Seelische Belastungen von Kindern und Jugendlichen nehmen in der Corona-Pandemie deutlich zu – das Behandlungsangebot muss ausgeweitet werden

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten von Kindern und Jugendlichen sind zunehmend in Sorge um die seelische Gesundheit ihrer Patientinnen und Patienten. Sie berichten landesweit von seit Monaten deutlich steigender Nachfrage in den psychotherapeutischen Praxen. Auch die neusten Ergebnisse der COPSY-Studie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf zeigen: Fast jedes dritte Kind ist unter den Belastungen der Corona-Pandemie psychisch auffällig.

Der zweite Lockdown bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie trifft Kinder, Jugendliche und deren Familien besonders hart. Keine Schule, keine Kindertagesstätten, kein Sport, keine Sozialkontakte zur Gruppe der Gleichaltrigen – das zehrt nicht nur an den Nerven der Eltern, sondern behindert Kinder und Jugendliche in ihrer sozialen und psychischen Entwicklung. Insbesondere die jetzt langanhaltenden Kontaktsperren sind für Kinder und Jugendliche extrem, sind sie doch in ihrer Entwicklung auf die Gruppe der Gleichaltrigen angewiesen.  

Auch wenn bei manchen Kindern und Jugendlichen Ressourcen aktiviert wurden, kreativ mit der Gesamtbelastung umzugehen, trifft dies für eine zunehmend größer werdende Gruppe nicht zu. Es zeigen sich vermehrt unterschiedliche Symptome, die insbesondere bei schon zuvor bestehenden Belastungen und psychischen Erkrankungen Ressourcen überfordern und auch psychische Erkrankungen auslösen oder verstärken.

Durch die Corona-Krise werden die bestehenden Mängel in der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen verstärkt. Vor diesem Hintergrund ist die Änderung der Bundesbeihilfeverordnung, die seit dem 1. Januar 2021 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten von der Behandlung beihilfeberechtigter 18- bis 21-jähriger Patientinnen und Patienten ausschließt, nicht nachvollziehbar. Die Neuregelung ist an sich unverständlich, da sie unter anderem der berufsrechtlichen Behandlungserlaubnis von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten für Heranwachsende bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres widerspricht. Vor dem Hintergrund der Pandemie ist sie jedoch völlig widersinnig.

Die Nachfrage nach ambulanter Psychotherapie steigt, bald sicher auch die nach stationären Behandlungsplätzen. Es ist daher entscheidend, die Anzahl der Behandlungsmöglichkeiten zu erhöhen. Eine unkompliziert realisierbare Möglichkeit dazu liegt in der Ausweitung der Anzahl der psychotherapeutischen Behandlungen im Rahmen der Kostenerstattung gemäß § 13 Absatz 3 SGB V. Damit könnte zumindest der durch die Corona-Krise gestiegene Bedarf schnell und wirkungsvoll deutlich besser gedeckt werden.

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