GKV-Versorgungsstärkungsgesetz: „Versorgung stärken - Psychotherapie sichern und ausbauen“ - Resolutionen der Kammerversammlung am 6. Dezember 2014

Die Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer NRW wies den geplanten Abbau von psychotherapeutischen Behandlungskapazitäten entschieden zurück, der mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz einhergeht. Nicht der Abbau von psychotherapeutischen Behandlungskapazitäten, sondern deren Ausbau und Weiterentwicklung müsse das Interesse einer verantwortlichen Gesundheitspolitik sein. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen weise darauf hin, dass die Datengrundlage für die aktuell geltende Bedarfsplanung unzuverlässig sei. Eine Überprüfung der Bedarfsplanung Psychotherapie sei unbedingt vorzusehen, stellte die Kammerversammlung der nordrhein-westfälischen Psychotherapeuten in einer Resolution fest.

Allein in NRW seien insgesamt rund 1.740 Praxen von Schließung bedroht. Das entspräche mehr als einem Drittel des ambulanten Versorgungsangebotes! Angesichts langer Wartezeiten auf eine psychotherapeutische Behandlung sowie der Notwendigkeit, das Versorgungsangebot flexibler zu gestalten, gehe diese gesetzliche Initiative völlig am Ziel einer guten psychotherapeutischen Versorgung in NRW vorbei.

Die „Sonderregion Ruhrgebiet“ sei besonders stark betroffen: Bereits jetzt seien die Menschen, die dort psychotherapeutischer Behandlung bedürfen, im Vergleich zu den übrigen Landesteilen schlechter gestellt - nur 11,4 statt 32,5 Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner sind dort für die psychotherapeutische Versorgung vorgesehen. Bei einer Umsetzung des Versorgungsstärkungsgesetzes wären 378 von 1.008 Sitzen bedroht!

Die Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer NRW forderte alle politisch Verantwortlichen in NRW auf, entschieden für den Erhalt der Psychotherapeutensitze einzutreten.

Die Versammlung forderte die Bundesregierung und die Bundestagsfraktionen auf, den geplanten Abbau von Praxissitzen in sogenannten „überversorgten“ Regionen bei den Psychotherapeuten auszusetzen, die Bedarfsplanung zu reformieren und an den tatsächlichem Bedarf an psychotherapeutischen Behandlungsplätzen anzupassen.

Die Versammlung beschloss ferner folgende Resolutionen:

Psychotherapeutische Versorgung von Flüchtlingen in NRW und bundesweit sicherstellen!

Die Kammerversammlung hob hervor, dass eine angemessene gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen nicht sichergestellt sei. Grund hierfür seien die Regelungen im Asylbewerberleistungsgesetz. Die Psychotherapeutenkammer NRW forderte die Bundesregierung auf sicherzustellen, dass Flüchtlinge in NRW und bundesweit notwendige Gesundheitsleistungen erhalten. Diese Gesundheitsleistungen sollten denen von regulär Krankenversicherten entsprechen. Das schließe ein, dass Flüchtlinge regelhaft eine Behandlung von chronischen und psychischen Erkrankungen beanspruchen könnten. Die bisherigen Einschränkungen im Asylbewerberleistungsgesetz seien aufzuheben.

Außerdem bedürfe es einer bundeseinheitlichen Regelung, wie über Gesundheitsleistungen für Flüchtlinge entschieden werde. Die Kammerversammlung der PTK NRW forderte die Bundesregierung auf, im Asylbewerberleistungsgesetz bundesweit eine einheitliche Regelung zu schaffen, auf welche Weise qualifiziert über einen Behandlungsbedarf bei psychisch kranken Flüchtlingen zu entscheiden sei. Dies beträfe vor allem die psychotherapeutische Qualifikation des Entscheiders und die Einhaltung von Fristen zur Bewilligung.

Dolmetscher und muttersprachliche Psychotherapie für Migranten ermöglichen!

Sprachliche Hürden führen in Deutschland dazu, dass Menschen mit Migrationshintergrund schlechter psychotherapeutisch versorgt sind. Die Psychotherapeutenkammer NRW forderte, dass die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für einen Dolmetscher bei psychischen Erkrankungen übernimmt, wenn der Versicherte nicht ausreichend Deutsch spricht und auch kein Psychotherapeut verfügbar ist, der die Muttersprache des Versicherten beherrscht. Die Kammerversammlung unterstützte dabei ausdrücklich die Forderung der Migrationsbeauftragten der Bundesregierung, Staatsministerin Aydan Özoğuz, die gesetzliche Krankenversicherung dazu zu verpflichten, ausreichende Leistungen auch für ihre Mitglieder mit Migrationshintergrund zu finanzieren.

Die Kammerversammlung forderte darüber hinaus, mehr muttersprachliche Psychotherapeuten in den Kommunen von NRW zuzulassen, in denen besonders viele Menschen mit Migrationshintergrund leben.

Zugang zur Psychotherapeutenausbildung über Diplom-Studium / auf Master-Niveau sicherstellen!

Die Kammerversammlung der PTK NRW stellte sich hinter den Beschluss des 25. Deutschen Psychotherapeutentages vom 15.11.2014 in Berlin zur Reform der Psychotherapeutenausbildung. Auf der Grundlage von Berufsbild, Kompetenzprofil und Kernforderungen solle eine zweiphasige wissenschaftliche und berufspraktische Qualifizierung von PsychotherapeutInnen als Angehörige eines akademischen Heilberufs im ambulanten und stationären Bereich, sowie in Institutionen der komplementären Versorgung verwirklicht werden.

Als Sofortlösung bis zu einer umfassenden Novellierung des Psychotherapeutengesetzes solle in einem ersten Schritt geregelt werden, dass der Zugang zu den postgradualen psychotherapeutischen Ausbildungen nur über ein Diplom-Studium bzw. ein auf Masterniveau abgeschlossenes Studium möglich sei.

Die Kammerversammlung NRW forderte ihren Vorstand auf, unverzüglich Gespräche mit den zuständigen Abteilungen des MGEPA und des Wissenschaftsministeriums NRW aufzunehmen, mit dem Ziel, die dringliche Klärung des Zugangs im Psychotherapeutengesetz noch in dieser Legislaturperiode von Bund und Land zu erreichen.

Meldungen abonnieren