Die Kammerversammlung der PTK NRW verabschiedete am 24. November 2018 vier Resolutionen

Die Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer NRW (PTK NRW) fordert die Stärkung der Psychotherapie, insbesondere der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, einen niederschwelligen und direkten Zugang zur Psychotherapie sowie die zeitnahe Umsetzung der erforderlichen Reform der Bedarfsplanung. Die geplante Erhöhung der Sprechstundenzeit lehnt sie ab.

Unter der Überschrift „Psychotherapie stärken! Insbesondere Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie stärken!“ stellt die Kammerversammlung fest, dass die Reform der Psychotherapie-Richtlinie erste konstruktive Änderungen mit sich gebracht habe, die zu einer verbesserten und flexibleren Versorgung der Patientinnen und Patienten beitragen sollen. „Wir stellen jedoch fest, dass die besonderen Erfordernisse in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie stärker berücksichtigt werden müssen“, heißt es in der Resolution. Unter anderem fordert die Kammerversammlung, zu der einmaligen Beantragung der Kurzzeittherapie zurückzukehren, ein zusätzliches Kontingent für Bezugspersonen auch bei der Akutbehandlung einzuführen und das Honorar für die Probatorik mindestens dem Honorar für die Sprechstunde anzugleichen.

In ihrer Resolution „Niederschwelligen und direkten Zugang zur Psychotherapie erhalten, Diskriminierung psychisch kranker Menschen verhindern!“ fordert die Kammerversammlung die Mitglieder des Bundestages eindringlich auf, die im aktuellen Entwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) vorgesehene Regelung einer „gestuften und gesteuerten Versorgung für die psychotherapeutische Behandlung“ ersatzlos zu streichen. Mit der Einführung eines neuen, gestuften Zugangsweges würden die Fortschritte aus der Reform der Psychotherapie-Richtlinie zunichte gemacht, die erst kürzlich überarbeitet wurde und im Jahr 2017 in Kraft getreten ist. Besonders aber  würden mit einer solchen Regelung psychisch kranke Menschen diskriminiert, da sie den Zugang zu einer psychotherapeutischen Behandlung erschwere.

Ebenso spricht sich die Kammerversammlung in einer Resolution klar gegen die Heraufsetzung der wöchentlichen Tätigkeit in Form von Sprechstunden für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten von aktuell 20 auf 25 Stunden aus. Um die Qualität der psychotherapeutischen Arbeit sicherzustellen, sei es notwendig, dass die Balance zwischen Qualität und Quantität der Entscheidung der Behandler vorbehalten bliebe

„Reform der Bedarfsplanung bleibt vorrangiges Ziel!“ verlangt die Kammerversammlung in einer vierten Resolution. Sie fordert darin den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) auf, die dringende Reform der Bedarfsplanung zeitnah umzusetzen. Die aktuellen Wartezeiten auf eine ambulante Psychotherapie seien vielerorts nicht länger hinnehmbar. Nach der Reform der Psychotherapie-Richtlinie und der Vermittlung psychotherapeutischer Leistungen durch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen müsse nun endlich eine Anpassung der Bedarfsplanung erfolgen.

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