Rückblick auf die Regionalversammlung für den Regierungsbezirk Düsseldorf am 8. Oktober 2025
Auf der Regionalversammlung für den Regierungsbezirk Düsseldorf am 8. Oktober 2025 informierten sich Kammermitglieder aus erster Hand über Aktivitäten und Positionen des Vorstands der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen.
Kammerpräsident Andreas Pichler begrüßte sie in den Räumen der Geschäftsstelle, stellte die Vizepräsidentin Julia Leithäuser und die an der Veranstaltung teilnehmenden Vorstandsmitglieder Oliver Kunz, Bettina Meisel, Mirka Münzebrock-Child und Georg Schäfer vor. Ausdrücklich bat er die Kammerangehörigen, ihre Erfahrungen aus der Versorgung einzubringen. Dem Vorstand sei es ein wichtiges Anliegen, den Informationsfluss auch in Richtung Kammer zu stärken, um Rückmeldungen aus den Regierungsbezirken in die berufspolitische Arbeit einbeziehen zu können.
Versorgungsplanung und Steuerung von Patientinnen und Patienten
Andreas Pichler griff einführend Aspekte der Versorgungsplanung auf. Der Vorstand registriere eine konstant hohe Nachfrage nach Psychotherapie und lange Wartezeiten auf einen Therapieplatz. Vielerorts verlaufe der Übergang von der stationären in die ambulante Versorgung nicht gut. Der Vorstand würde von Akteurinnen und Akteuren der Berufspolitik hierzu angesprochen. Dabei kämen oft auch kritische Fragen zur Erreichbarkeit und Auslastung psychotherapeutischer Praxen und zu den Kriterien bei der Therapieplatzvergabe auf. Der Vorstand nutze jede Gelegenheit, die ihnen zugrundeliegenden Vorurteile wie „der Berufsstand behandle nur die ‚leichten Fälle‘“ zu entkräften.
Die Kammermitglieder aus dem Regierungsbezirk bestätigten die große Nachfrage und lange Wartelisten. Andreas Pichler hielt fest, dass der Vorstand im Austausch mit der Politik auf eine Anpassung der Verhältniszahlen für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten hinwirke. Dieser Schritt könne in der bestehenden Systematik die Kapazitäten erhöhen. Mit Blick auf das Entlassmanagement und die ambulante Anschlussversorgung bestätigten Kammermitglieder Probleme an den Schnittstellen. Einige berichteten von Verbesserungen durch stärkere Vernetzung und mehr Austausch der Akteurinnen und Akteure untereinander.
Der Vorstand sei auch intensiv mit Aspekten der Steuerung von Patientinnen und Patienten befasst, fuhr der Kammerpräsident fort. In den Koalitionsvertrag der Bundesregierungsparteien sei der Plan für ein Primärarztsystem in der ambulanten Versorgung eingeflossen. Der Vorstand mache hierzu sehr deutlich, dass der niedrigschwellige Direktzugang in die psychotherapeutische Praxis beibehalten werden müsse. Lebhaft diskutierten die Teilnehmenden auch über die Nutzungsmöglichkeiten der psychotherapeutischen Sprechstunde. Andreas Pichler konstatierte, dass der Vorstand sie für ein wichtiges Steuerungselement in der Hand der Profession halte.
Erprobungsverfahren „Qualitätssicherung ambulante Psychotherapie“
Oliver Kunz skizzierte das vom Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) entwickelte Qualitätssicherungsverfahren (QS-Verfahren) zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung gesetzlich Krankenversicherter. Nach Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sei Anfang 2025 in Nordrhein-Westfalen das auf sechs Jahre angelegte Erprobungsverfahren angelaufen.
Die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen habe die Pläne für das QS-Verfahren von Beginn an kritisch begleitet, erklärte Oliver Kunz. Es ließe zahlreiche Ungereimtheiten und ungelöste Probleme erkennen. Beispielsweise würden selbstverständliche Therapiestandards abgefragt und eine retrospektive Patientenbefragung sei erwartbar fehleranfällig. In Summe sei das QS-Verfahren nicht geeignet, die Qualität der Versorgung darzustellen oder zu verbessern, hob Oliver Kunz hervor. Ganz im Gegenteil: Vorhaben wie das geplante Rankingportal für Praxen, das auf Basis der erhobenen Daten entstehen soll, könnten sich sogar negativ auf die Versorgung auswirken. Nicht zuletzt seien der hohe Bürokratieaufwand und fehlende Vergütungsregelungen für aktuellen Mehraufwand in den nordrhein-westfälischen Praxen nicht hinnehmbar.
