Kommunale Gesundheitskonferenzen – Ihr Engagement zählt!

Die Versorgung von Bürgerinnen und Bürgern sicherzustellen, ihre Gesundheit zu fördern und damit Krankheiten vorzubeugen, ist eine zentrale Aufgabe der Gesundheitspolitik. Wichtige Rollen spielen dabei in Nordrhein-Westfalen die Landesgesundheitskonferenz und die kommunalen Gesundheitskonferenzen, die landesweit beziehungsweise lokal vor Ort Problempunkte erkennen und an Lösungsmöglichkeiten arbeiten. In ihnen kommen Vertreterinnen und Vertreter aller Einrichtungen und Bereiche zusammen, die vor Ort bei der gesundheitlichen Versorgung mitwirken. Kommunale Gesundheitskonferenzen greifen lokal ein breites Spektrum relevanter Themenfelder auf, beraten zu Fragen der Versorgung und Prävention, geben Handlungsempfehlungen und erarbeiten Lösungswege. Über ihre dem Rat oder dem Kreistag zugeleiteten Stellungnahmen und Empfehlungen wirken sie auch an der Gesundheitsberichterstattung mit.

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können mitarbeiten

Die Vertreterinnen und Vertreter der Kommunalen Gesundheitskonferenzen werden unabhängig von Kommunalwahlen vom Stadtrat oder vom Kreistag einberufen. Auch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können ihr Interesse an einer Mitarbeit anzeigen. Themen, die vor Ort behandelt werden, sind zum Beispiel: Sucht, Drogen, Abhängigkeitserkrankungen, Kinder- und Jugendgesundheit, Gesundheit älterer Menschen, Gesundheitsförderung, psychiatrische Versorgung oder Patientenüberleitung. „Nutzen Sie die Möglichkeit, in Kommunalen Gesundheitskonferenzen mitzuarbeiten“ appelliert Gerd Höhner, Präsident der Psychotherapeutenkammer NRW, an die Kammerangehörigen. „Für unsere Profession ist dieses Engagement eine Gelegenheit, fachliche Expertise einzubringen und das Augenmerk auf psychotherapeutische Belange in der Gesundheitspolitik und der Versorgungsstruktur vor Ort zu lenken.“

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können durch ihre Mitarbeit in der Kommunalen Gesundheitskonferenz darauf hinwirken, dass psychische Gesundheit und die Bedürfnisse psychisch belasteter und kranker Menschen ausreichend berücksichtigt werden. Sie können auf Defizite und Handlungsbedarfe in der Versorgung ebenso hinweisen wie auf Ressourcen und ungenutzte Potenziale. Ihre beruflichen Kompetenzen, Erfahrungen und Kontakte können bei der Ausarbeitung und Umsetzung praxisnaher Lösungsvorschläge wertvoll sein. „Als Vorstand begrüßen wir es daher sehr, wenn Mitglieder der Psychotherapeutenkammer NRW sich in den Kommunalen Gesundheitskonferenzen engagieren“, betont Gerd Höhner. „Sie können auf diese Weise dazu beitragen, auf kommunaler Ebene die psychotherapeutische Versorgung zu verbessern und Kooperationen zwischen den Fachberufen zu festigen.“

Interessierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können darüber hinaus auch in den Kommunalen Konferenzen Alter und Pflege mitwirken. Diese Fachgremien greifen generelle Fragen und Problemfelder auf, die sich aus der Umsetzung des Pflegeversicherungsgesetzes und des Alten- und Pflegegesetzes vor Ort ergeben (§ 8 APG NRW- Altenpflegegesetz).

Hintergrund: Kommunale Gesundheitskonferenzen

Die Verpflichtung der Kommunen, Kommunale Gesundheitskonferenzen einzurichten, wurde 1998 mit dem Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) als Teil des Gesetzes zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Kreise, Städte und Gemeinden festgeschrieben. Seitdem haben sich die Kommunalen Gesundheitskonferenzen im Land flächendeckend zu einer Institution mit eingespielter Praxis entwickelt. Die Sitzungen werden jährlich ein bis zwei Mal und zusätzlich nach Bedarf durchgeführt. Die beteiligten Vertreterinnen und Vertreter arbeiten bürgernah, angepasst an die jeweiligen örtlichen Verhältnisse und unter Einbeziehung aller maßgeblichen Akteurinnen, Akteure und Interessengruppen vor Ort. Ein Großteil der inhaltlichen Diskussion und der Maßnahmenkonzeption erfolgt in Arbeitsgruppen. Die in der Kommunalen Gesundheitskonferenz einvernehmlich beschlossenen Empfehlungen zur gesundheitspolitischen Zielrichtung und zu Handlungsstrategien der Kommune können von allen Beteiligten in Selbstverpflichtung umgesetzt werden, da sie in der Regel eigene Entscheidungskompetenz mitbringen.

Wissenschaftliche Untersuchungen belegen mittlerweile positive Konsequenzen der Arbeit der Kommunalen Gesundheitskonferenzen: So geben die Beteiligten an, dass sie den Wert funktionierender Kooperationsstrukturen in der Kommunalen Gesundheitskonferenz schätzen gelernt haben. Das bei der Entscheidungsfindung geltende Konsensprinzip habe ein Klima des Vertrauens und eine Kultur der Kooperation geschaffen. Schließlich habe mehr Transparenz Synergieeffekte begünstigt und dazu beigetragen, Doppel- und Parallelaktivitäten und damit eine Verschwendung von Ressourcen zu vermeiden.

Ständiger Ansprechpartner und Dienstleister für die Geschäftsstellen der Kommunalen Gesundheitskonferenzen ist das Landeszentrum für Gesundheit - LZG.NRW [externer Link]. Es berät die unteren Gesundheitsbehörden und die Gesundheitskonferenzen, stellt Arbeits- und Planungshilfen (z. B. die Broschüre „Die Kommunale Gesundheitskonferenz in NRW. Aktualisierte Planungshilfe zur Unterstützung der Arbeit der Kommunalen Gesundheitskonferenzen“ [7.5 MB]) zur Verfügung und sorgt für den Transfer von Konzepten und Programmen zwischen Landes- und kommunaler Ebene.

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