Referentenentwurf für das Digitale Versorgung-Gesetz

Am 15. Mai 2019 hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn den Referentenentwurf für das Digitale Versorgung-Gesetz zur besseren Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (DVG) vorgelegt. Die Psychotherapeutenkammer NRW (PTK NRW) erkennt in den Plänen insbesondere im Hinblick auf Datenschutz und den Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten noch deutlichen Verbesserungsbedarf.

Der Referentenentwurf für das neue Gesetz sieht unter anderem vor, dass Patientinnen und Patienten sich demnächst Gesundheits-Apps wie Arzneimittel verschreiben lassen können. Zudem soll in absehbarer Zeit eine elektronische Patientenakte (ePA) eingeführt werden. Ein drittes wesentliches Ziel des geplanten Gesetzes ist, telemedizinische Angebote wie Videosprechstunden leichter nutzbar zu machen.

Gesundheits-Apps bei psychischen Erkrankungen

Auch für psychische Erkrankungen besteht bereits eine Reihe von evaluierten und als Medizinprodukte zertifizierte Gesundheits-Apps, zum Beispiel in Form von digitalen Stimmungstagebüchern. Sie können unter Umständen im Rahmen präventiver Maßnahmen genutzt werden oder eine psychotherapeutische Behandlung ergänzen. „Manche Angebote können zum Beispiel Stift und Papier ersetzen und als Unterstützung zwischen den Sitzungen im Rahmen einer Psychotherapie sinnvoll sein“, beschreibt Gerd Höhner, Präsident der Psychotherapeutenkammer NRW. „Allerdings müssen Patientinnen und Patienten erkennen können, welche Angebote tatsächlich in der vom Hersteller angegeben Weise wirken. Der Beleg eines ‚positiven Versorgungseffekts’, wie der aktuelle Gesetzentwurf ihn vorsieht, ist hierfür nicht ausreichend. Kritisch im Sinne des Patientenschutzes ist auch zu sehen, dass es Krankenkassen erlaubt werden soll, Gesundheits-Apps zu empfehlen.“

Elektronische Patientenakte für Versicherte

Die elektronische Patientenakte (ePA) wird als das zentrale Element der vernetzten Gesundheitsversorgung und der Telematikinfrastruktur gesehen. Im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ist geregelt, dass die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten spätestens ab Januar 2021 eine ePA anbieten müssen. Zeitgleich sollen Patientinnen und Patienten Anspruch darauf haben, dass Daten in die ePA eingetragen werden. Auch der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe U-Heft für Kinder und das Zahn-Bonusheft sollen in der digitalen Akte gespeichert werden können. „Gesundheitsdaten sind jedoch ein sehr sensibles Gut. Versicherte müssen darum selbst entscheiden können, welche Dokumente in ihrer elektronischen Patientenakte gespeichert werden und wer sie einsehen darf“, fordert Gerd Höhner. „Die Schweigepflicht,  die Patientensouveränität und das Vertrauensverhältnis als wesentliche Grundlagen psychotherapeutischer Behandlungen müssen unbedingt gewahrt bleiben. Wenn es um sensible Gesundheitsinformationen geht, benötigen wir einen Datenschutz auf höchstem Niveau. Derzeit liegen dafür noch keine zufriedenstellenden Lösungen vor.“

Erweiterung der Telematikinfrastruktur geplant

Des Weiteren sieht der Referentenentwurf eine Erweiterung der Telematikinfrastruktur vor. Apotheken sollen verpflichtet werden, sich bis März 2020 anschließen zu lassen, Krankenhäuser bis März 2021. Weitere Akteure im Gesundheitswesen, etwa im Bereich Pflege oder Reha, sollen die Gelegenheit dazu erhalten. Zudem soll der Einsatz der Telemedizin gestärkt und die Videosprechstunde vorangebracht werden. Verwaltungsprozesse sollen mithilfe digitaler Anwendungen wie der elektronischen Heil- und Hilfsmittelverordnung vereinfacht werden. Die PTK NRW wird diese Entwicklungen kritisch begleiten.

Im nächsten Schritt berät das Bundeskabinett den Referentenentwurf für das Digitale Versorgung-Gesetz aus dem Bundesgesundheitsministerium.

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