Psychotherapeutenkammer NRW beteiligt sich am Aktionsplan gegen Sucht NRW

Suchterkrankungen sind weit verbreitete psychische Störungen mit erheblichen gesundheitlichen und sozialen Folgen. Allein in Nordrhein-Westfalen leben etwa vier Millionen behandlungsbedürftige Suchtkranke. Der Anteil abhängigkeitskranker Menschen liegt bei etwa 20-25 Prozent an der Gesamtbevölkerung. Auf Grund der gesellschaftlichen Veränderungsprozesse ist damit zu rechnen, dass die Suchtproblematik weiter zunehmen wird. Immer mehr Menschen geraten an ihre psychischen Belastungsgrenzen. Das zeigt sich auch in der steigenden Zahl behandlungsbedürftiger psychischer Störungen.

Entsprechend bedeutsam sind Maßnahmen zur frühzeitigen Erkennung einer Suchtentwicklung sowie zur adäquaten Behandlung und Betreuung von Suchtkranken. Ein begrüßenswerter Schritt ist daher der im Februar 2015 vom Land Nordrhein-Westfalen verabschiedete Aktionsplan gegen Sucht NRW. Der Entwurf des Aktionsplans konkretisiert die im Landeskonzept gegen Sucht Nordrhein-Westfalen von 2012 festgeschriebenen fachlichen Grundsätze und Rahmenvorgaben, verdeutlicht die prioritären Handlungsbedarfe in den Bereichen Prävention und Hilfe und soll schnell und konkret Aktionen und Projekte anstoßen.

Sektorenübergreifende Vernetzung fördern

„Wichtigstes Ziel bleibt, die sektorenübergreifende Vernetzung der Hilfesysteme voranzubringen und die differenzierten Angebote fachlich-inhaltlich und strukturell weiterzuentwickeln, damit noch mehr Menschen die Hilfe erhalten, die sie benötigen“, ist in der Vorbemerkung festgehalten. Als zentrale Aufgaben benennt das Arbeitspapier unter anderem die Transparenz von Angeboten, die Niedrigschwelligkeit der Ansätze sowie die Zielgruppenorientierung von Suchtprävention und Suchthilfe.

Angelegt ist der Aktionsplan gegen Sucht NRW als Gemeinschaftsinitiative. Neben den zuständigen Ressorts der Landesregierung beteiligen sich alle relevanten Akteurinnen und Akteure im Bereich der Suchtprävention und der Suchthilfe. Die Psychotherapeutenkammer NRW hat an der Festlegung der Handlungsfelder sowie der Erstellung von Kriterien für unterstützungswürdige Projekte mitgearbeitet und wird sich auch weiterhin an der Entwicklung und der Umsetzung des Aktionsplans aktiv beteiligen. Dabei macht sich die Kammer dafür stark, dass Psychotherapie zunehmend Eingang in die Suchtkrankenbehandlung findet und in präventive Maßnahmen eingebunden wird. Dieses Engagement schlägt sich in der Präsenz der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Aktionsplan gegen Sucht NRW sichtbar nieder. Ein erfreuliches Ergebnis, denn Psychotherapie ist bei der Behandlung von Abhängigkeitserkrankungen eine effektive und häufig die einzige Behandlungsmethode.

Federführend verantwortlich für den Aktionsplan gegen Sucht NRW zeichnet das Landesministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA). Im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel fördert es Projekte und Maßnahmen, die dazu beitragen, die mit dem Aktionsplan verfolgten Ziele zu erreichen. Die Umsetzung des Aktionsplans wird kontinuierlich vom Fachbeirat Sucht begleitet; organisiert wird die Zusammenarbeit aller Beteiligten über die Landesstelle Sucht.

Die Ausschreibung und das Antragsformular zum Förderverfahren finden sich in Kürze unter http://www.landesstellesucht-nrw.de [Externer Link].

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