Kammerversammlung am 13. Dezember 2013

Die Kammerversammlung der nordrhein-westfälischen Psychotherapeuten kritisierte scharf das Positionspapier des GKV-Spitzenverbandes zur Reform der ambulanten Psychotherapie, beschloss ein Leitbild für die Psychotherapeutenkammer NRW und verabschiedete eine einkommensabhängige Beitragsordnung ab 2015.

Ein falscher Weg – Resolution zum GKV-Positionspapier

Die Kammerversammlung wies die Vorschläge des GKV-Spitzenverbandes zur Reform der ambulanten Psychotherapie entschieden zurück. Obwohl es hinreichend bekannt und belegt sei, dass psychische Störungen zunehmen und die Zahl qualifizierter Psychotherapeuten für eine ambulante Behandlung unzureichend sei, wollten die Krankenkassen das Angebot einschränken.

„Nicht qualitätsfördernd“ sei die Absicht, die wichtige diagnostische Phase zu verkürzen, neue bürokratische Hürden aufzubauen und die Höchststundenzahl auf max. 50 psychotherapeutische Sitzungen zu begrenzen. „Auch der Vorschlag des Spitzenverbandes der GKV, nach 12 Sitzungen eine 6-wöchige Zwangspause einzulegen, ist aus Sicht der psychotherapeutischen Experten allein von der Ökonomie bestimmt und deshalb unter fachlicher Sicht abzulehnen“, stellte die Kammerversammlung der nordrhein-westfälischen Psychotherapeuten in einer Resolution fest.

Bericht des Vorstandes

Pläne der neuen Bundesregierung

Im mündlichen Bericht des Vorstandes ging Präsidentin Monika Konitzer insbesondere auf den Koalitionsvertrag der neuen rot-schwarzen Bundesregierung ein. Erfreulich sei, dass der Koalitionsvertrag ein Bekenntnis zu den freien Berufen enthalte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten explizit nenne und die Kammern mit ihren Aufgaben würdige. Die Förderung der psychischen Gesundheit und eine Verbesserung der Versorgung von psychisch erkrankten Menschen werde als Aufgabe für die nächste Legislaturperiode gesehen. Dabei plane die neue Bundesregierung, die Wartezeiten zu verringern und mehr Betroffenen ein zeitnahes Angebot für eine Kurzzeittherapie zu eröffnen. Hierzu wolle sie das Antrags- und Gutachterverfahren entbürokratisieren, die Gruppentherapie fördern und den Gemeinsamen Bundesausschuss beauftragen, in einer gesetzlich definierten Frist die Psychotherapierichtlinie zu überarbeiten. Die bestehenden Befugnisbeschränkungen für Psychotherapeuten sollen überprüft, künftig auch arztgruppengleiche Medizinische Versorgungszentren zugelassen und die strukturierten Behandlungsprogramme für chronisch Kranke weiter entwickelt und neue Programme für Rückenleiden und Depressionen konzipiert werden, beabsichtigt die Bundesregierung.

Pläne in NRW

Auch NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens sehe Handlungsbedarf bei der Versorgung psychisch kranker Menschen, berichtete Konitzer. Die Verbesserung der psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung in NRW stehe 2014 auf der Tagesordnung der Landesregierung. Angestrebt werde vor allem mehr Transparenz für Menschen mit psychischen Beschwerden über die Terminvergabe und den Zugang zu psychotherapeutischer Behandlung und eine deutliche Verminderung der Wartezeiten.

Der Vorstand der PTK NRW schlage hierzu die vertragliche Vereinbarung eines antrags- und genehmigungsfreien Leistungskontingents für psychotherapeutische Praxen vor, das folgendes ermöglicht:

  • das Vorhalten und Ankündigen eines festen wöchentlichen Zeitkontingents für offene Sprechstunden zur Durchführung von Diagnostik, differentialdiagnostischer Abklärung, Indikationsstellung und Beratung z. B. im Hinblick auf Angebote der geleiteten Patientenselbsthilfe bzw. den Weiterverweis auf Angebote der Beratung außerhalb des GKV-Systems,
  • die Durchführung niedrigschwelliger psychoedukativer Maßnahmen, auch in Gruppen,
  • die Durchführung von Krisen­interventionen und stabilisierenden Maßnahmen bis zum Beginn einer Richtlinienpsychotherapie,
  • die zeitnahe Überleitung von Patienten in die ambulante Versorgung im Anschluss an eine stationäre Behandlung.

Ferner seien die Möglichkeiten, für Patienten mit komplexem Leistungsbedarf auch ambulant eine längere und intensive Behandlung durchzuführen, auszubauen.

