163 neue KJP-Sitze in Nordrhein

Gemeinsame Info-Veranstaltung der PTK-NRW und KVNo

Der Andrang war sehr groß: Über 200 Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten informierten sich am 26. Januar in Düsseldorf über das Prozedere, nach dem die 163 neuen Praxissitze für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (KJP) in Nordrhein vergeben werden. Für Auskünfte standen Dr. Horst Bartels, Justitiar der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein sowie Dr. Martin Stellpflug, Justiziar der Bundespsychotherapeutenkammer, zur Verfügung.

Warten auf den G-BA

Seit dem 18. November 2009 ist die geänderte Bedarfsplanungsrichtlinie in Kraft, mit der die neue gesetzliche Regelung aus dem GKV-OrgWG umgesetzt werden kann, nach der in jedem Planungsbereich mindestens 20 Prozent der Psychotherapeuten „ausschließlich Kinder- und Jugendliche betreuen“ müssen. Der Bundestag hatte diese Quote, im Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung festgelegt (GKV-OrgWg), beschlossen. Das Gesetz schrieb vor, dass die 20-Prozent-Mindestquote zum 1. Januar 2009 sicherzustellen ist. Der G-BA benötigte jedoch fast ein Jahr die Bedarfsplanungsrichtlinie zu ändern.

Ausschreibung und Bewerbungsfrist in Nordrhein

Die KV Nordrhein hat im Rheinischen Ärzteblatt vom 29. Januar mitgeteilt, dass 163 neue Praxissitze für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie zur Verfügung stehen. Auf diese Sitze können sich Psychotherapeuten, die ausschließlich Kinder- und Jugendliche behandeln wollen, bis zum 11. März bewerben.

Zweistufiges Verfahren

Die Besetzung der freien Praxissitze erfolgt in zwei Stufen: Zunächst werden elf Sitze in Düsseldorf, Krefeld und Mönchengladbach verteilt, damit in allen Planungsbereichen mindestens zehn Prozent aller Psychotherapeuten Kinder- und Jugendliche behandeln. Danach werden die Sitze vergeben, die für eine 20-Prozent-KJP-Quote notwendig sind. Die Psychotherapeutenkammer hat diese überflüssige zweistufige Regelung des G-BA scharf als überflüssig und bürokratisch kritisiert, da sie im Gesetz nicht vorgesehen ist und eine bessere Versorgung von psychisch kranken Kindern verzögert.

Die einzelnen Sitze verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Planungsbereiche:

Düsseldorf, Stadt: 4
Krefeld, Stadt: 4
Mönchengladbach, Stadt: 3

Sobald diese Sitze vollzählig vergeben worden sind, werden die Zulassungsausschüsse über die Vergabe der weiteren Sitze entscheiden:

Aachen, Kreis: 2
Aachen, Stadt: 8
Bonn, Stadt: 12
Duisburg, Stadt: 5
Düren, Kreis: 1
Düsseldorf, Stadt: 23
Essen, Stadt: 4
Köln, Stadt: 39
Krefeld, Stadt: 9
Leverkusen, Stadt: 6
Mettmann, Kreis: 3
Mönchengladbach, Stadt: 10
Mülheim, Stadt: 1
Oberbergischer Kreis: 4
Oberhausen, Stadt: 1
Remscheid, Stadt: 3
Rhein-Kreis Neuss: 2
Rhein-Sieg-Kreis: 2
Solingen, Stadt: 4
Wuppertal, Stadt: 13

Job-Sharing, Sonderbedarf und Wechsel des Planungsbereichs

Diejenigen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, die bisher im Job-Sharing als Partner oder Angestellte mit Leistungsbegrenzung arbeiten, erhalten vorrangig und automatisch eine Vollzulassung.

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, die eine Sonderbedarfszulassung erhalten haben, müssen die Umwandlung in eine normale Zulassung beantragen.

Wer bereits in einem anderen Planungsbereich zugelassen ist, dessen Bewerbung kann erst sechs Monate nach dem Feststellungszeitpunkt beschieden werden.

Auswahlkriterien

Die Zulassungsausschüsse entscheiden nach „pflichtgemäßem Ermessen“ aufgrund der folgenden Kriterien:

  • berufliche Eignung
  • Dauer der bisherigen Tätigkeit
  • Approbationsalter
  • Dauer der Eintragung auf der Warteliste.

Bei der Auswahl unter mehreren Bewerbern berücksichtigt der Ausschuss auch die räumliche Wahl der Praxis, um eine bestmögliche Versorgung der Versicherten zu gewährleisten.

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