Reform der Psychotherapie-Richtlinie – Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten für Studie gesucht

Für eine Studie der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), der Landespsychotherapeutenkammern und dem Institut für Medizinische Psychologie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) werden für eine Onlinebefragung Patientinnen und Patienten bzw. bei Kindern deren Bezugspersonen gesucht, die im Zeitraum Mai/Juni 2018 eine psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch nehmen.

In der Befragung soll unter anderem erhoben werden, welche Zugangswege und welche Barrieren es in der psychotherapeutischen Versorgung gibt, welche Wartezeiten beim Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung bestehen, wie stark belastet Patientinnen und Patienten sind, die eine psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch nehmen und welche Erwartungen sie an die Sprechstunde haben. Vier Monate später soll über eine zweite Befragung untersucht werden, wie Patientinnen und Patienten im Anschluss an die psychotherapeutische Sprechstunde weiter versorgt werden und wie sich ihre Beschwerden in dieser Zeit verändern.

Wir bitten Sie um Unterstützung!

Um die Onlinebefragung durchführen und ausreichend belastbare Daten gewinnen zu können, sind wir als Kammern auf die Mithilfe unserer niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen angewiesen: Gesucht werden Vertragspsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten, die bereit sind, ihre Patientinnen und Patienten bzw. bei Kindern deren Bezugspersonen, die bei ihnen eine psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch nehmen, zu bitten, an einer Onlinebefragung teilzunehmen.

Die für die Teilnahme an der Studie erforderlichen Unterlagen erhalten interessierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vorab. Sie beinhalten alle relevanten Informationen zum Ablauf der Studie und für teilnahmebereite Patientinnen und Patienten die Einverständniserklärungen. Patientinnen und Patienten können die Einverständniserklärung für ihre Teilnahme an der Studie in der Praxis unterschreiben und ihre E-Mail-Adresse für die anschließende Onlinebefragung angeben. Die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut leitet beides an das UKE weiter. Das UKE wird dann die Befragung der Patientinnen und Patienten online nach der letzten Sprechstundenleistung sowie vier Monate später durchführen. Zusätzlich werden die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gebeten, einige Angaben zu ihrer Praxis zu machen und Basisdaten zu den teilnehmenden und nicht-teilnehmenden Patientinnen und Patienten zu erfassen.

So können Sie teilnehmen

Wenn Sie bereit sind, sich an der Studie zu beteiligen, können Sie die Postadresse Ihrer Praxis für die Teilnahme an der Studie unter folgendem externen Link eingeben: http://uhh.de/rfa50.

Im April 2018 erhalten Sie vom UKE alle erforderlichen Unterlagen per Post an die von Ihnen angegebene Adresse.

Hintergrund: Onlinebefragung ist der zweite Teil einer umfassenden Studie zu den Auswirkungen der Reform der Psychotherapie-Richtlinie

Die hier beschriebene Onlineumfrage ist der zweite Schritt in einer Studie der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), den Landespsychotherapeutenkammern und dem Institut für Medizinische Psychologie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE). Sie soll untersuchen, welche Effekte der Reform auf die ambulante psychotherapeutische Versorgung aus der Perspektive der Patientinnen und Patienten festzustellen sind und in welchen Bereichen Versorgungsdefizite bestehen. Auf Basis der Studienergebnisse sollen dann Vorschläge an den Gesetzgeber und die gemeinsame Selbstverwaltung entwickelt werden, wie Belastungen von Patientinnen und Patienten und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten reduziert und die ambulante Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen weiter verbessert werden kann.

Im November 2017 hatten die BPtK, die Landespsychotherapeutenkammern und das UKE gemeinsam bereits eine Onlinebefragung der Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten durchgeführt, um die Auswirkungen der Reform der Psychotherapie-Richtlinie zu untersuchen. Die Befragung verfolgte das Ziel, frühzeitig belastbare Informationen zu Änderungen im Versorgungsgeschehen im Zusammenhang mit der Reform zu erhalten. Dadurch sollen frühzeitig Hinweise auf erforderliche Anpassungen und den möglichen Nachsteuerungsbedarf gewonnen werden, um so fundierte Vorschläge für eine weitere Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung machen zu können. Um ein umfassendes Bild der möglichen Umsetzungsprobleme und Versorgungsdefizite zu erhalten, soll in dem zweiten Schritt nun die Perspektive der Patientinnen und Patienten einbezogen werden.

Meldungen abonnieren