Oliver Kunz betonte, dass der Vorstand im Austausch mit den verantwortlichen Beteiligten jede Gelegenheit dazu nutze, seine Kritik deutlich zu machen. Eine zu diesem Arbeitsbereich eingesetzte Kommission der Kammer und Resolutionen der Kammerversammlung würden ebenfalls die kritischen Punkte des QS-Verfahrens adressieren. Ziel aller Aktivitäten sei, dass das QS-Verfahren unverzüglich aus der „Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung“ (DeQS-RL) herausgelöst werde, sagte Oliver Kunz. In der Diskussion zeigten auch Kammermitglieder wenig Verständnis für das QS-Verfahren und seine Erprobung in NRW.
Umsetzung der Weiterbildungsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
Georg Schäfer gab einen Überblick über die Umsetzung der Weiterbildungsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Die Kammer habe derzeit elf Zulassungen mit 250 genehmigten Weiterbildungsplätzen erteilt; weitere Anträge seien in der Bearbeitung. Die Anerkennung als Weiterbildungsstätte schaffe allerdings zunächst nur die notwendigen Strukturen. Sie verpflichte nicht dazu, Weiterbildungsassistentinnen und -assistenten anzustellen.
Angesichts der fehlenden Zusatzfinanzierung seien potenzielle Antragstellerinnen und Antragsteller spürbar zurückhaltend. Doch es sei wichtig, den Absolventinnen und Absolventen der neuen Masterstudiengänge eine Weiterbildungsperspektive zu bieten, bekräftigte Georg Schäfer. Der Vorstand appelliere daher an die Kammermitglieder, die bestehenden Möglichkeiten auf Mitwirkung an der Weiterbildung in Betracht zu ziehen. Über die Kammerhomepage seien die Antragsformulare, Beratungsangebote vor und bei der Antragsstellung sowie eine umfangreiche FAQ-Liste zugänglich.
Die Finanzierungslücke bei der Weiterbildung sei in allen Versorgungsbereichen beträchtlich, fuhr Georg Schäfer fort. Für Praxen sei die Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) Anfang des Jahres ein erster wichtiger Schritt gewesen. Derzeit erkenne man weitere Bewegungen in der Gesetzgebung. Die Entscheidungen hierzu abzuwarten, sei jedoch keine Alternative – die Weiterbildung müsse jetzt starten.
Aktuelle Beteiligungsmöglichkeiten für Kammermitglieder
Julia Leithäuser regte die Kammerangehörigen an, sich in Kommunalen Gesundheitskonferenzen (KGK) zu engagieren. Auf Grundlage des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes-Nordrhein Westfalen (ÖGDG NRW) gäbe es in allen Kreisen und kreisfreien Städten eine KGK. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten könnten in diese Gremien auf lokaler Ebene die Expertise der Profession und die Position der Kammer einbringen und Vernetzungen vor Ort stärken.
Des Weiteren würden Kammermitglieder gesucht, die sich als Leitende Notfallpsychotherapeutin bzw. Leitender Notfallpsychotherapeut engagieren, informierte die Vizepräsidentin. Die Kammer führe eine Liste von Ansprechpersonen aus dem Berufsstand, die den Gesundheitsbehörden und den Ministerien für die Vorsorgeplanung zur Unterstützung bei Großschadensereignissen benannt werden könnten. Wünschenswert sei, zukünftig flächendeckender als bisher Kontakte weitergeben zu können.
Interessierte könnten sich in der Geschäftsstelle der Kammer melden, erklärte Julia Leithäuser. Ergänzend empfahl sie den Teilnehmenden, sich in den E-Mail-Verteiler für Kammermitglieder einzutragen, um von der Kammer wichtige Nachrichten zu erhalten.





