Kammerversammlung am 5. Mai 2017 in Dortmund

Im Vorstand der Psychotherapeutenkammer NRW (PTK NRW) hat ein Wechsel stattgefunden: Mechthild Greive von der Fraktion dgvt wurde am 5. Mai von der Kammerversammlung in einer Ergänzungswahl zur Beisitzerin gewählt und von Kammerpräsident Gerd Höhner herzlich begrüßt. Mit 57 Ja- zu 8 Nein-Stimmen und 8 Enthaltungen stimmten die Kammerversammlungsmitglieder mit großer Mehrheit für Mechthild Greive als neues Vorstandsmitglied. Sie löst damit Wolfgang Schreck ab, der im April aus persönlichen Gründen seinen Rücktritt erklärt hatte.

Die 61-jährige Psychologin, Psychologische Psychotherapeutin und Juristin engagierte sich bisher im Ausschuss „Psychotherapie in Krankenhaus und Rehabilitation“ der PTK NRW. Sie arbeitete mehr als 25 Jahre lang angestellt in leitenden Positionen im behördlichen Bereich, in der Jugendhilfe, in der Psychiatrie und im Krankenhaus. Zuletzt war sie Hauptgeschäftsführerin am Klinikum Dortmund. Seit Ende 2012 arbeitet Mechthild Greive selbständig als Beraterin und Coach. Ihre ehrenamtlichen gesundheitspolitischen Aktivitäten sind geprägt von ihrem Engagement für Frauen als Leistungsträgerinnen und in der Situation als Patientinnen. „Im Rahmen meiner Vorstandsarbeit möchte ich mich insbesondere für eine gute, gemeindenahe und niederschwellige psychotherapeutische Versorgung einsetzen“, erklärte die neue Beisitzerin der PTK NRW. „Auch in der Reform der Psychotherapeutenausbildung möchte ich das Stichwort ‚Versorgungsqualität’ hochhalten.“

Mechthild Greive löst Wolfgang Schreck ab, der seit September 2014 Beisitzer im Vorstand der PTK NRW war und im April aus persönlichen Gründen seinen Rücktritt erklärt hatte. „Ich habe mit dem Vorstand, den Ausschüssen und der Geschäftsstelle stets sehr positiv und harmonisch zusammengearbeitet und werde sicher etwas vermissen“, sagte er der Kammerversammlung. „Berufliche Veränderungen stehen jedoch dem entgegen, im Vorstand weiterhin so mitarbeiten zu können, wie es die berechtigten Erwartungen anderer und meine eigenen Ansprüche an mich verlangen.“ Wolfgang Schreck hatte Ende letzten Jahres die offizielle Leitung des Referats Erziehung und Bildung der Stadt Gelsenkirchen übernommen und bleibt Beisitzer im Vorstand der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Gerd Höhner, Präsident der PTK NRW, dankte seinem Kollegen für die durchgehend anregende, konstruktive und verlässliche Zusammenarbeit auf Vorstandsebene.

Wahlen zum Deutschen Psychotherapeutentag und für die Ausschüsse

In weiteren Abstimmungen wählte die Kammerversammlung Oliver Staniszewski, Vorsitzender des Ausschusses „Psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen“, für die Fraktion Bündnis KJP als Delegierten zum Deutschen Psychotherapeutentag (DPT). Als stellvertretende Delegierte zum DPT wurden Matthias Fink, ebenfalls Fraktion Bündnis KJP und Franz-Josef Kanz von der Fraktion dgvt gewählt. Ebenso votierten die Kammversammlungsmitglieder für Franz-Josef Kanz als stellvertretendes Mitglied im Ausschuss „Psychotherapie in Krankenhaus und Rehabilitation“.

Beschlussfassungen zu Resolutionen

Die Kammerversammlung der PTK NRW verabschiedete am 5. Mai die Resolutionen „Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 29.3.2017 nachbessern!“ und „Bedarfsplanung Psychotherapie im Ruhrgebiet korrigieren“. Beide Resolutionen wurden einstimmig verabschiedet und sind im Anschluss an diesen Webbericht als Download zu finden.

Bericht des Vorstandes

In seiner Begrüßung gedachte Präsident Gerd Höhner dem Kammerversammlungsmitglied Thomas Fischer. Die Kammerversammlung erhob sich zu Ehren des jüngst verstorbenen Kollegen zu einem Schweigemoment.

In seinem Bericht konzentrierte sich Gerd Höhner zunächst auf das aktuelle Thema Bedarfsplanung und skizzierte einige Schlaglichter, die von der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) in Abstimmung mit den Landeskammern in einem umfassenden Konzept für eine bedarfsgerechte und wohnortnähere Bedarfsplanung zusammengefasst wurden. „Entscheidend ist, dass es bundeseinheitliche Verhältniszahlen geben soll, denn damit würde sich auch die Gesamtzahl der Psychotherapeutensitze verändern“, hob Gerd Höhner hervor. Als neuen Stichtag für Westdeutschland setzt das BPtK-Konzept den 31. August 2004. „Unter Berücksichtigung dieses Datums ergibt sich nicht ein Minus von 4.292 Sitzen, sondern ein Plus von 353 Sitzen“, informierte er. Wichtig sei zudem, dass die regionale Anpassung der bundesweiten Verhältniszahl anhand der Morbiditäts- und Sozialstruktur, von Mitversorgungseffekten und der regionalen Versorgungssituation vorgenommen werde solle.

