Psychotherapeutische Versorgung von Flüchtlingen sichern

Am 28.08.2015 informierte das Landesgesundheitsministerium: „Gesundheitskarte für Flüchtlinge in NRW perfekt!“ [Externer Link]. Das klingt zunächst sehr ermutigend und zufriedenstellend, löst die Einführung der Gesundheitskarte doch viele administrative Probleme, denn der Zugang zur medizinischen Versorgung wird erleichtert für Flüchtlinge, die aus den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes auf die Kommunen in NRW verteilt werden und dort in entsprechenden Gemeinschaftsunterkünften auf den Fortgang ihres Aufenthalts- bzw. Asylverfahrens warten.

Für die Unterbringung und Verteilung von Flüchtlingen in NRW ist die Bezirksregierung Arnsberg zuständig, die auf ihrer Homepage [Externer Link] dazu informiert. Ebenfalls werden dort Informationen zur medizinischen/gesundheitlichen Versorgung von Flüchtlingen bereitgestellt.
Mit einigen Krankenkassen hat das MGEPA eine Rahmenvereinbarung zur Übernahme der Gesundheitsversorgung [PDF, 151 KB] für Flüchtlinge abgeschlossen, die auch die psychotherapeutische Leistungserbringung erfasst. Fragen zur Organisation sowie zu Sinn und Zweck der Gesundheitskarte beantwortet eine eigens eingerichtete FAQ-Liste des Ministeriums [PDF, 94 KB].

Aktuell noch viele offene Fragen

So erscheint noch ungeklärt, wie psychotherapeutische Leistungen genau beantragt werden können, wie notwendige Sprachmittler organisiert und finanziert werden, ob Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit und ohne Kassenzulassung Leistungen auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung erbringen können, usw. Derzeit führt die Kammer Gespräche mit Fachleuten und dem MGEPA, um diese Fragen zu klären. Wir werden Sie zeitnah über Ergebnisse informieren.

Da bis auf Weiteres nach wie vor die einzelnen Kommunen und damit die Sozialämter für die Gewährung von psychotherapeutischen Leistungen für Flüchtlinge zuständig sind, kann interessierten Kolleginnen und Kollegen derzeit nur geraten werden, sich vor Ort zu erkundigen und sinnvolle Behandlungsmaßnahmen individuell auszuhandeln.

Psychosoziale Zentren für Flüchtlinge in NRW

Eine wichtige Anlaufstelle sind die „Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge“, von denen es in NRW mittlerweile eine Reihe gibt. Eine Übersicht finden Sie unter www.psz-nrw.de [Externer Link]. Die Zentren bieten Fortbildungen, Qualitätszirkel und Supervision für die ambulante psychotherapeutische Arbeit mit Flüchtlingen an, sind ansprechbar für Mithilfe durch Kolleginnen und Kollegen und helfen mit Informationen weiter.

Die Psychotherapeutenkammer NRW steht schon seit langem in regelmäßigem Kontakt mit dem PSZ Düsseldorf. Es finden gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen etwa zur Arbeit mit Sprachmittlern oder zu anderen Themen aus diesem Bereich statt. Die nächsten Veranstaltungen sind für 2016 in Planung.

Aktivitäten der PTK NRW

Aufgrund der aktuellen Lage prüft die Psychotherapeutenkammer NRW die Möglichkeit, bereits früher Fortbildungen zum Thema „Psychotherapeutische Versorgung von Flüchtlingen“ zu organisieren. Über die aktuellen Entwicklungen werden wir Sie auf dieser Seite informieren.

Zudem möchten wir Sie auf die „Aufforderung zur Sicherstellung der psychosozialen Versorgung Geflüchteter“ [PDF, 260 KB] aufmerksam machen, veröffentlicht von der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer. Sie enthält die wesentlichen versorgungspolitischen Forderungen, die auch die Psychotherapeutenkammer NRW als sinnvoll erachtet.

So unterstützt die Kammer beispielsweise die Forderung nach sozialrechtlicher Ermächtigung der in den PSZ tätigen Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, damit diese auch ambulante psychotherapeutische Leistungen über die Gesundheitskarte abrechnen können. Entsprechende Aufforderungen sind bereits im August an die Kassenärztlichen Vereinigungen, die Spitzenverbände der Krankenkassen sowie an das Landesgesundheitsministerium gegangen.

Unabhängig von all diesen Fragen gibt es sicher für jede/-n die Möglichkeit, sich ehrenamtlich vor Ort zu engagieren oder ein professionelles Angebot zur Unterstützung der Helfenden in den Erstaufnahmeeinrichtungen zu initiieren – Kreativität und Engagement dürften sicher auf große Anerkennung stoßen.

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