Neuer Landespsychiatrieplan NRW veröffentlicht – Psychotherapie ist fester Bestandteil

Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (MGEPA) hat einen neuen Landespsychiatrieplan veröffentlicht. Der Plan stellt eine Standortbestimmung für die Psychiatrie dar, formuliert ein konzeptionelles Grundgerüst für passgenaue Hilfen, beschreibt notwendige Handlungsschritte und definiert aus Landesperspektive erforderliche Maßnahmen. Kernaufgaben sind unter anderem, die ambulante Krisenhilfe auszubauen und zu vernetzen, die Patientenorientierung voranzutreiben, die seelische Gesundheit und Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Älteren zu fördern, soziale Teilhabe zu ermöglichen und Inklusion zu fördern.

Beteiligungsorientierter Arbeitsprozess

Erarbeitet wurde der Landespsychiatrieplan NRW in zwei Schritten. In einer beteiligungsorientierten Phase wurde von Mai 2015 bis September 2016 mit den Betroffenenverbänden, den Leistungsträgern und Leistungserbringern, den Fach- und Wohlfahrtsverbänden sowie den Fachgesellschaften die aktuelle Situation der psychiatrischen Versorgung in NRW über die Sektorengrenzen hinweg betrachtet und diskutiert. Die Psychotherapeutenkammer NRW (PTK NRW) hat sich in diesen Prozess intensiv eingebracht. „Vorstandsmitglieder waren in allen Arbeitsgruppen vertreten und haben sich dafür eingesetzt, dass die Psychotherapie innerhalb der Ziele und Planungen des Landes angemessen positioniert wird“, informiert Kammerpräsident Gerd Höhner. „Wir haben dabei erreicht, dass unsere Berufe und Leistungen nun an vielen Stellen aufgeführt sind und wir in NRW in Zukunft nicht mehr von einer psychiatrischen, sondern einer psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung sprechen. Das ist ein erfreuliches Ergebnis.“ Ausdrücklich begrüßt Gerd Höhner, dass in das partizipative Verfahren auch Vertreter der Selbsthilfe eingebunden waren. „Zum einen ist es mehr als sinnvoll, ihre Erfahrungen, ihre Kritik und ihre Erwartungen an Versorgungsangebote einzubeziehen. Zum anderen möchten wir die Selbstständigkeit der Patientinnen und Patienten fördern. Wenn sie unterstützt werden, sich in entsprechenden Gremien zu Wort zu melden, ist das ein wichtiger Schritt in diese Richtung.“

Die Ergebnisse der ersten Phase wurden von einer Koordinationsgruppe in einem Bericht zusammengefasst, auf dessen Grundlage das MGEPA in enger Abstimmung mit weiteren Landesministerien in einem zweiten Schritt den neuen Landespsychiatrieplan NRW erstellt hat. Die darin festgehaltenen Grundsätze sollen den konzeptionellen Rahmen für das Hilfesystem abstecken. „Sie stellen soweit möglich eine Selbstverpflichtung der im System Tätigen dar, sich entsprechend dieser Grundsätze zu verhalten“, heißt es im Vorwort. Insgesamt sei ein trialogisch erarbeitetes Anforderungsprofil an die psychiatrische Versorgung entstanden, das für Nordrhein-Westfalen einen Meilenstein darstelle. „Aus Landessicht sind Maßnahmen und Entwicklungsprojekte formuliert, an denen sich die Gesundheitspolitik in NRW in den nächsten Jahren messen lassen kann“, urteilt das Ministerium.

Hintergrund

Die Psychiatrie-Enquête und die Festschreibung des letzten Landespsychiatrieplans für Nordrhein-Westfalen liegen 40 Jahre zurück. Seitdem hat sich in der Ausgestaltung der psychiatrischen Versorgung des Landes viel getan: Sei es die Regionalisierung der Krankenhausbehandlung, der Ausbau ambulanter Behandlungsangebote, der Aufbau von lebensweltorientierten Angeboten in der Gemeindepsychiatrie oder der Wechsel in der Perspektive hin zu mehr Konzentration auf die Menschen, ihre Individualität und ihre Bedürfnisse.

Zum Ausgangspunkt für die Versorgung ist ein ganzheitliches Verständnis von psychischer Störung geworden  – nicht zuletzt vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Verantwortung. Als Voraussetzungen für eine gelingende Versorgung gelten gute Koordination, regionale Steuerung und verbindliche Kooperationen. Um das zu erreichen, müssen alle Verantwortungsträgerinnen und -träger eingebunden werden und in engen Austausch mit den Betroffenen treten. Der neu aufgelegte Landespsychiatrieplan NRW ist auf Basis dieser Parameter entstanden.

Der Landespsychiatrieplan NRW kann unter https://broschueren.nordrheinwestfalendirekt.de/broschuerenservice/staatskanzlei/landespsychiatrieplan-nrw/2666 abgerufen werden.

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