Kommunale Gesundheitskonferenzen – Mitwirkungsmöglichkeiten für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

In allen 53 Kreisen und kreisfreien Städten des Landes Nordrhein-Westfalen gibt es Kommunale Gesundheitskonferenzen (KGK). Ihre Aufgabe ist die Beratung von Fragen der gesundheitlichen Versorgung und der Prävention auf regionaler Ebene. KGK sprechen Handlungsempfehlungen aus, erkennen Problempunkte, erarbeiten Lösungsvorschläge und setzen sie um. Über ihre dem Rat oder dem Kreistag zugeleiteten Stellungnahmen und Empfehlungen wirken die lokalen Gremien auch an der Gesundheitsberichterstattung mit.

In der KGK kommen Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Einrichtungen, Bereiche und Interessensgruppen zusammen, die vor Ort bei der gesundheitlichen Versorgung mitwirken. Gemeinsam befassen sie sich mit einem breiten Spektrum lokal relevanter Themenfelder, beispielsweise mit Sucht und Abhängigkeitserkrankungen, Kinder- und Jugendgesundheit, Gesundheit älterer Menschen, Gesundheitsförderung, psychiatrischer Versorgung und Fragen der Patientenüberleitung.

Berufspolitisch engagierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können in den KGK als Vertretung ihrer Profession mitwirken und auf lokaler Ebene die Position der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen einbringen. Interessierte Kammermitglieder können sich an die Geschäftsstelle wenden.