Reger Austausch am „Tag der Neuapprobierten“ am 29. Oktober 2022

Mit über 140 Anmeldungen fand der „Tag der Neuapprobierten“ der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen am 29. Oktober 2022 nach vorherigen pandemiebedingten online-Terminen wieder in Präsenz in Düsseldorf statt. Bei allen Teilnehmenden war die Freude spürbar, sich live zu treffen und sich direkt miteinander austauschen zu können. Mit großem Interesse verfolgten die Neuapprobierten die Vorträge zu Aspekten der Kammermitgliedschaft und der Berufstätigkeit als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut. In den Pausen nutzen sie rege die Möglichkeit, sich an den Beratungsständen zu Themen wie Kammerbeitrag oder Fortbildungskonto zu informieren und Fragen zur Berufsausübung und zu ihrer Mitgliedschaft im Versorgungswerk der Kammer zu besprechen.

Die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen als berufliche Selbstverwaltung

Andreas Pichler, Vizepräsident der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen, begrüßte die Teilnehmenden und stellte die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle und die Vortragenden vor. Er betonte, dass man sehr froh darüber sei, sich wieder von Angesicht zu Angesicht miteinander austauschen zu können. Den neu in den Beruf gestarteten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sprach er seinen Glückwunsch zur Approbation aus. Sie zu erlangen, sei ein langer und kräftezehrender Weg. Wer ihn erfolgreich beendet habe, verdiene entsprechende Anerkennung. Ausdrücklich hieß Andreas Pichler die Teilnehmenden als Mitglieder in der Kammer willkommen. Mit dem „Tag der Neuapprobierten“ wolle man ihnen die Berufsvertretung als berufliche „Heimat“ nahebringen.

In seinem Vortrag erklärte er, dass der Staat der Kammer hoheitliche Aufgaben und damit Satzungs- und Verwaltungsrechte sowie -pflichten übertragen habe. Entsprechend seien Berufsordnung und -aufsicht, Weiterbildungsrecht und Fortbildung, Qualitätssicherung und -standards, Anhörungsrechte bei (Landes-)Gesetzesvorhaben und die Fürsorgepflicht für die Mitglieder im Rahmen der Altersvorsorge in der Kammer verortet. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts sei die Kammer Teil der öffentlichen Verwaltung. Damit unterliege sie den Ansprüchen von Neutralität, Rechtsstaatlichkeit, Verschwiegenheit und Sachkunde. Mitunter könne dies eine Gradwanderung bedeuten, beschrieb Andreas Pichler. So gelte es beispielsweise beim Klimaschutz, die Zusammenhänge zwischen Klima und psychischer Gesundheit aufzuzeigen, ohne in parteipolitisches Fahrwasser zu geraten. Anhand weiterer Beispiele skizzierte er den Aufgabenkatalog und den Handlungsrahmen der Kammer, die sich aus dem Heilberufsgesetz NRW ergeben. Grundsätzliche Ziele ihrer Arbeit sei, sich für die beruflichen Belange ihrer Mitglieder zu engagieren, die Stellung der Profession im Gesundheitswesen zu stärken und den bedarfsgerechten Ausbau der Versorgungsstrukturen anzumahnen und mitzugestalten, fasste er zusammen. Informationen über aktuelle Themen der Kammer und für die Berufsausübung relevante Entwicklungen ließen sich der Internetseite der Kammer entnehmen. Ebenso seien das Fortbildungs- und Beratungsangebot sowie Publikationen der Kammer online zu finden. Die Neuapprobierten lud der Vizepräsident ein, die Aktivitäten ihrer beruflichen Selbstverwaltung aufmerksam zu verfolgen und ein gemeinsames Wirken anzustreben.

Das Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen

Jens Mittmann, Abteilungsleiter Mitgliederbetreuung/Leistungsverwaltung im Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen, gab einen Überblick über den Aufbau und die Angebote des berufsständischen Versorgungswerkes und erklärte die historische Begründung der Mitgliedschaft. Mithilfe von Beispielrechnungen verdeutlichte er die Grundlagen der Beitragspflicht und Möglichkeiten der Beitragszahlung. Des Weiteren erläuterte Jens Mittmann die Leistungsarten des Versorgungswerkes und anhand von Beispielen die mögliche Höhe der späteren Rente. Für weitere, individuelle Rechenbeispiele verwies er auf das Mitgliederportal des Versorgungswerkes [externer Link]. Allgemeine Informationen und Kennzahlen biete die Website des Versorgungswerkes der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen [externer Link].

