Die Online-Regionalversammlung für den Regierungsbezirk Köln am 9. März 2022 im Rückblick

Der Vorstand der Psychotherapeutenkammer NRW hatte die Kammermitglieder im Regierungsbezirk Köln für den 9. März 2022 zu einer Regionalversammlung eingeladen. Über 120 Kammerangehörige hatten sich zu der digital durchgeführten Veranstaltung angemeldet. Auf den reihum in den Regierungsbezirken Nordrhein-Westfalens stattfindenden regionalen Zusammenkünften informiert der Vorstand zu aktuellen berufspolitischen Themen und den Aktivitäten der Kammer auf Landes- und auf Bundesebene. Neben Fachreferaten zu ausgewählten Schwerpunktthemen bieten die Regionalversammlungen den Kammermitgliedern die Möglichkeit, sich an der berufspolitischen Diskussion zu beteiligen.

Unterstützung für die Menschen aus der Ukraine

Gerd Höhner, Präsident der Psychotherapeutenkammer NRW, ging in der Begrüßung der zugeschalteten Teilnehmenden zunächst auf Aspekte im Zusammenhang mit den Ereignissen in der Ukraine ein. Kammermitglieder, die sich für nach Deutschland gekommene Menschen aus der Kriegsregion engagieren möchten, bat er, sich an ihre Kommune zu wenden. Es sei davon auszugehen, dass derzeit in erster Linie psychotherapeutische Unterstützung der Helfenden vor Ort notwendig sein werde. Betroffene würden Hilfebedarfe oft erst dann artikulieren, wenn ihre äußere Sicherheit weitgehend wiederhergestellt sei. Der Vorstand der Kammer sei zu diesem Thema mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) und den Kassenärztlichen Vereinigungen im Gespräch und man werde diese und weitere Stellen auf Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit hilfreichen Sprachkenntnissen aufmerksam machen. „Nicht zuletzt möchte ich uns alle auf die Möglichkeit hinweisen, dass wir spenden können. Um die Menschen aus der Ukraine unterstützen zu können, braucht es schlicht und ergreifend Geld“, so Gerd Höhner.

Psychotherapeutische Versorgungsplanung in NRW

In seinem Vortrag ging der Kammerpräsident auf die Grundprobleme und die unvermindert fortbestehenden Defizite in der psychotherapeutischen Versorgung - in Nordrhein-Westfalen ein. Der Gesetzgeber habe 1999 das vorhandene, zu der Zeit aber noch im Aufbau befindliche ambulante Psychotherapieangebot („Ist“) zum „Soll“ erklärt. Seitdem habe es seitens der Politik nur unzureichende Bestrebungen gegeben, die Versorgungsdefizite auszugleichen, die aus den aus der damaligen politischen Situation resultierenden Kompromissen und dem damit von Anfang an bestehenden Kalkulationsfehler hervorgegangenen sind. 

Die seither erfolgten Überarbeitungen der Psychotherapie-Richtlinie und der Psychotherapie-Vereinbarung hätten zwar positive Neuerungen wie die psychotherapeutische Sprechstunde eingeführt. Doch in Bezug auf Richtlinientherapie bestünden weiterhin erhebliche Mängel. Für Patientinnen und Patienten würde dies oft monatelange Warte-zeiten auf den Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung bedeuten. Die von den niedergelassenen Praxen mit der Pandemie registrierte höhere Nachfrage nach psychotherapeutischen Leistungen würde das bestehende Unterangebot nochmals verstärken. Insbesondere im Bereich Kinder und Jugendliche stünde ein gestiegener Bedarf einem ohnehin zu knappen Angebot gegenüber. Auch die Hochwasserkatastrophe Nordrhein-Westfalen im Juli 2021 habe Versorgungsdefizite aufgedeckt. Die Erstversorgung habe zwar gut funktioniert. Doch es fehle an den Angeboten der psychotherapeutischen Regelversorgung für die durch die Ereignisse psychisch belasteten Menschen.

Engagement für den Ausbau der Versorgungsstrukturen

Der Vorstand der Psychotherapeutenkammer NRW setze sich daher auf Landes- und Bundesebene für die Zulassung neuer vertragspsychotherapeutischer Praxen ein. Ein Anliegen sei die kurzfristige Schaffung zusätzlicher psychotherapeutischer Behandlungskapazitäten im Rahmen der Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), die Ermöglichung von Ermächtigungen und Anstellungen unter Anhebung der Leistungsobergrenzen. Mit Blick auf die Versorgung von Kindern und Jugendlichen sollten präventive und unterstützende psychosoziale Leistungen für Kinder, Jugendliche und Familien sowie psychotherapeutische Leistungen im Zusammenhang mit der Jugendhilfe ausgebaut werden. Im Bereich der Notfallversorgung sei man mit den entsprechenden Stellen über eine mögliche gemeinsame Vorgehensweise im Gespräch. Dies beinhalte auch Überlegungen, Initiativen von niedergelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nach der Flutkatastrophe in die Weiterentwicklung der Notfallversorgung einzubringen. 

