Geänderte Fortbildungsordnung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen in Kraft

In ihrer 4. Sitzung am 7. November 2025 hat die 6. Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen Änderungen der Fortbildungsordnung beschlossen. Neben redaktionellen Änderungen betreffen diese unter anderem Konkretisierungen sowie die Einführung einer Wissenschaftlichen Leitung.

Im Überblick: Was ist neu?

  • Änderungen bei der Akkreditierung von Veranstalterinnen und Veranstaltern
    Nunmehr wird ausdrücklich geregelt, dass die Akkreditierung als Veranstalterin und Veranstalter von Fortbildungsveranstaltungen möglich ist, wenn zuvor für einen Zeitraum von zwei Jahren an dem Einzelakkreditierungsverfahren der Kammer teilgenommen wurde. Der Vorteil der nur einmalig anfallenden Gebühr für die Akkreditierung als Veranstalter – im Vergleich zur Gebührenzahlung bei Einzelakkreditierungen – bleibt weiterhin erhalten. Details zu der neuen Regelung finden sich in § 5 Abs. 3 der Fortbildungsordnung.
  • Einführung einer Wissenschaftlichen Leitung
    Mit § 5 Abs. 5 Buchstabe c wurde eine Wissenschaftliche Leitung für Fortbildungen eingeführt. Sie kann eine fehlende Qualifikation (Approbation) von Referentinnen und Referenten ausgleichen, sofern die Voraussetzungen des § 5 Abs. 7 erfüllt sind. Dies sichert ein breites Fortbildungsangebot bei gleichzeitiger Gewährleistung eines hohen fachlichen Niveaus.
  • Vereinfachung der Nachbereitung von Fortbildungsveranstaltungen
    In § 5 Abs. 9 Satz 2 der Fortbildungsordnung wurde konkretisiert und vereinfacht, dass Veranstalterinnen und Veranstalter Evaluationen und Lernerfolgskontrollen fünf Jahre aufzubewahren und nur noch auf Aufforderung der Kammer vorzulegen haben.

Die Änderung der Fortbildungsordnung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen [Stand 11/2025] [PDF, 127 KB] ist mit Veröffentlichung auf der Kammer-Homepage in der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen" in Kraft.

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