Amtlich erscheinende Telefaxschreiben auch unter Zeitdruck gründlich lesen

Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass gegenwärtig gehäuft Kammerangehörige per Telefax angeschrieben werden. In diesen als „Eilige FAX-Mitteilung“ bezeichneten Schreiben wird Bezug auf eine Erfassung von Gewerbebetrieben im Zusammenhang mit der Datenschutzgrundverordnung genommen und es werden „Rechtliche Hinweise“ auf Wahrung einer Frist erteilt, deren Sinnhaftigkeit nicht nachvollziehbar erscheint. Dort wird darum gebeten, das beigefügte Formular unterschrieben zurückzusenden. Drucktechnisch sehr auffällig wird auf die gebührenfreie Rücksendung an eine EU-weite zentrale Fax-Stelle hingewiesen. Im „Kleingedruckten“ des Formulars wird dann aber deutlich, dass mit Rücksendung des unterzeichneten Formulars ein Angebot zum Erwerb eines „Leistungspakets Basisdatenschutz“ angenommen wird. Dieses Paket beinhalte Informationsmaterial, ausfüllfertige Muster, Formulare und Anleitungen zur Umsetzung der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung. Leistungsinhalt sei Erstellung der Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten, Datenschutzerklärung für die Website, Checkliste für technische und organisatorische Maßnahmen, Umgang mit Betroffenenrechten und Erfüllung von Melde- und Informationspflichten. Das Angebot soll jährlich 498 Euro zuzüglich Umsatzsteuer kosten, bei der Vertragslaufzeit von drei Jahren ergibt dies einen Betrag in Höhe von 1.777,86 Euro.

Zur Vermeidung von Kosten bzw. erhöhtem Aufwand bei der Anfechtung derartiger Verträge raten wir Ihnen, auch amtlich erscheinende oder eilige Anfragen immer gründlich zu lesen, bevor Sie sie ausfüllen und an den Absender zurück senden.

Informationen zu Ihren Pflichten nach der Datenschutz-Grundverordnung finden Sie hier.

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