Kritisch betrachte der Vorstand die vom G-BA im September 2021 verabschiedete „Richtlinie zur berufsgruppenübergreifenden, koordinierten und strukturierten Versorgung von psychisch schwer erkrankten Erwachsenen mit einem komplexen psychiatrischen und/oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf“ (KSVPsych-RL). Es sei ein Fortschritt, dass Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im Rahmen der „Komplexversorgung“ die Behandlungsführung verantworten können. Allerdings seien in der Richtlinie halbe Versorgungssitze ausgeschlossen. Diese Entscheidung sei fachlich nicht begründet und stelle in der Praxis ein erhebliches Hindernis dar. 

Angesichts der gestiegenen Bedarfe an psychotherapeutischen Versorgungsleistungen fordere die Kammer die Krankenkassen auf, die Abrechnung von Leistungen im Rahmen der Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V zu erleichtern, führte Gerd Höhner weiter aus. In den letzten Jahren habe man ein deutlich verzögertes und erschwertes Antrags- und Bewilligungsverfahren erlebt und dies im Aufsichtsministerium angemahnt. Erfreulich sei, dass in den Koalitionsvertrag der „Ampel“ wesentliche Forderungen der Profession eingegangen seien. Damit werde eine „echte“ Reform der Versorgungsplanung angestrebt. Sie beinhalte unter anderem auch die leitliniengerechte psychotherapeutische Versorgung und damit eine bedarfsgerechte Personalausstattung im stationären Bereich, in der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Behandlungen verantworten und Leitungsfunktionen übernehmen können.

Digitalisierung in der psychotherapeutischen Praxis

Bernhard Moors, Beisitzer im Vorstand der Psychotherapeutenkammer NRW, erläuterte Aspekte der Digitalisierung im Gesundheitswesen und ihre Auswirkungen auf die psychotherapeutische Praxis. Der Gesetzgeber und ein Großteil der Patientinnen und Patienten würden die Digitalisierung wollen; man sei im digitalen Zeitalter angekommen und die Kammer nehme die damit verbundenen Herausforderungen an. In der Auseinandersetzung mit diesem Thema seien drei Schwerpunkte zentral: die Telematikinfrastruktur (TI), die Nutzung von Internetangeboten in der Psychotherapie und Datenschutz und Datensicherheit als Querschnittthema. Die Telematikinfrastruktur beinhalte unter anderem Anwendungen wie die elektronische Patientenakte (ePA), den Kommunikationsdienst im Medizinwesen (KIM), und den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Psychotherapeutische Praxen seien rechtlich verpflichtet, sich an die Telematikinfrastruktur anzuschließen. Die Kosten hierfür würden auf Antrag von den Krankenkassen teilweise refinanziert; die Anträge können über die jeweils zuständige Kassenärztliche Vereinigung in NRW eingereicht werden. - Zudem käme es angesichts technischer Probleme in der Praxis zu erheblichen Verzögerungen. Insgesamt werde den psychotherapeutischen Praxen bei der Umsetzung viel aufgebürdet.

Forderungen der Profession

Beim Thema „Internet in der Psychotherapie“ unterstrich Bernhard Moors die Forderung der Profession, die Rahmenbedingungen mitgestalten zu können. Mittlerweile seien viele Selbsthilfeprogramme und Apps auf dem Markt, die eine Psychotherapie unterstützen könnten. Wichtig sei jedoch, die Qualität dieser internetbasierten Behandlungsangebote zu sichern. Zur Wirksamkeit von face-to-face-Psychotherapie kombiniert mit Internet- oder mobil basierten Interventionen (Blended Therapie, verzahnte Therapie) stellte er verschiedene Studien vor. Ergänzend informierte er über Untersuchungen zum Angebot und der Umsetzbarkeit von Videobehandlungen in der Psychotherapie. In seinen Ausführungen zu Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGa) fasste Bernhard Moors aus Sicht der Kammer die wesentlichen Probleme in Verbindung mit den Anwendungen zusammen. Diese seien unter anderem in mangelhaften Wirksamkeitsprüfungen und ihrer oft nur vorläufigen Zulassung begründet. Probleme sehe man auch beim Datenschutz und angesichts unzulässiger Behauptungen über das, was DiGA leisten könnten. Auch Haftungsfragen seien noch offen. Die Kammer fordere den Gesetzgeber nachdrücklich auf, bei der Verordnung von DiGa nachzubessern. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die DiGA einsetzen wollen, riet Bernhard Moors, sich vorab gut über damit verbundene Möglichkeiten aber auch Probleme zu informieren. Den dritten Themenblock „Datenschutz und Datensicherheit“ beschrieb er als wichtiges Arbeitsthema mit Berührungspunkten zu zahlreichen Einzelfragen im Kontext der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Der Berufsstand werde sich zu allen relevanten Themen in die Meinungsbildung einbringen und die Entwicklung kritisch begleiten.
 

