Systemische Therapie: Gemeinsam die berufspolitische Zukunft gestalten

Diese Chance sollten wir nutzen – das war das gemeinsame Fazit des ersten Treffens der Psychotherapeutenkammer NRW mit nordrhein-westfälischen Vertretern der Deutschen Gesellschaft für Systemische und Familientherapie und der Systemischen Gesellschaft, nachdem die Systemische Therapie am 14. Dezember 2008 durch den Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie (WBP) als wissenschaftlich anerkanntes Verfahren eingestuft worden ist.

„Das ist ein großer Erfolg für die Systemische Therapie“, stellte Monika Konitzer, Präsidentin der nordrhein-westfälischen Psychotherapeutenkammer, fest. „Die rege Forschung der vergangenen Jahre hat sich offensichtlich gelohnt: Das Spektrum der anerkannten Verfahren wird um eine traditionsreiche therapeutische Orientierung ergänzt.“

Nach den Empfehlungen des WBP ist die Systemische Therapie jetzt zur vertieften Ausbildung zugelassen. Mit dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium sind nun die Übergangsregelungen zu klären, die die staatliche Anerkennung von Ausbildungsinstituten ermöglichen. Es besteht die berechtigte Hoffnung, dass schon bald eine Approbation zum Psychologischen Psychotherapeuten und zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten aufgrund einer systemischen Ausbildung möglich wird.

Möglichst schnell wird die Kammer NRW die notwendigen Regelungen zur Fortbildungsanerkennung erarbeiten. In Kooperation mit den systemischen Dachverbänden sollen in den kommenden Wochen konkrete Übergangsregelungen erarbeitet werden, nach denen die Akkreditierung approbierter Psychologischer Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten als Supervisor oder Selbsterfahrungsleiter in Systemischer Therapie für die Fortbildung erfolgen kann.

Ferner wurde die Möglichkeit diskutiert, die Systemische Therapie in einer Weiterbildungsordnung zu regeln. Die Vor- und Nachteile einer solchen Strategie sollen noch weiter abgewogen werden.

Eine sozialrechtliche Anerkennung der Systemischen Therapie als ambulantes Behandlungsverfahren in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird vermutlich noch einen langen Atem erfordern. Dienlich wäre hierfür, weitere Forschungsaktivitäten zu entfalten, um eine erfolgreiche Integration der Systemischen Therapie in die GKV-Versorgung zu ermöglichen.

Über die sozialrechtliche Anerkennung entscheidet auf Antrag der Gemeinsame Bundesausschuss. Nach den Psychotherapierichtlinien muss ein neues Verfahren nachweisen, dass es bei der Behandlung von versorgungsrelevanten Störungen nützlich, medizinisch notwendig und wirtschaftlich ist. Ein psychotherapeutisches Verfahren bei Erwachsenen muss beispielsweise belegen, dass es bei der Behandlung von:

  • depressiven Störungen und Angststörungen und
  • mindestens einer psychischen Störung mittlerer Versorgungsrelevanz (somatoforme Störungen, Abhängigkeitserkrankungen und Persönlichkeitsstörungen) oder
  • mindestens zwei psychischen Störungen aus den weiteren Anwendungsbereichen wirksam ist.
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