RTL-Sendung „Erwachsen auf Probe“ im Landtag

Die umstrittene RTL-Sendung „Erwachsen auf Probe“ ist heute Gegenstand einer Anhörung im Landtag. Der Ausschuss für Generationen, Familien und Integration befragt Sachverständige, wie Kinder in Medienproduktionen besser geschützt werden können. Die Anhörung geht auf einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zurück, in dem wesentliche Forderungen der Psychotherapeutenkammer NRW vom Mai 2009 aufgenommen wurden.

Die Grünen stellten in Ihrem Antrag vom 16. Juni 2009 fest, dass eine Sendung wie „Erwachsen auf Probe“, in der Babys fremden Teenagerpaaren zeitweise überlassen werden, das „Kindeswohl gefährden“. Babys zwischen neun und 14 Monaten befänden sich in einer hochsensiblen Phase und reagierten auf fremde Personen mit Abwehr und Angst. Die Trennung von den Eltern oder anderen eng vertrauten Personen löse Verlustängste aus und könne zu Störungen bei der Entwicklung der Bindungsfähigkeit führen. Eltern, die ihre Babys und Kinder gegen Bezahlung für Sendungen wie „Erwachsen auf Probe“ zur Verfügung stellten, weckten Zweifel an ihrer Erziehungskompetenz. Deshalb müsse der staatliche Schutzauftrag greifen.

Die Psychotherapeutenkammer NRW hatte gefordert, insbesondere eine Lücke im Jugendarbeitsschutzgesetz zu schließen. Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt bisher nur die Mitwirkung von Kindern ab drei Jahren. Eine Beschäftigung von Kindern unter drei Jahren ist zwar grundsätzlich verboten, doch Film- und Fernsehaufnahmen sind trotzdem gang und gäbe, weil Kinder dabei nicht „weisungsabhängig“ tätig sind. „Kinder können in Film- und Fernsehaufnahmen zwar nicht dirigiert werden wie Erwachsene, sie können aber trotzdem gesundheitsgefährdenden Situationen ausgesetzt werden. Vor allem können sie aber gar nicht entscheiden, ob sie mitmachen wollen oder nicht“, stellte Monika Konitzer fest. „Säuglinge brauchen deshalb einen grundlegenden Schutz ihrer Person und Gesundheit. Deshalb sollten im Kinderschutzgesetz gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die Kinder bis zu drei Jahren vor Big-Brother-Experimenten schützen.“

Die genaueren Bedingungen, unter denen Kinder in Medienproduktionen mitwirken dürfen, wurden in Richtlinien des Ministeriums für Arbeit und Soziales sowie des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Kultur vom 20. April 2000 festgelegt. Ein strengerer Kinderschutz allein in Deutschland reicht jedoch nicht aus. RTL produziert Sendungen wie „Erwachsen auf Probe“ in den Niederlanden. Deshalb hält die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Vereinbarungen innerhalb der Europäischen Union für unerlässlich, um auch grenzüberschreitend Kinderschutz zu gewährleisten. 

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