Psychotherapeutenausbildung

Eine besonders erfreulich Nachricht sei, so Präsidentin Konitzer, die Aussage der Koalitionäre: „Wir werden das Psychotherapeutengesetz samt den Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung überarbeiten.“

Bedarfsplanung

Besonders kritisch sei jedoch die Absicht zu bewerten, bei den gesetzlichen Vorgaben zum Abbau von Arzt- bzw. Psychotherapeutensitzen aus der bisherigen „Kann-“ eine „Soll“-Regelung zu machen. Da in der Psychotherapie alle Regionen in NRW statistisch überversorgt seien, bedeute dies, dass kein Kapazitätsausbau, sondern im Gegenteil ein Abbau von Praxissitzen geplant sei. Das werde die ohnehin schon bestehende Unterversorgung in NRW noch weiter vergrößern. Die Ergebnisse der Bedarfsplanungsreform von Dezember 2012 seien überhaupt für Nordrhein-Westfalen besonders enttäuschend: Von den angekündigten mehr als 1.100 neuen Praxissitzen für Psychotherapeuten seien in NRW nicht mehr als 58,5 Sitze entstanden. Die Versorgung im Ruhrgebiet sei inzwischen schlechter als in ländlichen Regionen und werde sich durch den Demografiefaktor noch weiter verschlechtern.

Krankenhaus

Die neue Bundesregierung plant, in den Krankenhäusern die Qualität der stationären Versorgung zu verbessern und als weiteres Kriterium für Entscheidungen der Krankenhausplanung gesetzlich einzuführen (§1 KHG). Zum neuen Vergütungssystem für die Krankenhäuser (PEPP) stellt sie fest: „Ein neues Vergütungssystem in der Psychiatrie und Psychosomatik darf schwerst psychisch Erkrankte nicht benachteiligen, muss die sektorenübergreifende Behandlung fördern und die Verweildauer verkürzen, ohne Drehtüreffekte zu erzeugen. Dazu sind systematische Veränderungen des Vergütungssystems vorzunehmen. An dem grundsätzlichen Ziel, mehr Transparenz und Leistungsorientierung und eine bessere Verzahnung ambulanter und stationärer Leistungen in diesen Bereich zu bringen, halten wir fest.“

In NRW stehe eine Novellierung des Krankenhausgestaltungsgesetzes (KHGG) an. Der Referentenentwurf werde schon im Januar 2014 beraten. Entscheidend sei, dass diesmal die Psychotherapeuten als unmittelbar Beteiligte in die Krankenhausplanung einbezogen werden, forderte die Präsidentin. Außerdem solle es eine Verpflichtung der Krankhäuser geben, sich an der Aus- und Weiterbildung von Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsycho­therapeuten zu beteiligen. 

Auswirkungen der Bedarfsplanung in Leverkusen

Olaf Wollenberg schilderte die Auswirkungen der Bedarfsplanungsreform vom Dezember 2012 am Beispiel von Leverkusen. Leverkusen ist nach der neuen Bedarfsplanung nicht mehr als Kreistyp 1, sondern als Kreistyp 2 eingeordnet, weil die Stadt angeblich von anderen Kreisen in hohem Maße mitversorgt wird und psychisch kranke Menschen z. B. Psychotherapeuten in Köln konsultieren. Dadurch sei die statistische Überversorgung von Leverkusen von 147 Prozent auf 430 Prozent gestiegen, so Wollenberg. Tatsächlich beständen aber Wartezeiten von durchschnittlich neun Wochen auf ein Erstgespräch und in der Regel mindestens einem halben Jahr auf einen Therapieplatz. Durch die geplante Regelung, nach der zukünftig Praxissitze über dem Soll nicht mehr nur abgebaut werden können, sondern sollen, müsste die Zahl der psychotherapeutischen Praxen in Leverkusen von heute 92 Sitzen, auf 24 Sitze abgebaut werden.

Wollenberg stellte die Annahme in Frage, dass Leverkusen von anderen Kreisen mitversorgt wird. Aus dem Versorgungsatlas des Zentralinstituts der kassenärztlichen Versorgung in Deutschland gehe hervor, dass 38,1 Prozent der psychotherapeutischen Leistungen für Patienten erbracht werden, die nicht in Leverkusen wohnen. Dieser „Export“ psychotherapeutischer Leistung sei doppelt so hoch wie der Bundesdurchschnitt von 20,9 Prozent. Dagegen seien nur 15,9 aller psychotherapeutischen Leistungen, die Leverkusener Bürger in Anspruch genommen haben, außerhalb von Leverkusen erbracht worden. Dieser „Import“ sei niedriger als der Bundesdurchschnitt von 22,5 Prozent. Die neue Einordnung von Leverkusen als Kreistyp 2, der in hohem Maße von anderen Regionen mitversorgt werde, sei deshalb sachlich nicht nachzuvollziehen.

