Geänderte Gebührenordnung

Seit dem 4. März 2011 ist eine geänderte Gebührenordnung der Psychotherapeutenkammer NRW in Kraft. Die Änderungen betreffen folgende Punkte:

  • Die Gebühr für die Bearbeitung einer Lastschrift, die nicht eingelöst werden konnte, verringert sich von 20 Euro auf zwölf Euro.
  • Die Gebühren für eine neue gerichtliche Sachverständigenliste wurden angepasst. Die Liste umfasst die Bereiche Strafrecht und Strafvollstreckungsrecht, Glaubhaftigkeit und Zeugenaussage, Familienrecht und Kinder und Jugendliche sowie Sozialrecht. Die erste Aufnahme in einen Bereich kostet 200 Euro, in jeden weiteren Bereich 100 Euro, die Verlängerung 150 Euro je Bereich.

Die Änderungen der Gebührenordnung beschloss die Kammerversammlung am 10. Dezember 2010. Der Beschluss wurde am 3. März im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen veröffentlicht und ist damit seit dem 4. März in Kraft.

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