Gut besuchter „Tag der Neuapprobierten“ der Kammer am 13. September 2025
An die 130 Neuapprobierte informierten sich am 13. September 2025 am „Tag der Neuapprobierten“ in der Geschäftsstelle der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen über ihre berufliche Selbstverwaltung und das Versorgungswerk der Kammer. Weitere Themen waren die Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung und Hinweise für Berufstätigkeit in eigener Praxis oder in Anstellung.
Andreas Pichler, Präsident der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen, gratulierte den neuen Kammermitgliedern im Namen des Vorstands zu ihrer Approbation. Der Weg zu diesem Ziel sei anspruchsvoll. Ihn erfolgreich beschritten zu haben, verdiene Anerkennung. Einleitend stellte er die Vorstandsmitglieder, das Team der Geschäftsstelle und die Vertretungen des Versorgungswerks und der Kassenärztlichen Vereinigungen vor. Mit der Informationsveranstaltung wolle man den Neuapprobierten die Kammer als ihre berufliche Selbstverwaltung nahebringen und nützliche Hinweise für den Berufsstart geben, erklärte Andreas Pichler. Ausdrücklich motivierte er die Teilnehmenden, sich aktiv einzubringen und die zur Verfügung stehenden Beratungsangebote von Kammer, Versorgungswerk und den Kassenärztlichen Vereinigungen zu nutzen.
Grundlagen und Aufgaben der Kammer
Das Vortragsprogramm eröffnete Andreas Pichler mit Erläuterungen zu den Grundlagen der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen. Er zeigte auf, welche Aufgaben der Staat der beruflichen Selbstverwaltung übertragen habe und welche Rechte und Pflichten dies mit sich bringe. Dabei wurde deutlich, was die Kammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts von Verbänden und Tarifparteien unterscheidet.
Beispielhaft erläuterte Andreas Pichler, wie die Kammer ihren vielfältigen Aufgaben nachkommt. Stellungnahmen, die Teilnahme an Anhörungen im Landtag und Resolutionen der Kammerversammlung beschrieb er als wirksame Mittel, mit denen die Kammer ihre Expertise in aktuelle politische Debatten einbringe, jüngst u. a. hinsichtlich dem Ruf nach einem Register für psychisch kranke Menschen oder zur seelischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Zu den weiteren arbeitsintensiven Schwerpunkten in der Kammerarbeit würden Qualitätssicherung, die Digitalisierung in der Psychotherapie und Fragen der Versorgungsplanung zählen. Andreas Pichler stellte ferner die Gremien der Kammer vor, verwies auf ihr Leitbild und empfahl den Mitgliedern den Eintrag in die E-Mail-Verteiler der Kammer.
Leistungen des Versorgungswerks der Kammer
Carl Schröder , Leiter der Abteilung Mitgliederbetreuung und Leistungsverwaltung im Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen [externer Link], beschrieb die Wurzeln der berufsständischen Altersversorgung und ordnete das Versorgungswerk in das Gesamtsystem der Altersvorsorge ein. Er erläuterte die Leistungen des Versorgungswerks, die Bedingungen der Mitgliedschaft sowie Beitragszahlungen und Sonderregelungen bei Existenzgründung. Anhand von Beispielrechnungen verdeutlichte er mögliche Beitrags- und Rentenzahlungen. Auf großes Interesse stießen auch seine Erläuterungen zur Kapitalanlagestruktur des Versorgungswerkes. Zur Klärung individueller Fragen verwies Carl Schröder die Neuapprobierten an Beratungsangebote und das Mitgliederportal des Versorgungswerks.
Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung
Auf dem „Tag der Neuapprobierten“ informieren abwechselnd die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) und die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) [externer Link] zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung. Zur Veranstaltung am 13. September 2025 war Oliver Pellarin von der KVNO nach Düsseldorf gekommen. Der Niederlassungsberater stellte das KV-System vor und schilderte die Voraussetzungen zur Teilnahme an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung. Ein wichtiger erster Schritt sei der Eintrag in das Arztregister, hielt er fest. Ferner beschrieb Oliver Pellarin die Möglichkeiten der vertragsärztlichen Zusammenarbeit, Anstellungsmöglichkeiten im KV-System und Kombinationen im Jobsharing. Ausführlich ging er auf das Ausschreibungs- und Nachbesetzungsverfahren ein. Wer einen Kassensitz anstrebe, sollte sich breit aufstellen, verschiedene Informationsquellen im Auge behalten und gegebenenfalls eigene Kontakte zu bestehenden Kassenpraxen knüpfen, riet der Experte.
