Ergebnisse der aktuellen Versorgungsstudie zur ambulanten Psychotherapie im Rahmen der Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V

Am 16.Oktober 2018 wurden die Ergebnisse einer Befragung zur Kostenerstattung in der ambulanten Psychotherapie veröffentlicht, die zehn Landespsychotherapeutenkammern im ersten Quartal 2018 online für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit Privatpraxen angeboten hatten. Auch die Psychotherapeutenkammer NRW (PTK NRW) hatte die Befragung auf ihrer Homepage online gestellt.

Insgesamt haben sich 2417 Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die im Rahmen der Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V tätig sind, an der Befragung beteiligt. Die Auswertung ihrer Angaben zeigt, dass in 2017 von den gesetzlichen Krankenkassen nur rund die Hälfte der gestellten Anträge im Vergleich zu 2016 bewilligt wurden. Die durchschnittlich bewilligte Anzahl der Sitzungen sank innerhalb dieses Zeitraums um 24 %, bei einer deutlich längeren Bearbeitungsdauer der Kassen für die Anträge und einem erhöhten Arbeitsaufwand für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Aus der Studie geht auch hervor, dass gesetzliche Krankenkassen trotz ihrer gesetzlichen Verpflichtung die Ablehnung oft falsch begründeten oder die Bewilligung grundsätzlich verweigerten.

Privatpraxen leisten einen erheblichen Beitrag zur Versorgung von gesetzlich versicherten Menschen mit psychischen Störungen. Die in der Studie beschriebene restriktive Bewilligungspraxis der Kassen bzgl. der Anträge im Rahmen der Kostenerstattung schränkt das Recht von Patientinnen und Patienten mit gesetzlicher Krankenversicherung auf eine zeitnahe Behandlung widerrechtlich ein.

Die an der Studie beteiligten Landespsychotherapeutenkammern fordern, dass erforderliche ambulante Psychotherapien auf dem Wege der Kostenerstattung finanziert werden, wenn die Sicherstellung der Behandlung im Rahmen der Vertragspraxen nicht gewährleistet werden kann. Dazu ist eine die regionalen Erfordernisse berücksichtigende, am konkreten Behandlungsbedarf der Patientinnen und Patienten orientierte Versorgungsplanung notwendig.

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