Digitalisierung 2021, neue IT-Sicherheitsrichtlinie

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens und ihre Auswirkungen auf die psychotherapeutische Tätigkeit nehmen den zentralen Platz auf der Agenda der Psychotherapeutenkammer NRW (PTK NRW) ein. Auch in diesem Jahr kommen Neuerungen zu diesem Themenfeld auf die Profession zu. Beispielsweise soll das „Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege“ (DVPMG) noch in dieser Legislatur verabschiedet werden. Mit diesem „dritten Digitalisierungsgesetz“ sollen bestehende Regelungen weiterentwickelt und angepasst werden.

Einige Neuerungen sind bereits zu Beginn des Jahres angelaufen. So müssen die Krankenkassen ihren Versicherten seit dem 1. Januar 2021 eine elektronische Patientenakte (ePA) bereitstellen. Die Nutzung dieser Akte ist für die Versicherten freiwillig. Der Vorstand der PTK NRW weist hierbei auf die Notwendigkeit hin, Patientinnen und Patienten zu ihren Fragen rund um die Akte zu beraten und fordert ein differenziertes Berechtigungsmanagement sowie einen selektiven Zugriff auf die gespeicherten Daten.

IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV in Kraft

Neue Aufgaben für alle Praxen gehen auch mit der seit dem 23. Januar geltenden IT-Sicherheitsrichtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) einher. Der Auftrag an die KBV, eine IT-Sicherheitsrichtlinie für psychotherapeutische und ärztliche Praxen zu entwickeln, erging Ende 2019 mit dem „Digitale-Versorgungs-Gesetz“ (DVG) [externer Link] . Unter dem Titel „Richtlinie nach § 75b über die Anforderungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit“ [PDF, 200 KB] werden in dem Regelwerk die mindestens umzusetzenden Maßnahmen für die Gewährleistung der IT-Sicherheit in den Praxen beschrieben. Die Forderungen beziehen sich unter anderem auf IT-Systeme und Rechnerprogramme, Apps und Internetanwendungen, das Aufspüren von Sicherheitsvorfällen und das Sicherheitsmanagement. Die ersten Maßnahmen sollen Praxen bereits bis zum 1. April 2021 umsetzen. Die KBV stellt als Unterstützung auf einer Online-Plattform [externer Link] Begleitinformationen und Umsetzungshinweise für Praxen bereit.

Weitere Informationen finden sich auf dieser Website unter „Themenschwerpunkte/Digitale Agenda“. Um den Stand der Gesetzgebung und für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wesentliche Themen abzubilden, hat die PTK NRW die Inhalte auf ihrer Website aktualisiert und um Links und Downloads ergänzt.

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