Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung tritt in Kraft

Am 1. September 2020 tritt das Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz (PsychThGAusbRefG) in Kraft. „Die Reform war längst überfällig und von der Profession nachdrücklich gefordert worden“, betont Gerd Höhner, Präsident der Psychotherapeutenkammer NRW (PTK NRW). „Der 1. September 2020 ist ein großer Tag für unseren Berufsstand, denn ab jetzt können die neuen Regelungen in der Praxis greifen. Die psychotherapeutische Aus- und Weiterbildung wird einem modernen Heilberuf gerecht und qualifiziert unsere Profession für die wachsende Vielfalt ihrer Versorgungsaufgaben.“ Die Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten tritt ebenfalls mit dem 1. September 2020 in Kraft.

Notwendig war die Novelle nicht zuletzt angesichts der prekären finanziellen Situation der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Ausbildung. Bisher erhielten sie für ihre Leistungen wenig bis kein Geld – nun ist gesetzlich geregelt, dass die neue Weiterbildung finanziell vergütet wird. „Dies ist eine entscheidende Verbesserung“, so Gerd Höhner. „Allerdings bestehen nach wie vor Mängel in der ambulanten Weiterbildung. Hier droht weiterhin eine Unterfinanzierung. Wir werden uns deshalb weiterhin für Lösungen stark machen.“

Die Gestaltung der Weiterbildung fällt als Aufgabe auf Landesebene den Landespsychotherapeutenkammern zu. „Die Psychotherapeutenkammer NRW ist intensiv damit befasst, die Inhalte und Strukturen der zweiten beruflichen Qualifizierungsphase nach neuem Recht zu regeln“, erklärt der Kammerpräsident. „Es geht z. B. darum, wie Ausbildungsstätten in Weiterbildungsstätten überführt werden können oder um Details für die Anerkennung zur Fachpsychotherapeutin oder zum Fachpsychotherapeuten. Dabei blicken wir auf einen ehrgeizigen Zeitplan: Bereits ab Herbst 2022 könnten die ersten Weiterbildungsteilnehmenden Angebote nachfragen.“

Die neue Ausbildung im Überblick

Mit dem Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung wird der Beruf der Systematik der Heilberufe angepasst. Zukünftige Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten absolvieren zunächst ein Universitätsstudium, das sich in ein polyvalentes dreijähriges Bachelor- und ein zweijähriges Masterstudium gliedert. Nach einer staatlichen Prüfung wird ihnen die Approbation verliehen. Die Berufsbezeichnung der Absolventinnen und Absolventen lautet „Psychotherapeutin“ bzw. „Psychotherapeut“. Die ersten Studiengänge werden zum Wintersemester 2020 angeboten.

Im Anschluss an das Studium spezialisieren sich die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in einer Weiterbildung mit stationären und ambulanten Anteilen für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen oder Erwachsenen und in einem Psychotherapieverfahren. Anders als bisher wird ihnen während ihrer stationären Weiterbildung in Berufstätigkeit künftig ein Tarifgehalt gezahlt. Mit erfolgreich abgeschlossener Weiterbildung erfolgt der Eintrag in das Arzt-/Psychotherapeutenregister und Fachpsychotherapeutinnen und Fachpsychotherapeuten können die Zulassung für die Erbringung von Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung beantragen.

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