Psychotherapeutische Angebote weiterentwickeln

Der Kammerpräsident stellte zudem die Weiterentwicklung psychotherapeutischer Versorgungsangebote als eine wichtige Aufgabe für den Berufsstand heraus. „Es gibt weiterhin kein brauchbares Angebot für die Versorgung von älteren Menschen. Auch über psychotherapeutische Angebote für Menschen mit Intelligenzminderung müssen wir reden – nicht zwingend in methodisch-fachlicher Richtung, aber als eine Erweiterung des Settings. Denn diese Patienten werden nicht an unsere Praxistür klopfen. Ebenso müssen uns psychotherapeutische Angebote für Menschen beschäftigen, die an einer chronischen Erkrankung wie zum Beispiel Diabetes leiden und Bedarf an psychotherapeutischer Behandlung haben.“

In der Aussprache wurden mehrfach die seit Anfang April geltenden Änderungen in der Psychotherapie-Richtlinie kritisch kommentiert. Es werde letztlich eine Versorgungsstruktur vorgestellt, die so gar nicht bestehen würde und es sei unklar, wie das System funktionieren solle, formulierte ein Kammerversammlungsmitglied. Gerd Höhner betonte, die Kammer habe den gesundheitspolitischen Sprechern der Parteien klar zu verstehen gegeben, dass die Neuerungen die Versorgung nicht verbessern würden und die neue Sprechstunde zu Lasten der Therapiezeiten ginge. Die Überlegung, in der Kammerversammlung ein Meinungsbild zur Sinnhaftigkeit der Änderungen zu erstellen, wurde in der Diskussion verworfen. Noch sei es dafür zu früh; zudem sei es ratsam, die Erhebung der BPtK abzuwarten, die sich damit beschäftigt, wie sich die Änderungen der Richtlinie für Therapeutinnen und Therapeuten, Patientinnen und Patienten auswirken. Ein Kammerversammlungsmitglied regte an, sich an einem gesonderten Termin ausführlicher zu den Herausforderungen und Entwicklungen bei der Bedarfsplanung auszutauschen. Hinsichtlich der Versorgung geflüchteter Menschen wurde festgehalten, dass es weiterhin keine Bundesmittel für adäquate Versorgungsangebote vor Ort gäbe. „Auf unseren Regionalversammlungen berichten uns Kolleginnen und Kollegen, dass sie gar keine Patienten bekommen“, berichtete Gerd Höhner. „Wir sehen hier ein Beispiel dafür, wie eine fehlende Finanzierung vorhandene Versorgungsangebote austrocknet.“

Wirtschaftliche und berufliche Lage der Kammermitglieder

Die Kammerversammlung hatte am 31.Oktober 2015 beschlossen, dass die PTK NRW einen Bericht zu der wirtschaftlichen und beruflichen Lage ihrer Mitglieder erstellen möge. Ein Fokus sollte dabei auf der Situation von Frauen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten und Neuapprobierten liegen. Vizepräsident Andreas Pichler stellte der Kammerversammlung eine Zusammenschau der Daten aus der Selbsteinstufung zum Kammerbeitrag und einige mögliche Schlussfolgerungen vor. Er verwies dabei auch auf die Einschränkungen, mit denen das vorliegende Datenmaterial zu betrachten sei. So konnte beispielsweise nicht das tatsächliche Einkommen, sondern nur das aus psychotherapeutischer Tätigkeit erfragt werden. Ebenso seien anhand der vorhandenen Daten keine Aussagen zum Beschäftigungs- oder Tätigkeitsumfang der Mitglieder möglich.

In der Analyse der Daten zeige sich ein deutlicher Unterschied zwischen den Geschlechtern und Berufsgruppen, referierte Andreas Pichler. „Frauen erzielen aus psychotherapeutischer Tätigkeit im Mittel 74-76 % des Einkommens der Männer. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten kommen im Schnitt auf 83,3 % der Einkommen aus psychotherapeutischer Tätigkeit der Psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten.“ Neuapprobierte würden in dem Jahr nach ihrer Approbation Einkünfte aus psychotherapeutischer Tätigkeit erzielen, die eher im niedrigen Bereich der Einkommensklassenverteilung angesiedelt seien; erst in ihrem zweiten Jahr würde das Einkommen dann in den mittleren Bereich ansteigen. Die weitere Entwicklung für die Neuapprobierten sei dabei deutlich besser, wenn eine Niederlassung erfolgt. Auch in dieser Gruppe würden Frauen deutlich weniger aus psychotherapeutischer Tätigkeit einnehmen als männliche Kollegen. Der Vizepräsident skizzierte fortführend, dass sich bei den Tätigkeitsprofilen der Kammermitglieder eine große Heterogenität auffächern würde. „Neben Mitgliedern, die ausschließlich angestellt beziehungsweise niedergelassen tätig sind, arbeiten viele in einer Mischform. Aus den Angaben zu einer Teilzeittätigkeit lesen wir ab, dass wesentlich mehr Frauen als Männer in Teilzeit arbeiten.“

In der anschließenden Diskussion wurde festgehalten, dass man sich mit der Unterstützung gerade von Frauen in ihrer Berufsausübung befassen müsse. Auch sei das Engagement der Kammer in Fragen der Vergütung sowohl im ambulanten wie auch im Bereich der Angestellten nach wie vor dringend geboten. Angeregt wurde, diese Analyse in angemessenen Zeitabständen zu wiederholen, um Entwicklungen aufzeigen und politisch nutzen zu können.