Interessenvertretung der Psychotherapeutenschaft sicherstellen!

Die Kammerversammlung beschloss mehrere Resolutionen zur aktuellen Gesundheitspolitik. Sie begrüßte, dass im Koalitionsvertrag Belange der Psychotherapeuten aufgegriffen werden, sie sehe jedoch nicht, wie bei der geplanten Neustrukturierung der Kassenärztlichen Vereinigungen und der KBV die Interessen der Psychotherapeuten angemessen vertreten sein sollen. Die Psychotherapeutenkammer NRW forderte deshalb eine gesetzliche Vorgabe für eine verbesserte Vertretungsmöglichkeit der psychotherapeutischen Belange im KV-System.

Honorargerechtigkeit in der ambulanten und stationären psychotherapeutischen Versorgung herstellen!

Die PTK NRW forderte Politik, Krankenhausträger und die Regierungspräsidenten, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, den Spitzenverband der Krankenkassen auf Bundesebene, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und KVNO sowie KVWL auf, endlich Honorargerechtigkeit für die psychotherapeutischen Leistungserbringer herzustellen. Sie forderte „eine substantielle Erhöhung der Honorare für psychotherapeutische Leistungen“ gemäß der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts. Sie forderte darüber hinaus den Gesetzgeber auf, mit einer gesetzlichen Klarstellung den Bewertungsausschuss zu verpflichten, Psychotherapeutinnen und Psychothera­peuten so zu vergüten, dass sie bei gleichem Arbeitseinsatz dasselbe verdienen können wie Ärzte der somatischen Medizin.

Leitbild der Psychotherapeutenkammer NRW

Die Kammerversammlung beschloss ein Leitbild für die Arbeit der Psychotherapeutenkammer NRW, das als „Orientierung für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, Kammerangehörige, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ dient, sich aber auch nach außen richtet.

Danach legt die Psychotherapeutenkammer NRW verpflichtende Standards der Berufsausübung fest, engagiert sich für die Berücksichtigung der Belange psychisch kranker Menschen und für ein hochwertiges und ausreichendes psychotherapeutisches Versorgungsangebot, informiert die Öffentlichkeit zu Themen der psychischen Gesundheit und der psychotherapeutischen Behandlung, setzt sich für angemessene gesellschaftliche, gesetzliche und ökonomische Rahmenbedingungen der Berufsausübung ein und unterstützt die Kammerangehörigen in beruflichen Angelegenheiten und durch Fürsorgeeinrichtungen bei ihrer sozialen Absicherung (vollständiges Leitbild am Ende des Berichts als Download).

Einkommensabhängige Beitragsordnung ab 2015

Die Kammerversammlung beschloss, ab 2015 eine einkommensabhängige Beitragsordnung einzuführen. Diese löst die bisherige Beitragsordnung mit einem Regelbeitrag von 350 Euro ab. Ab 2015 zahlt jeder Kammerangehöriger den gleichen Prozentsatz von seinen Einkünften aus psychotherapeutischer Tätigkeit. Der Prozentsatz beträgt 0,7 Prozent des Jahreseinkommens. Einkünfte bis zu 10.000 Euro bleiben beitragsfrei, ab 100.001 und mehr beträgt der Beitrag 700 Euro. Im Approbationsjahr ist kein Beitrag zu zahlen. Ist ein Kammermitglied nicht psychotherapeutisch tätig, so muss es nur einen Betrag von zehn Euro zahlen. Zur psychotherapeutischen Tätigkeit gehört nicht nur die Behandlung von Patienten, sondern jede Tätigkeit, bei der Kenntnisse, die Voraussetzung für die Approbation waren, eingesetzt oder mitverwendet werden oder werden können. Jeder Kammerangehörige erhält Anfang des Kalenderjahres die Aufforderung, sich hinsichtlich der Beitragshöhe selbst einzustufen

Vizepräsident Hermann Schürmann erläuterte die Vorteile der neuen Beitragsordnung. Ein einkommensabhängiger Beitragssatz sei finanziell gerechter, weil er insbesondere Kammerangehörige entlaste:

  • die aufgrund familiärer Verpflichtungen weniger arbeiten könnten,
  • die als Niedergelassene geringe Einkünfte aus psychotherapeutischer Tätigkeit erzielten (z. B. bei Privatpraxis, Existenzgründung, hälftigem Versorgungsauftrag),
  • die in geringem Umfang selbständig zur Rente hinzuverdienten,
  • die in geringem Umfang selbständig zu einer angestellten oder beamteten Teilzeittätigkeit hinzuverdienten.

