Systemische Therapie für Kinder und Jugendliche künftig Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung

Die Systemische Therapie kann demnächst auch für die psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen als Leistung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18.01.2024 die entsprechende Änderung der Psychotherapie-Richtlinie beschlossen [externer Link]. Für Erwachsene ist die Systemische Therapie bereits seit 2020 als Kassenleistung zugelassen. Informationen zum G-BA-Beschluss und zur Systemischen Therapie für Kinder und Jugendliche finden sich auch auf der Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) [externer Link].

Neben Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierter Therapie und analytischer Psychotherapie ist die Systemische Therapie damit das vierte Psychotherapieverfahren, dass für Kinder und Jugendliche in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung steht. Sie kann für alle in der Psychotherapie-Richtlinie festgelegten Indikationen angewendet werden. Hinsichtlich Anzeige-, Antrags- und Gutachterpflicht bestehen die gleichen Vorgaben wie für Systemische Therapie bei Erwachsenen. Dies gilt auch für das Stundenkontingent: Wie für erwachsene Patientinnen und Patienten kann Systemische Therapie für Kinder und Jugendliche als Kurzzeittherapie mit bis zu zweimal zwölf Therapiestunden und als Langzeittherapie mit bis zu 48 Stunden durchgeführt werden.

Wer kann Systemische Therapie für Kinder und Jugendliche erbringen?

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können Systemische Therapie für Kinder und Jugendliche ambulant durchführen, wenn sie für die psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen qualifiziert sind und eine Weiterbildung für dieses Verfahren abgeschlossen haben. Außerdem benötigen sie die Genehmigung der für sie zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung, Systemische Therapie bei Kindern und Jugendlichen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung ausführen und abrechnen zu können.

Weitere Schritte im Zulassungsverfahren

Der Richtlinienbeschluss des G-BA zu Systemischen Therapie bei Kindern und Jugendlichen liegt nun dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur rechtlichen Prüfung vor. Nach Nichtbeanstandung wird die Änderung der Psychotherapie-Richtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt damit in Kraft. Die Systemische Therapie für Kinder und Jugendliche kann allerdings erst dann in der Versorgung eingehen, wenn die Abrechnungsdetails geklärt sind. Der Bewertungsausschuss hat diese Aufgabe bis spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten des Beschlusses zu erledigen. Damit die Kassenärztlichen Vereinigungen eine Abrechnungsgenehmigung für Systemische Therapie bei Kindern und Jugendlichen erteilen können, muss zudem die Psychotherapie-Vereinbarung angepasst werden. Ebenso müssen die Regelungen für das Ausschreibungs- und Bestellungsverfahren der Gutachter getroffen werden. Entsprechend qualifizierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können Systemische Therapie für Kinder und Jugendliche voraussichtlich ab der 2. Jahreshälfte 2024 anbieten.

Hintergrund: Systemische Therapie

Die Systemische Therapie ist ein psychotherapeutisches Verfahren, dessen Fokus auf dem sozialen Kontext psychischer Störungen liegt. Bei der Behandlung werden zusätzlich zu einer oder mehreren Patientinnen bzw. zu einem oder mehreren Patienten weitere Mitglieder des für die „Indexpatientin“ oder den „Indexpatienten“ bedeutsamen sozialen Systems einbezogen. Die Therapie fokussiert auf die Interaktion zwischen Mitgliedern der Familie oder des Systems und deren weitere soziale Umwelt. Ein Schwerpunkt der Systemischen Therapie ist es, die Stärken der Patientin oder des Patienten und der weiteren relevanten Personen zu nutzen, um gemeinsam Lösungen für Probleme und Konflikte zu erarbeiten. Sie kann – wie die anderen psychotherapeutischen Verfahren auch – als Einzel- oder Gruppentherapie oder in Kombination von Einzel- und Gruppentherapie angeboten werden.

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