Digitalisierung und Psychotherapie: Abrechnung von Behandlungen per Video, aktualisierte Informationen auf der Homepage der PTK NRW

Seit dem 1. Oktober 2019 können Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten auch Behandlungen per Videotelefonat abrechnen. Die Möglichkeit, Videobehandlungen in der psychotherapeutischen Versorgung zu nutzen, wurde im Zusammenhang mit dem am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Pflegepersonalstärkungsgesetzes geschaffen. Nun haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) auch die erforderliche Anpassung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) vorgenommen.

Zeitlich begrenzte Zuschläge

Die Vergütung der Videosprechstunde erfolgt über die Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale. Zeitlich befristet werden zudem ein Zuschlag für die Authentifizierung neuer Patientinnen und Patienten sowie eine Anschubfinanzierung gezahlt. Bei mindestens 15 Videosprechstunden im Quartal können für bis zu 50 Videotermine 10 Euro zusätzlich abgerechnet werden. Pro Quartal dürfen maximal 20 Prozent der Behandlungsfälle ausschließlich über Video erfolgen. Behandlungen via Videotelefonat dürfen nur über einen zertifizierten Videodienst durchgeführt werden. Für die damit verbundenen Kosten erhalten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten einen Technikzuschlag.

Bestimmte Leistungen ausgeschlossen

Zu den möglichen Leistungen per Video gehören gemäß angepasster Psychotherapie-Vereinbarung Kurz- und Langzeitbehandlungen sowie die Rezidivprophylaxe. Leistungen wie Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung hingegen erfordern einen persönlichen Kontakt mit der Patientin oder dem Patienten. Ausgeschlossen von einer Durchführung per Video sind außerdem die Psychotherapeutische Sprechstunde, Probatorik, Akutbehandlungen, Gruppenpsychotherapie und Hypnose.

Digitalisierung: Aktualisierte Informationen der PTK NRW

Das Thema "Digitalisierung im Gesundheitswesen" ist nicht nur mit Blick auf psychotherapeutische Behandlungsangebote per Video in Bewegung. Auch mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), das derzeit auf die letzten parlamentarischen Beratungstermine zusteuert, ist ein umfassendes Maßnahmenpaket für digitale Gesundheitsanwendungen in der Versorgung geplant. Unsere überarbeitete Zusammenstellung unter dem Stichwort "Digitale Agenda" in der Rubrik "Themenschwerpunkte" informiert über die aktuellen Themen, die im Zuge der neuen Entwicklungen für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten von Bedeutung sind.

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