Die Zukunft des Heilberufes sichern – Eckpunkte einer Ausbildungsreform

Die Kammerversammlung der nordrhein-westfälischen Psychotherapeuten stellte am 23. April in Dortmund die Weichen für eine zukunftsweisende Reform der Psychotherapeutenausbildung. Die psychotherapeutischen Abgeordneten einigten sich auf die Eckpunkte einer Ausbildungsreform, die auch in Zukunft eine hohe berufliche Qualifikation für alle Psychotherapeuten und eine hohe Qualität in der Versorgung psychisch kranker Menschen sichert. Mit großer Mehrheit sprachen sich die Delegierten in einem Meinungsbild dafür aus, folgende Eckpunkte anzustreben:

  • Das erfolgreiche Absolvieren eines Hochschulstudiums mit einem Masterabschluss, in dem die für den Beruf des Psychotherapeuten grundlegenden Kompetenzen und Kenntnisse erworben werden.
  • Eine einheitliche Eingangsqualifikation für die postgraduale Psychotherapeutenausbildung.
  • Das Niveau der gegenwärtigen Eingangsqualifikation zum Psychologischen Psychotherapeuten darf nicht unterschritten werden, d.h. festzulegen sind im erforderlichen Umfang(1):
    • Kenntnisse und Kompetenzen aus den verschiedenen Grundlagenfächern der Psychologie,
    • Kenntnisse und Kompetenzen der Klinischen Psychologie,
    • Kenntnisse und Grundlagen in allen vom Wissenschaftlichen Beirat anerkannten psychotherapeutischen Verfahren,
    • Grundlegende wissenschaftliche Methodenkompetenzen.
  • Vorzusehen sind außerdem definierte Kenntnisse aus weiteren Fächern der Psychologie sowie aus relevanten Nachbardisziplinen wie Erziehungswissenschaft, Sozialpädagogik, Soziologie, Medizin und anderen Humanwissenschaften.
  • Die postgraduale Ausbildung führt zu einer einheitlichen Approbation und befugt alle Absolventen berufsrechtlich zur Behandlung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
  • Während der postgradualen Ausbildung erfolgt eine Grundqualifizierung für die Behandlung aller Altersgruppen und eine Schwerpunktsetzung mit vertiefter Qualifizierung, die sozialrechtlich zum Erwerb der Fachkunde für die Behandlung entweder von Kindern und Jugendlichen oder von Erwachsenen führt.
  • Die praktische Ausbildung umfasst psychotherapeutische Behandlung in unterschiedlichen Settings (stationär, teilstationär und ambulant) und folgt curricularen Vorgaben.
  • Die Vergütung für die Beteiligung der Ausbildungsteilnehmer an der Versorgung ist für alle Phasen der Ausbildung gesetzlich vorgeschrieben.
  • Es ist sicherzustellen, dass Ausbildungsteilnehmer während ihrer Ausbildung unter Supervision oder Aufsicht auf eindeutiger rechtlicher Grundlage psychotherapeutisch tätig werden.
  • Die Herbeiführung gleicher Ausbildungsbedingungen für alle wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren.

(1) Abgestimmtes Meinungsbild zu einer alternativen Formulierung : „im Umfang von mindestens 180 Leistungspunkten“

Um den tragfähigen Konsens für diese Eckpunkte zu erreichen, diskutierten und bewegten sich Psychotherapeuten aus allen Fraktionen. Die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sahen in den Eckpunkten die Chance, die hohe Qualifikation ihres Berufes unter Beibehaltung der spezifischen Anforderungen an die Behandlung dieser Altersgruppe zu sichern. Sie konnten deshalb auch der Forderung nach einem Heilberuf mit den Schwerpunkten Kinder und Jugendliche sowie Erwachsene zustimmen. Die Analytiker betonten, wie wichtig ihnen die in den Eckpunkten verankerte Forderung nach gleichen Ausbildungsbedingungen für alle wissenschaftlich anerkannten Verfahren sei. Die Psychologischen Psychotherapeuten sahen in den Eckpunkten die Gewähr, dass das bisher erreichte akademische Niveau der Psychotherapeutenausbildung auch in Zukunft zu sichern sei. Die Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) plädierten für eine klare Reform mit einem Master für alle Psychotherapeuten. Für die PiA sei es allerdings besonders wichtig, dass für die praktische Tätigkeit sozialrechtliche Normen geschaffen werden, die eine Verbesserung der Qualität der Ausbildung und die Vergütung ihrer Arbeit ermöglichen. In einem Meinungsbild habe sich das PiA-Forum NRW auch für einen Beruf des Psychotherapeuten mit zwei Schwerpunkten ausgesprochen. 

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