Coronavirus-Schutzimpfung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind mit großem Engagement in der Versorgung psychisch kranker Menschen aktiv. Dabei sind sie aufgrund ihrer Tätigkeit einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt: In der Regel befinden sich Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen bei persönlicher Leistungserbringung mit ihren Patientinnen und Patienten mindestens 50 Minuten in einem Raum. Auch bei Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln sowie wiederholter Durchlüftung oder Luftreinigung mittels technischer Geräte bleibt ein ernst zu nehmendes Restrisiko für eine Infektion mit SARS-CoV-2. Bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen ist das Risiko sogar höher: Hier kann oft der Mindestabstand nicht eingehalten werden und Kinder sind von der Maskenpflicht befreit.

Aus Sicht der Psychotherapeutenkammer NRW (PTK NRW) besteht insofern Bedarf, auch der Berufsgruppe der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vordringlich ein Impfangebot zu machen, um die Versorgung psychisch kranker Menschen nachhaltig sicherstellen zu können. Es gilt, das Infektionsrisiko sowohl für die Patientinnen und Patienten als auch für die Behandelnden schnellstmöglich sicher zu reduzieren. Unter anderem aus diesem Grund sollte eine Gleichstellung der Einstufung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit Haus- und Fachärztinnen bzw. -ärzten angestrebt werden.

Berufsgruppe bei der Eingruppierung angemessen berücksichtigen

Eine Impfpriorität ist angesichts des nach wie vor bestehenden Mangels an Impfstoffen unumgänglich. Geregelt wird sie durch die Coronavirus-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) [externer Link] und vor dem Hintergrund der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission des Robert Koch-Instituts (RKI), die maßgeblich für das Handeln der Landesregierung Nordrhein-Westfalens sind. Umgesetzt wird die Impfung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe.

Die PTK NRW setzt sich dafür ein, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in die Gruppe mit hoher Priorität entsprechend § 3 der Impfverordnung des BMG [externer Link] einzustufen. Sobald wir hierzu nähere Informationen haben, finden Sie die aktuellen Angaben unter der Überschrift „Wie wird die Schutzimpfung in NRW organisiert?“ in unseren FAQ zur psychotherapeutischen Versorgung in der Corona-Pandemie.

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