Die Muster-Weiterbildungsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Vorstandsmitglied Barbara Lubisch referierte zum Sachstand bei der Ausarbeitung der Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO) für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und die Umsetzung der Weiterbildungsordnung in Nordrhein-Westfalen. Mit der 2019 verabschiedeten Reform folgt auf ein Studium mit abschließender Approbationsprüfung eine fünfjährige Weiterbildungsphase, in der die Fachkompetenz in einem oder mehreren wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren und einem Altersbereich erworben wird. In der Bundespsychotherapeutenkammer und im Länderrat habe man intensiv an der Entwicklung der neuen Qualifizierungsstruktur gearbeitet und in zahlreiche Arbeitsgruppen sei großes Engagement vieler Vertreterinnen und Vertreter der Profession eingeflossen.

Die Muster-Weiterbildungsordnung bedeute für den Berufsstand eine erhebliche Umwälzung, so Barbara Lubisch. Der Deutsche Psychotherapeutentagen (DPT) hat in April und November 2021 vier Abschnitte der Muster-Weiterbildungsordnung verabschiedet: Abschnitt A als Paragrafenteil, Abschnitt B zu gebietsübergreifenden Anforderungen und den Anforderungen an die Gebiete „Erwachsene“, „Kinder und Jugendliche“ und „Neuropsychologische Psychotherapie“, Abschnitt C zu den Richtlinienverfahren in den Gebieten und Abschnitt D zu Qualifikationen in Bereichen. Durchgeführt werde die Weiterbildung, die auch in Teilzeit möglich sei, an von der Psychotherapeutenkammer NRW anerkannten Weiterbildungsstätten im ambulanten, stationären und institutionellen Versorgungsbereich. Die Leitung der Weiterbildung liege in der Hand von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die mindestens drei Jahre Berufserfahrung mitbringen und von der Kammer als Weiterbildungsbefugte anerkannt wurden. Aktuell berate man ergänzende Aspekte zu den Abschnitten C und D. Diskussionspunkte seien beispielsweise Details zum Erlernen eines Zweitverfahrens, die Ausgestaltung eines „Logbuchs“ für die Weiterbildungsteilnehmenden und wie grob- oder feinkörnig die Anforderungen beschrieben werden sollten.

Die Umsetzung in Nordrhein-Westfalen

Ziel sei, die Muster-Weiterbildungsordnung in allen Länderkammern eins-zu-eins umzusetzen, informierte Barbara Lubisch. Es sei geplant, die Weiterbildungsordnung im November 2022 in der Kammerversammlung zu verabschieden. Anschließend könne die Akkreditierung von Weiterbildungsstätten und Weiterbildungsbefugten erfolgen. Aufgaben in der operativen Umsetzung seien unter anderem, offene Finanzierungsfragen zu klären, den Austausch mit den Hochschulen, den Ausbildungsstätten und weiteren Akteurinnen und Akteurinnen fortzuführen und die ambulante, stationäre und institutionelle Weiterbildung aufzubauen. Auch die Einrichtung der Aministration in der Geschäftsstelle sei ein zentrales Thema auf der Agenda. Als besondere Herausforderung beschreib sie, dass über längere Zeit zwei parallel existierende Weiterbildungsordnungen zu handhaben seien und sich auch um die Belange der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) nach altem Recht zu kümmern. Abschließend motivierte Barbara Lubisch die Kammermitglieder, sich für ein Engagement in der Weiterbildung zu interessieren und junge Kolleginnen und Kollegen auf ihrem Weg in den Beruf zu begleiten.

Im Anschluss an die Vorträge konnten die Teilnehmenden sich mit Fragen und Diskussionsbeiträgen zu Wort melden. Gerd Höhner dankte ihnen zum Abschluss für ihre Aufmerksamkeit und betonte, sich bei allen immer besser gelingenden Online-Veranstaltungen auf ein Wiedersehen in Präsenz zu freuen.
 

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