Aufhebung der Corona-Sonderregelungen für den Bereich Psychotherapie nicht sachgerecht und schädlich für die Versorgung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat auf seiner Sitzung am 18.03.2022 die Aufhebung der Corona-Sonderregelungen für veranlasste Leistungen [PDF, 144 KB], zum Beispiel videogestützte Ergotherapie, beschlossen. Aktuell beraten die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) im Bewertungsausschuss über die Fortsetzung der aufgrund der Corona-Pandemie erweiterten Möglichkeiten psychotherapeutischer Videositzungen und telefonischer Konsultation. So war es in der Pandemie-Situation möglich, Psychotherapie ohne Begrenzung per Video durchzuführen, was für viele Patientinnen und Patienten in der Zeit erhöhter Infektionsgefahr die Aufnahme einer psychotherapeutischen Behandlung oder deren Fortführung unter bestmöglichem Schutz ermöglicht hat. 

Nach Auslaufen der Regelungen zum 31. März – s. Meldung der KBV und Meldung des GKV-Spitzenverbandes [externe Links] – könnten nur 30 Prozent der Leistungen als Videosprechstunde erbracht werden. Psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen zur Einleitung einer Richtlinienpsychotherapie sind dann nicht mehr per Video möglich, auch die Möglichkeit der telefonischen Konsultation würde aufgehoben. 

Der G-BA begründet seinen Beschluss damit, dass es „keine Hinweise darauf (gebe), dass das Auslaufen der Regelungen zu coronabedingten, bundesweiten Beeinträchtigungen der medizinischen Versorgung führen würde.“

Der Vorstand der Psychotherapeutenkammer NRW widerspricht dieser Einschätzung und kommt zu einer anderen Bewertung der aktuellen Situation. Der Vorstand der Psychotherapeutenkammer NRW fordert die Vertragspartner im Bewertungsausschuss auf, die bisherigen Corona-Sonderregelungen hinsichtlich Videobehandlungen und telefonischer Konsultation unverändert weiterzuführen.

Wir erleben derzeit die höchsten Infektionszahlen seit Beginn der Corona-Pandemie. Auch wenn die Krankheitsschwere im Durchschnitt abgenommen hat, bleibt gerade für vulnerable Patientinnen und Patienten, die sich in psychotherapeutischer Behandlung befinden, eine Infektion mit einem hohen gesundheitlichen Risiko verbunden. Daher sollten diese Menschen weiter geschützt und es ihnen ermöglicht werden, psychotherapeutische Behandlungen wahrzunehmen, ohne ihr Infektionsrisiko zu erhöhen. Weiterhin ist jede Infektion mit Isolation bzw. Quarantäne verbunden, was es derzeit vielen Patientinnen und Patienten unmöglich macht, ihr Haus zu verlassen. Viele Kolleginnen und Kollegen berichten, dass eine deutliche Einschränkung der Möglichkeiten für Videosprechstunden oder telefonische Konsultationen das Aussetzen zahlreicher Behandlungen zur Folge hätte.

Der Vorstand der Psychotherapeutenkammer NRW sieht deshalb eine deutliche Beeinträchtigung der medizinischen Versorgung durch das Auslaufen der Corona-Sonderregelungen. Aus diesen Gründen halten wir eine Fortführung der bewährten Sonderregelungen auch für das kommende 2. Quartal 2022 für notwendig und bitten um einen entsprechenden Beschluss. 
 

Meldungen abonnieren