Aktuelle Hinweise zur Berichterstattung über die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen

In den vergangenen Tagen haben uns vermehrt Rückmeldungen und Anfragen von Mitgliedern erreicht, die sich auf aktuelle Medienberichte zur Vergütung psychotherapeutischer Leistungen beziehen. Wir können gut nachvollziehen, dass diese Berichterstattung Fragen, Verunsicherung und auch Verärgerung ausgelöst hat.

Nach derzeitigem Stand handelt es sich um ein laufendes, gesetzlich vorgesehenes Prüfverfahren auf Bundesebene. Die Beratungen finden im Bewertungsausschuss zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband statt. Über die KBV sind dabei auch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten an den Verhandlungen beteiligt. Gegenstand der Gespräche ist die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung; in diesem Zusammenhang werden derzeit einzelne Gebührenordnungspositionen (GOP) sowie der Abschnitt 35.2 im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) geprüft. Bei Verhandlungen dieser Art ist es üblich, dass die Positionen der Vertragspartner zu Beginn deutlich auseinanderliegen. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt noch keine Entscheidung über konkrete Maßnahmen vor.

Die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen selbst ist keine Vertragspartei und daher nicht an den Beratungen des Bewertungsausschusses beteiligt. Entsprechend liegen uns aktuell keine weitergehenden Informationen zu den laufenden Beratungen vor. Ebenso kommentiert die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen das Geschehen aus gebotener Zurückhaltung und Respekt vor den laufenden Verhandlungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht.

Die nächste Sitzung des Bewertungsausschusses ist für den 11. März vorgesehen. Welche Beschlüsse in diesem Rahmen gefasst werden, bleibt abzuwarten. Sobald verlässliche und belastbare Informationen vorliegen, werden wir unsere Mitglieder zeitnah informieren.

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