Stationäre Versorgung entlasten

Landtagsanhörung zur Kinder- und Jugendpsychiatrie in NRW

Die Versorgung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher benötigt dringend eine Stärkung des ambulanten Sektors, um die stationäre Versorgung zu entlasten. Das hat die Psychotherapeutenkammer NRW auf einer Anhörung des Landtages am 30. September gefordert. Kindliche und jugendliche Entwicklungsprozesse brauchen vor allem Zeit, die sich die professionellen Behandler und Betreuer jedoch immer weniger nehmen dürfen. Im Kindes- und Schulalter werden psychische Störungen noch viel zu wenig erkannt und behandelt. Dies kann zu schweren Erkrankungen im Jugendalter und eskalierenden erzieherischen Konflikten führen. Viele Jugendliche brauchen eine multimodale psychotherapeutisch-psychosoziale Kombinationsbehandlung. Sie sind daher nicht eindeutig der Krankenbehandlung (SGB V) oder der Jugendhilfe (SGB VIII) zuzuordnen und bekommen deshalb nicht ausreichend abgestimmte Behandlungs- und Unterstützungsangebote oder fallen ganz durch das soziale Netz.

Die Psychotherapeutenkammer NRW empfiehlt folgende politische Maßnahmen:

  • differenziertere Früherkennungsuntersuchungen auch für psychische Störungen,
  • ein spezielles Screening- und Beratungsprogramm für Kinder psychisch kranker Eltern („Lares“),
  • systematische Angebote von Elterntrainings in einer „Modellregion Erziehung“,
  • eine bessere Finanzierung der Erziehungsberatung entsprechend ihrer gewachsenen Aufgaben im Landeskonzept der Familienzentren,
  • eine Weiterentwicklung der Sozialpsychiatrievereinbarungen zu integrierten Versorgungsverträgen,
  • die Stärkung der Psychotherapie in der ambulanten und stationären Versorgung von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen.
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