Die psychotherapeutische Berufstätigkeit im Anstellungsverhältnis
Kammervorstandsmitglied Elisabeth Dallüge skizzierte Tätigkeitsfelder in Anstellung. Die Profession würde in Kliniken, im institutionellen Bereich und in Praxen vielfältige Möglichkeiten vorfinden. Immer wieder würden Mythen kursieren, die einer angestellten Tätigkeit fehlende Autonomie, geringes Einkommen und kein berufliches Vorankommen zuschreiben, konstatierte sie. Tatsächlich biete die Anstellung jedoch oft mehr Eigenverantwortlichkeit, Gestaltungsraum und Aufstiegsmöglichkeiten als angenommen. Ratsam sei daher, Arbeitsverträge gründlich zu prüfen und in Einstellungs- und Personalgesprächen selbstbewusst Rahmenbedingungen und Vergütungsfragen anzusprechen. Hinsichtlich einer möglichen Übernahme von Leitungsfunktionen seien die Aussichten für approbierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten besser denn je, betonte Elisabeth Dallüge. Ihre Kompetenz werde in vielen Bereichen gebraucht. Auch ein Engagement in der Weiterbildung eröffne neue Chancen, Verantwortung zu übernehmen.
Die Beisitzerin im Vorstand machte auf die Gremienarbeit im Ausschuss „Psychotherapie in Anstellung“, die Veranstaltungsreihe „Angestellte im Fokus“ und Fort- und Weiterbildungsangebote als Aktivitäten der Kammer für angestellte Mitglieder aufmerksam. Abschließend motivierte sie die Neuapprobierten, sich kollegial zu vernetzen und berufspolitisch zu engagieren. Dies sei ein Pluspunkt sowohl für die eigene Position als auch für die Sichtbarkeit der Profession.
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in der Niederlassung
Vorstandsmitglied Bettina Meisel beschrieb die Grundlagen der Beschäftigung in der Kassen- oder Privatpraxis. Die selbstständige Tätigkeit in einer Kassenpraxis erfordere die Einhaltung gewisser Pflichten, unterstrich sie. Dazu gehöre beispielsweise, Leistungsmengen und Präsenzzeiten zu erfüllen, sich an die Telematik-Infrastruktur anzubinden und ab dem 1. Oktober 2025 die elektronische Patientenakte zu befüllen. Näher ging sie auf Aspekte des Jobsharing ein. In Zeiten, in denen die Möglichkeiten zur Übernahme eines Kassensitzes begrenzt seien, könnte mit diesem Modell über die Jahre hinweg ein Anspruch auf einen eigenen Sitz erworben werden. Für Detailfragen hierzu verwies sie an die Kassenärztlichen Vereinigungen.
Wer eine Privatpraxis eröffnen wolle, sollte gut über mögliche Leistungen und Abrechnungsarten Bescheid wissen, riet Bettina Meisel. Als Sonderfall erläuterte sie die Übernahme der Kosten für psychotherapeutische Leistungen in einer Privatpraxis durch die gesetzlichen Krankenkassen. Die Grundlage hierfür finde sich im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) Paragraf 13 Absatz 3. Die Krankenkassen stünden dem aufwändigen Verfahren der Kostenerstattung allerdings eher ablehnend gegenüber. Bettina Meisel hob darüber hinaus die Bedeutung eines Marketingkonzepts insbesondere für Privatpraxen hervor. Ein gutes Netzwerk und Kontakte u. a. zu Arztpraxen, Beratungsstellen und Kliniken seien weitere wichtige Säulen.
Angeregte Gespräche rund um Themen für Neuapprobierte
Neben Information und Klärung individueller Fragen fanden die Teilnehmenden am „Tag der Neuapprobierten“ auch Raum, untereinander und mit Vorstandsmitgliedern ins Gespräch zu kommen. Viele nahmen die Gelegenheit wahr, Fragen zu den Vortragsthemen zu stellen, die von den Referentinnen und Referenten gerne und kompetent beantwortet wurden. Die Angebote der Beratungsstände fanden ebenfalls großen Zuspruch.
Kammerpräsident Andreas Pichler dankte in seinem Schlusswort allen Teilnehmenden für ihre Vorträge, Fragen und Antworten. Herzlichen Dank richtete er auch an die Geschäftsstelle für die gelungene Organisation und Durchführung der Veranstaltung. Den neuen Kammermitgliedern wünschte er einen guten bzw. weiterhin erfolgreichen Start in den Beruf.