Deutscher Psychotherapeutentag beschließt Muster-Weiterbildungsordnung

Am 24. April hat der 38. Deutsche Psychotherapeutentag mit großer Mehrheit eine Muster-Weiterbildungsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten beschlossen. Nachdem im September 2020 das Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung mit Regelungen für ein Direktstudium mit abschließender Approbationsprüfung in Kraft getreten ist, nimmt damit nun die Weiterbildung für approbierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Gestalt an. „Die Muster-Weiterbildungsordnung bildet die Vielfalt der psychotherapeutischen Tätigkeitsfelder ab und ermöglicht den Ausbau notwendiger Versorgungsbereiche“, fasst Gerd Höhner, Präsident der Psychotherapeutenkammer NRW, zusammen. „Sie qualifiziert Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten umfassend für die eigenverantwortliche Diagnostik und Behandlung in den unterschiedlichen Versorgungsbereichen. Mit dem Beschluss der Muster-Weiterbildungsordnung, dem eine beeindruckende Koordinationsarbeit in den Gremien zugrunde liegt, stellt unsere Profession die Weichen für die Zukunft.“

Fünfjährige Weiterbildung

Die Muster-Weiterbildungsordnung sieht vor, dass sich Absolvierende des neuen Studiengangs nach bestandener Approbationsprüfung in einer mindestens fünfjährigen Weiterbildung zu Fachpsychotherapeutinnen und Fachpsychotherapeuten qualifizieren können. Sie erwerben in ihrer Weiterbildung die Fachkompetenz in einem oder mehreren wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren und können sich für die Versorgung in den Gebieten Kinder und Jugendliche, Erwachsene oder für Neuropsychologische Psychotherapie spezialisieren. Jeweils mindestens zwei Jahre der Weiterbildung finden im stationären und im ambulanten Bereich statt. Darüber hinaus ist eine Qualifizierung für psychotherapeutische Tätigkeiten in institutionellen Bereichen wie der Jugendhilfe oder somatischen Rehabilitation möglich. Nach ihrer Weiterbildung können Fachpsychotherapeutinnen und Fachpsychotherapeuten Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen. 

„Die neue Weiterbildung kann in Teilzeit und in Vollzeit absolviert werden und die Weiterbildungsteilnehmenden haben einen Anspruch auf ein angemessenes Gehalt in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung“, betont Gerd Höhner. „Damit ermöglicht die neue Struktur lebensweltorientierte Arbeitsmodelle und beendet die prekäre finanzielle Situation der Ausbildungsteilnehmenden in der bisherigen Systematik.“

Die nächsten Schritte

Bis zum Herbst dieses Jahres werden weitere Details zur Weiterbildung in den Psychotherapieverfahren und für Bereiche erarbeitet. Die Beschlussfassung hierzu ist für den 39. Deutschen Psychotherapeutentag avisiert. Die Umsetzung der Weiterbildung ist Aufgabe der Landespsychotherapeutenkammern. „Die Psychotherapeutenkammer NRW wird auf Grundlage der Muster-Weiterbildungsordnung nun unverzüglich an das Ministerium und an weitere Ansprechpersonen herantreten“, erklärt Gerd Höhner. „Der Zeitplan ist sportlich: Ende 2022 müssen die ersten Weiterbildungsstätten anerkannt sein, denn ab dann werden Absolventinnen und Absolventen des neuen Psychotherapiestudiums einen Weiterbildungsplatz suchen.“

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