Kommunale Gesundheitskonferenzen – Mitwirkungsmöglichkeiten für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
In allen 53 Kreisen und kreisfreien Städten des Landes Nordrhein-Westfalen gibt es Kommunale Gesundheitskonferenzen (KGK). Ihre Aufgabe ist die Beratung von Fragen der gesundheitlichen Versorgung und der Prävention auf regionaler Ebene. KGK sprechen Handlungsempfehlungen aus, erkennen Problempunkte, erarbeiten Lösungsvorschläge und setzen sie um. Über ihre dem Rat oder dem Kreistag zugeleiteten Stellungnahmen und Empfehlungen wirken die lokalen Gremien auch an der Gesundheitsberichterstattung mit.
In der KGK kommen Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Einrichtungen, Bereiche und Interessensgruppen zusammen, die vor Ort bei der gesundheitlichen Versorgung mitwirken. Gemeinsam befassen sie sich mit einem breiten Spektrum lokal relevanter Themenfelder, beispielsweise mit Sucht und Abhängigkeitserkrankungen, Kinder- und Jugendgesundheit, Gesundheit älterer Menschen, Gesundheitsförderung, psychiatrischer Versorgung und Fragen der Patientenüberleitung.
Berufspolitisch engagierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können in den KGK als Vertretung ihrer Profession mitwirken und auf lokaler Ebene die Position der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen einbringen. Interessierte Kammermitglieder können sich an die Geschäftsstelle wenden.
- Bedeutung Kommunaler Gesundheitskonferenzen für den Berufsstand
In Kommunalen Gesundheitskonferenzen (KGK) mitwirkende Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten stärken auf örtlicher Ebene die Sichtbarkeit der Profession und die Position des Berufsstands als kompetenter Ansprechpartner für Fragen der psychotherapeutischen Versorgung und der seelischen Gesundheit. Mit ihrer Expertise und ihrem Engagement tragen sie dazu bei, auf kommunaler Ebene die Versorgung zu verbessern.
Sie können durch ihre Mitarbeit in der KGK darauf hinwirken, dass psychische Gesundheit und die Bedürfnisse psychisch belasteter und kranker Menschen vor Ort ausreichend berücksichtigt werden. Sie können auf Defizite und Handlungsbedarfe in der Versorgung ebenso hinweisen wie auf Ressourcen und ungenutzte Potenziale. Ihre beruflichen Kompetenzen, Erfahrungen und Kontakte sind bei der Ausarbeitung und Umsetzung praxisnaher Lösungsvorschläge wertvoll. Ferner können sie dazu beitragen, vor Ort die Kommunikation und Kooperationen zwischen den Fachberufen zu entwickeln und zu festigen. Nicht zuletzt eröffnet ihre Mitwirkung Gelegenheiten, Vertretungen anderer Versorgungsbereiche über die Besonderheiten der psychotherapeutischen Arbeit zu informieren.
Als Vertretung der Kammer bringen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten über die KGK die Anliegen der Profession in lokale Zusammenhänge ein. Zudem eröffnet sich die Möglichkeit, dass sie Informationen aus der Arbeit der lokalen Gremien in die Kammer zurückspielen und so den Informationsaustausch in beide Richtungen fördern.
- Die Tätigkeit als Vertretung oder Stellvertretung in der Kommunalen Gesundheitskonferenz
Die Kommunalen Gesundheitskonferenzen (KGK) werden unabhängig von Kommunalwahlen vom Stadtrat oder vom Kreistag einberufen. Sie arbeiten bürgernah, angepasst an die jeweiligen regionalen Verhältnisse und unter Einbeziehung aller maßgeblichen Akteurinnen, Akteure und Interessengruppen vor Ort.
Die Sitzungen der KGK finden ein bis zwei Mal im Jahr und bei Bedarf öfter statt.
Die in der KGK beschlossenen Empfehlungen zur gesundheitspolitischen Zielrichtung und zu Handlungsstrategien der Stadt oder des Kreises können von allen Beteiligten in Selbstverpflichtung umgesetzt werden, da sie in der Regel eigene Entscheidungskompetenz mitbringen.
- Mandatierung und Entschädigung
Die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen kann in jede Kommunale Gesundheitskonferenz (KGK) eine Vertretung und eine Stellvertretung, die teilnimmt, wenn die Vertretung verhindert ist, entsenden.
Kammermitglieder, die in einer KGK mitarbeiten und in den Beratungen die Position der Kammer vertreten möchten, können ihr Interesse diesbezüglich bei der Kammer bekunden.
Ist die Position der avisierten KGK vakant, entscheidet der Vorstand der Kammer über die Mandatierung. Das Mitglied wird über den Beschluss informiert und die Daten des Mitglieds werden mit dessen Einverständnis an die KGK weitergeleitet.
Voraussetzung für die Mitarbeit in einer KGK ist, dass die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen Mitglied der jeweiligen KGK ist. Ist dies nicht der Fall, kann die Kammer die Mitgliedschaft beantragen.
Entschädigt werden die zeitliche Inanspruchnahme und die Reisekosten (siehe Entschädigungs- und Reisekostenordnung der Kammer) bei maximal zwei KGK-Sitzungen pro Jahr. Für darüber hinaus stattfindende Sitzungen kann keine weitere Entschädigung erfolgen.
- Vertretungen und Stellvertretungen der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen in Kommunalen Gesundheitskonferenzen
- Hintergrund: Erfolgsmodell Kommunale Gesundheitskonferenz
Die Kommunale Gesundheitskonferenz (KGK) stellt ein zentrales kommunalpolitisches Instrument zur Abstimmung und Zusammenarbeit aller an der Gesundheitsversorgung Beteiligten dar. Auf diese Weise dient sie der Verbesserung der Kommunikation und Koordination der zahlreichen Akteurinnen und Akteure des Gesundheitswesens auf regionaler Ebene.
Ihre Einrichtung wurde 1998 mit dem Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) als Teil des Gesetzes zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Kreise, Städte und Gemeinden verpflichtend festgeschrieben. Seitdem haben sich die KGK im Land flächendeckend zu einer Institution mit eingespielter Praxis entwickelt.
Wissenschaftliche Untersuchungen (1) belegen mittlerweile positive Konsequenzen der Arbeit der KGK: Die Beteiligten geben beispielsweise an, den Wert funktionierender Kooperationsstrukturen in der Kommunalen Gesundheitskonferenz schätzen gelernt zu haben. Durch das bei der Entscheidungsfindung geltende Konsensprinzip seien ein Klima des Vertrauens und eine Kultur der Kooperation entstanden. Mehr Transparenz habe dazu beigetragen, Ressourcenverschwendung durch ungeplante Doppel- und Parallelaktivitäten und Konkurrenz zu vermeiden. Stattdessen seien Synergieeffekte eingetreten.
(1) S. z. B. Fakultät für Gesundheitswissenschaften Universität Bielefeld, Institut für Medizinische Soziologie, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (Hrsg.): Ortsnahe Koordinierung der gesundheitlichen und sozialen Versorgung. Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitforschung zu einem Modellvorhaben. Düsseldorf: Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit NRW; 2000 Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie NRW (Hrsg.), Evaluation des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) des Landes NRW; Abschlussbericht. Bearb. BearingPoint/FOGS Düsseldorf: Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie NRW 2003. (Quelle: Die Kommunale Gesundheitskonferenz in NRW. Aktualisierte Planungshilfe zur Unterstützung der Arbeit der Kommunalen Gesundheitskonferenzen, 2013, Seite 7.)