rahmen der Ausbildungsreform für ihr Engagement und den gelungenen Austausch. Mit Blick auf das große Ganze sei erfreulich, wie gut alle Prozesse zusammengelaufen seien. Die Erarbeitung der Muster-Weiterbildungsordnung sei auch auf Landesebene eine anspruchsvolle Aufgabe gewesen.

Der Kammerpräsident beschrieb die Muster-Weiterbildungsordnung als ein flexibles, zukunftsfähiges System. Es bilde die gesamte Breite des Berufsbildes und der neuen Anforderungen der Versorgung ab. Weiterbildungsanteile auch im institutionellen Bereich würden der Profession berufliche Entwicklungsmöglichkeiten öffnen. Gleichzeitig werde man der Nachfrage psychotherapeutischer Leistungen in Bereichen wie der Jugendhilfe oder der Rehabilitation gerecht. Die Landeskammern seien nun mit der praktischen Errichtung der Weiterbildungsstrukturen befasst. Dabei wolle man bundesweit zu möglichst einheitlichen Regelungen kommen. Das Ziel sei, die Weiterbildungsordnung in der nächsten Sitzung der Kammerversammlung zu beschließen.

Inhalte der Muster-Weiterbildungsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Vorstandsmitglieder der Kammer gaben einen Überblick über die Inhalte Muster-Weiterbildungsordnung. Hermann Schürmann informierte zu Abschnitt A. Er beinhaltet als Paragrafenteil unter anderem Regelungen zu den Weiterbildungsarten und -strukturen in Vollzeit oder Teilzeit sowie Anforderungen an Weiterbildungsbefugte, Weiterbildungsstätten und Prüfungen. Oliver Kunz stellte die Abschnitt B und C vor. Abschnitt B umfasst gebietsübergreifende Anforderungen an die Weiterbildung und die Regelungen für die drei Gebiete „Psychotherapie für Kinder und Jugendliche“, „Psychotherapie für Erwachsene“ und „Neuropsychologische Psychotherapie“. Im Abschnitt C wird geregelt, welche Inhalte und Richtzahlen für die psychotherapeutischen Verfahren in der Gebietsweiterbildung erfüllt sein müssen. Barbara Lubisch erläuterte den Abschnitt D „Bereiche“ der MWBO. Darin sind die Anforderungen für Bereichsweiterbildungen in spezieller Psychotherapie bei Diabetes, spezieller Schmerzpsychotherapie, in Sozialmedizin und für Zweitverfahren festgelegt. Insbesondere den Umfang der Anforderungen zum Erwerb eines weiteren Psychotherapieverfahrens habe die Profession intensiv diskutiert. Im Mai 2022 habe der Deutsche Psychotherapeutentag die hierzu erarbeiteten Vorschläge mit großer Mehrheit beschlossen. 

Weiterbildungsordnung Nordrhein-Westfalen

Dr. Jürgen Tripp, Vorsitzender im Ausschuss Aus- und Weiterbildung im Rahmen der Ausbildungsreform, gab einen Ausblick auf mögliche Entwicklungen in der Hochschullandschaft und die Situation der Weiterbildungsstätten, wenn man die Weiterbildungsordnung Nordrhein-Westfalen beschlossen habe. Derzeit strebe man pro Jahrgang circa 700 Absolventinnen und Absolventen von Masterstudiengängen an, die zur Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut führen. Die ersten Masterabschlüsse der Studiengänge an staatlichen Universitäten seien 2024 möglich, aus privaten Hochschulen werde es schon vorher Absolventinnen und Absolventen des Studiums geben. Mit höheren Approbiertenzahlen sei ab 2026 zu rechnen. Des Weiteren fasste der Ausschussvorsitzende die auf die Weiterbildungsstätten zukommenden Änderungen, Aufgaben und Fragen zusammen. Über allem stünde die Aufgabe, die Finanzierung der Weiterbildung insbesondere im ambulanten Bereich zu klären. Erforderlich sei eine politische Lösung in Form einer finanziellen Förderung. Die Bundespsychotherapeutenkammer prüfe derzeit die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Finanzierung der Weiterbildungspraxen und -institute sowie verschiedene Ansätze zur Förderung. Die Landeskammern müssten sich unter anderem um die Zulassungen von Weiterbildungsstätten und Weiterbildungsbefugten, die Organisation des Prüfungswesen und die Inhalte eines eLogbuchs für die Weiterbildungsteilnehmenden kümmern. Für die Umsetzung von Detailfragen strebe man Muster-Ausführungsbestimmungen an. Spätestens im Herbst sollte die Weiterbildungsordnung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen verabschiedet werden, um ab Frühjahr 2023 Befugnisse und Anerkennungen zu ermöglichen, so Dr. Jürgen Tripp.