Wege in die Niederlassung

Beim „Tag der Neuapprobierten“ informieren die beiden Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe abwechselnd zur Berufstätigkeit in der Niederlassung. Dieses Mal zeigte Oliver Pellarin, Niederlassungsberater bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, „Wege in die Niederlassung für Psychotherapeut*innen“ auf. Er eröffnete seinen praxisbezogenen Vortrag mit einem Blick auf die Prinzipien der gesetzlichen Bedarfsplanung und die Voraussetzungen der Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung. Besonders nachgefragt sei die Tätigkeit in der Niederlassung. Neben der Einzelpraxis seien Berufsausübungsgemeinschaften, Praxisgemeinschaften und weitere Varianten wie die Berufsausübung in Praxisnetzen möglich. Detailliert beschrieb der Berater das Ausschreibungs- und Nachbesetzungsverfahren sowie Übergangsmodelle, darunter das Jobsharing, die Sitzteilung und die Anstellung als Entlastungsassistentin bzw. -assistent. Neuapprobierten, die in die Niederlassung streben, legte Oliver Pellarin ans Herz, selbst aktiv zu werden, Suchmöglichkeiten zu nutzen und Kontakte zu Praxisabgebenden zu knüpfen.

Perspektiven der Berufstätigkeit im Anstellungsverhältnis

Dr. Georg Kremer, Psychologischer Psychotherapeut aus Bielefeld und Vorsitzender im Ausschuss Psychotherapie in Krankenhaus und Rehabilitation der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen, blickte auf Perspektiven der Berufstätigkeit in Anstellung. Vor dem Hintergrund einer Fülle an potenziellen Arbeitgebern in diesen Tätigkeitsfeldern ging er ausführlicher auf die Arbeit im Krankenhaus, in der Eingliederungshilfe und in der Jugendhilfe ein. Die Arbeit im Krankenhaus sei vielen Approbierten im Rückblick auf die eigene Ausbildungszeit angesichts von Erfahrungen wie einer schlechten Bezahlung mitunter nicht positiv in Erinnerung. Doch mittlerweile sei in diesem Bereich vieles in Bewegung und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten würden in vielen Häusern spannende Arbeitsfelder vorfinden. Bei Interesse an einer Berufstätigkeit in Anstellung sei es ratsam, sich vorab gut über die Rahmenbedingungen und die Entwicklungsmöglichkeiten zu erkundigen. Die Arbeit im Angestelltenverhältnis würde sich in vielen Punkten von der Tätigkeit in der Niederlassung unterscheiden, hielt Dr. Georg Kremer fest. Sie sei sehr abwechslungsreich und die Approbation eröffne Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten die Chance, Konzepte mitzugestalten und Führungspositionen zu übernehmen. Abschließend wies er auf das Engagement der Kammer für angestellt arbeitende Mitglieder hin, darunter die Veranstaltungsreihe „Angestellte im Fokus“ sowie diverse Fort- und Weiterbildungsangebote.

Perspektiven der Berufstätigkeit in der Niederlassung

Barbara Lubisch, Vorstandsmitglied der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen, beleuchtete Aspekte der Berufstätigkeit in der Niederlassung. Wer die Möglichkeit habe, eine Kassenpraxis zu übernehmen und vertragspsychotherapeutisch zu arbeiten, müsse einen Versorgungsauftrag und eine Reihe weiterer Pflichten erfüllen, beispielsweise bezüglich Fortbildung, Praxisankündigung und Abrechnung. Wichtig sei, sich mit der Wirtschaftlichkeit der Praxis zu befassen. Wer sich mit einer Privatpraxis selbstständig machen wolle, sollte sich besonders gründlich mit den Finanzierungsmöglichkeiten beschäftigen, betonte Barbara Lubisch. Zudem seien weitere Standbeine ratsam, beispielsweise im Sachverständigenbereich oder in der Supervision. Dringend empfahl sie den Eintrag in das Arztregister. Er gelte als Qualitätsnachweis und zeige die prinzipielle Zulassungsfähigkeit der Praxis an. Die Kammer beobachte, dass die Abrechnung von psychotherapeutischen Leistungen gemäß Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3. Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) seit geraumer Weile schwierig sei. Sie sollte daher nach dem Zugang über die Sprechstunde und der Zuweisung über die Krankenkasse allenfalls „Plan C“ sein. Generell sollten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in der Niederlassung ein gutes Praxismarketing anstreben – auch mit Blick auf die wachsende Konkurrenz. Zusätzliche Standbeine, Spezialgebiete und eine gute Vernetzung seien hierbei wertvoll. Abschließend erläuterte Barbara Lubisch, wie Kammermitglieder in ihrer beruflichen Selbstverwaltung aktiv mitarbeiten können.

Positives Resümee zum Abschluss einer lebendigen Veranstaltung

Alle Vortragenden gingen während und im Anschluss an ihre Ausführungen auf Fragen von Teilnehmenden zu weiteren Themenaspekten ein. Kammervizepräsident Andreas Pichler, der die Veranstaltung moderierte, dankte zum Ende des umfangreichen Programms den Referierenden für ihre praxisnahen Informationen und den Teilnehmenden für ihr großes Interesse und die aktiven Beiträge. Der Vorstand freue sich, wenn die Aufmerksamkeit für die Arbeit der Kammer geweckt sei und man sich bei weiteren beruflichen Fach- und Informationsveranstaltungen erneut begegne.

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