Beschlussfassungen zu Anträgen aus den Fraktionen

Die Fraktion Kooperation starke Kammer legte einen Antrag zur Veröffentlichung von Unterlagen aus der Kammerversammlung auf der Homepage der PTK NRW vor. Der Vorsitzende Dr. Wolfgang Groeger begründete den Antrag damit, dass sich so alle Kammermitglieder nicht zuletzt für ihre Wahlentscheidungen einen weitgehenden Einblick in die Arbeit von Gremien und Versammlungsmitgliedern verschaffen könnten. In der Aussprache wurde kritisch hinterfragt, inwiefern eine solche Regelung die Transparenz verändere, die Diskussionskultur beeinflusse und das Versammlungsprotokoll und weitere Unterlagen allgemein zugängliche Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit sein könnten. Der Antrag wurde schließlich als Ergebnis einer offenen Abstimmung zur weiteren Bearbeitung an den Ausschuss „Satzung und Berufsordnung“ überwiesen.

Die Kammerversammlung beschloss mit wenigen Enthaltungen einen Antrag des Ausschusses „Fort- und Weiterbildung“ der PTK NRW zur Änderung der Gebührenordnung. Vorgeschlagen war, für bestimmte Fortbildungsveranstaltungen, die vom Veranstalter für die Teilnehmer kostenfrei angeboten werden, keine Akkreditierungsgebühr zu erheben – vornehmlich als Reaktion auf die Kritik von Veranstaltern, die im Verhältnis zu hohe Gebühren und generell den Verwaltungsaufwand bei der Akkreditierung bemängelt hatten, informierte die Ausschussvorsitzende Anni Michelmann.

Ein zweiter Antrag des Ausschusses „Fort- und Weiterbildung“ zielte darauf, die Fortbildungsordnung der Kammer für den reflexiven Bereich zu ändern und Supervision durch akkreditierte Supervisoren in Zukunft höher zu bepunkten. Ausschussmitglied Dr. Christoph Koban erläuterte die Überlegungen hinter dem Antrag und erklärte, dass man unter anderem den Wissenserwerb bei der Reflexion betonen wolle. Im Austausch über den Antrag kamen unterschiedliche Fragen und Einschätzungen auf. Die Ausschussvorsitzende Anni Michelmann nahm die vorgetragenen Anregungen auf und zog den Antrag zur weiteren Diskussion im Ausschuss zurück; Kammerpräsident Gerd Höhner teilte mit, das Thema im Länderrat zu besprechen.

Reform der Psychotherapeutenausbildung

Einen Überblick über den Stand der Ausbildungsreform erhielten die Kammerversammlungsmitglieder von Wolfgang Schreck. Der Transitionsprozess sei zunächst erst einmal abgeschlossen, die Ergebnisse seien den Kammern zugegangen, berichtete der Beisitzer im Vorstand der Bundeskammer. „Die Expertisen des Deutschen Krankenhausinstituts und des Essener Forschungsinstituts EsFoMed liegen vor und zeigen Wege für die Finanzierung der Psychotherapieaus- und weiterbildung auf.“ Mit einem Arbeitsentwurf des Bundesgesundheitsministerium (BMG) zum Studium sei Ende Mai zu rechnen, Vorstellungen für die Weiterbildung wolle das Ministerium noch vor der Sommerpause vorlegen. „Wie es nach den Bundestagswahlen weitergehen wird und wie weit die vorliegenden Arbeiten bei der Reform der Ausbildung Berücksichtigung finden werden, müssen wir sehen“, sagte Schreck. „Was bislang erarbeitet wurde, ist in jedem Fall ein gutes Ergebnis.“

Berichte aus den Ausschüssen

Alfons Bonus, Vorsitzender des Finanzausschusses, skizzierte in seinem mündlichen Bericht unter anderem die Entwicklung des Kammerhaushaltes 2016. Durch weniger besetzte Stellen als vorgesehen, geringere Kosten für die Rechtsberatung sowie höhere Einnahmen als erwartet ergäbe sich für dieses Haushaltsjahr ein Überschuss. Auch 2017 sei für das erste Quartal ein Plus zu verbuchen.

Oliver Staniszewski blickte auf die Arbeit des Ausschusses „Psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen“. Er hob hervor, dass eine gute Vernetzung gerade für Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen sehr bedeutend sei und daher gefördert werden müsse. Der Ausschuss arbeite derzeit gut mit Schulen, Kliniken und anderen Institutionen zusammen.

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