In der Beratung thematisierten Kammerversammlungsmitglieder die Rolle privater Hochschulen und die Kapazitäten in Bezug auf Weiterbildungsstellen. Das Thema „Finanzierung der Weiterbildung“ solle in die Koalitionsverhandlungen zur Bildung des neuen Landtags von Nordrhein-Westfalen eingespeist werden. Die Profession habe im Zuge der Reform der Aus- und Weiterbildung viele Lösungen erarbeitet und Gräben geschlossen. Nun müsse man dafür Sorge tragen, dass die Probleme der Finanzierung nicht zum Nachteil des beruflichen Nachwuchses gelöst werden. Gerd Höhner bekräftigte, der Vorstand werde zu den angesprochenen Themen mit Nachdruck an die Politik herantreten.

Aktuelle Arbeitsthemen von Vorstand und Gremien

Die Kammerversammlung hatte den Vorstand in ihrer Sitzung am 6. November 2021 beauftragt, eine Kommission zur Bearbeitung von Fragestellungen zum Thema „Psychotherapie im institutionellen Bereich“ einzuberufen. Vorstandsmitglied Hermann Schürmann berichtete, die Kammer habe bei den in der Jugendhilfe oder in Beratungsstellen tätigen Kammermitgliedern das Interesse zur Mitwirkung in einer Kommission erfragt. Mit über fünfzig Rückmeldungen sei die Resonanz erfreulich hoch gewesen. Auch der im Folgenden vom Vorstand organisierte Workshop mit Überlegungen zur Umsetzung der neuen Weiterbildung im institutionellen Bereich habe mit rund dreißig Teilnehmenden großen Anklang gefunden. Derzeit laufe die Rückmeldefrist für die Kammermitglieder, die man konkret zur Mitarbeit in der Kommission angesprochen habe.

Bernhard Moors berichtete über den vom Vorstand organisierten Großen Ratschlag „Qualitätssicherung in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung“ am 30. März 2021. Die Veranstaltung habe verdeutlicht, dass die Qualitätssicherung eng mit der psychotherapeutischen Dokumentation zusammenhänge. Wesentlich sei, dass sie in der Praxis nicht zu bürokratischen Erschwernissen und doppelter Arbeit führe. Der Ansatz, ein Qualitätssicherungsverfahren vor der flächendeckenden Implementierung zunächst zu erproben, werde von der Kammer unterstützt. In der Diskussion brachten mehrere Kammerversammlungsmitglieder zum Ausdruck, dass viele Überlegungen zur Qualitätssicherung in der ambulanten Psychotherapie derzeit noch unausgegoren wirken würden.

Berichte aus den Ausschüssen und den Kommissionen waren ein weiterer Tagesordnungspunkt.

Wahlen mit eindeutigen Abstimmungsergebnissen

Bei den anstehenden Wahlen stimmten die Kammerversammlungsmitglieder für Dr. Georg Kremer (Fraktion PsychotherapeutInnen OWL) als neues Mitglied für den Finanzausschuss der Bundespsychotherapeutenkammer. Stellvertretendes Mitglied im Bundesfinanzausschuss wurde Bettina Tietz-Roder von der Fraktion PsychotherapeutInnen NRW (PtNRW). Benjamin Schreiner wurde für die Fraktion PsychotherapeutInnen NRW (PtNRW) als stellvertretendes Mitglied in den Finanzausschuss der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen gewählt. Anke Judtka wurde neue Delegierte der Fraktion für den Deutschen Psychotherapeutentag (DPT), Annegret Stäwen, ebenfalls Fraktion PsychotherapeutInnen NRW (PtNRW), nahm die Wahl als stellvertretende DPT-Delegierte an.

Resolutionen zu aktuellen berufspolitischen Anliegen

Die Kammerversammlung verabschiedete jeweils mit großer Mehrheit fünf Resolutionen zu folgenden Themen: „Zusätzliche Hürden für schwer psychisch kranke Menschen abbauen: KSVPsych-Richtlinie nachbessern“ [PDF, 215 KB], „Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verurteilen den militärischen Angriff Russlands auf die Ukraine“ [PDF, 102 KB] „Sprachmittlung als Leistung ins SGB V aufnehmen!“ [PDF, 100 KB] „Qualitätssicherung muss Patientinnen und Patienten und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nutzen und mit vertretbarem Aufwand realisierbar sein!“ [PDF, 215 KB] und „Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung muss dringend gesetzlich geregelt werden“ [PDF, 276 KB].

Gerd Höhner gab in seinem Schlusswort  den 3. Dezember 2022 als Termin für die 7. Sitzung der 5. Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen bekannt. Man plane eine Tagung in Präsenz und hoffe sehr, dieses Vorhaben umsetzen zu können. In der heutigen Sitzung sei deutlich geworden, dass viele Kammerversammlungsmitglieder im Online-Format die live gegebenen Möglichkeiten zur Beteiligung vermissen würden. Dem Team der Geschäftsstelle dankte Gerd Höhner für die reibungslose Durchführung der Veranstaltung und die gute Unterstützung.

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