Dagegen würden Kammerangehörige mit höheren Einkommen stärker belastet, erklärte Schürmann. Der Vorstand wurde von der Kammerversammlung beauftragt, im Jahr 2017 einen Bericht zur geänderten Beitragsordnung vorzulegen und darüber zu informieren, wie sich der Verwaltungsaufwand und die Antrage auf Ermäßigung entwickelt haben.

Weiterbildung – Systemische Therapie

Sabine Unverhau als Vorsitzende des Ausschusses Fort- und Weiterbildung konnte bei der Kammerversammlung berichten, dass ein verabschiedungsfähiger Entwurf für die Aufnahme eines Bereichs Systemische Therapie zu Beginn des Jahres vorliegen werde. Sie wurde unterstützt von Anni Michelmann, die erklärte, dass die Fachgesellschaften nach wie vor an der Aufnahme der Systemischen Therapie in die Weiterbildungsordnung der PTK NRW interessiert seien.

Dieses Thema hatte den Ausschuss Fort- und Weiterbildung und die Kammerversammlung über die ganze Amtsperiode beschäftigt. Zunächst löste das Vorhaben, Weiterbildung in einem auch für die Ausbildung als Vertiefungsverfahren anerkannten Verfahren zu regeln, Diskussionen über die Struktur und die Qualitätsanforderungen an Weiterbildung in einem weiteren Verfahren aus. In einer zweiten Phase waren konkrete Probleme zu lösen: wie kann eine Weiterbildung in Verfahren während der Berufstätigkeit gestaltet werden, welche berufsrechtlichen Vorgaben sind zu beachten, wie können die Übergangsregelungen für den Erwerb der Bezeichnung rechtssicher und möglichst unbürokratisch gestaltet werden? Vorarbeiten hierzu waren schon durch die Aufnahme von Kriterien für die Anerkennung von Supervisoren in Systemischer Therapie in die Fortbildungsordnung geleistet worden.

Nicht zuletzt war zu berücksichtigen, dass die Weiterbildung in Systemischer Therapie für beide Berufe, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und Psychologische Psychotherapeuten zu regeln war. In Gesprächen von Ausschuss, Vorstand und Juristen konnten schließlich Lösungen für all diese Fragen gefunden werden, sodass der Ausschuss in einer Sitzung im Januar 2014 einen Entwurf zur Vorlage in der Kammerversammlung im Mai verabschieden konnte.

Der Entwurf ist nun zur Prüfung der Genehmigungsfähigkeit beim Aufsichtsministerium. Wenn von dort keine wesentlichen Einwände kommen, kann und muss die Kammerversammlung im Mai über die Aufnahme eines ersten Verfahrens in die Weiterbildungsordnung der PTK NRW entscheiden.

Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer NRW

Olaf Wollenberg berichtete über die Arbeit des Versorgungswerks der Psychotherapeutenkammer NRW. Das Versorgungswerk habe inzwischen 4.781 Mitglieder, die 2012 über 20 Millionen Euro Beiträge eingezahlt hätten. Die Nettorendite habe 4,43 Prozent betragen.

Die Kammerversammlung wählte anschließend folgende Mitglieder für die Vertreterversammlung des Versorgungswerks: Olaf Wollenberg, Sandra Pillen-Dietzel, Fricka Wankmüller, Andreas Wilser, Jürgen Kuhlmann. Als Ersatzmitglieder wurden gewählt: Julia Leithäuser, Martin Zange, Benedika Enste, Anja Simon.

Haushalt

Die Kammerversammlung entlastete den Vorstand für das Geschäftsjahr 2012, beschloss einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2013 und genehmigte den Haushaltsplan für das Jahr 2014, der Aufwendungen von insgesamt rund 3,6 Millionen Euro vorsieht.

Den größten Posten machen dabei die Personalaufwendungen für die Geschäftsstelle aus (ca. 1,467 Mill €), beschlossen wurde eine zusätzliche Stelle zum Ausbau der Mitgliederberatung. An die Bundespsychotherapeutenkammer werden 486.000 € abgeführt, 55 € pro Mitglied. Für die Kosten der Kammerwahl in 2014 wurden 100.000 € veranschlagt.

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