Großes Interesse an Informationsveranstaltungen zur Weiterbildungsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen

Welche strukturellen Voraussetzungen müssen geschaffen werden, damit die Weiterbildung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten starten kann? Welche organisatorischen Anforderungen sind zu erfüllen? Und wie kann die Rolle von Weiterbildungsbefugten und Einrichtungen im neuen System aussehen?

Mit Inkrafttreten der Weiterbildungsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen (WBO PT) im April 2023 ist ein wesentlicher Schritt der Reform der Aus- und Weiterbildung des Berufsstandes gelungen. Die Umsetzung der WBO PT leitet nun einen echten Systemwechsel ein. Ihn zu gestalten, ist ein anspruchsvoller Prozess, der für alle Beteiligten mit Fragen verbunden ist. Ebenso haben Studierende Informationsbedarf, etwa zu den Rahmenbedingungen beim Übergang vom Studium zur Weiterbildung.

Online-Informationsveranstaltungen zur WBO PT

Der Vorstand der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen hat daher von August bis Oktober 2025 eine Reihe von Online-Informationsveranstaltungen zur Weiterbildungsordnung ins Leben gerufen: Auf die erste Veranstaltung am 19. August für den stationären Bereich folgte am 10. September ein Informationsangebot für den ambulanten Bereich und am 16. September ein Termin für Ausbildungsinstitute. Die vierte Veranstaltung am 29. Oktober richtete sich an Studierende. Alle vier Termine fanden großen Anklang. Insgesamt zeigten die hohen Anmeldezahlen, vielfältige Diskussionsbeiträge und Fragen aus unterschiedlichen Blickwinkeln: Das Thema Weiterbildung bewegt viele.

In den jeweils mehrstündigen Informationsveranstaltungen skizzierte der Vorstand einführend die Struktur der Weiterbildung. In weiteren Themenblöcken wurden unter anderem die Zuständigkeiten im neuen System, gesetzliche Grundlagen, die Integration von verpflichtenden Weiterbildungsinhalten und die Vorteile als Weiterbildungsstätte bzw. der Nutzen für Praxen erläutert. Die Teilnehmenden erhielten zudem einen Einblick in die formalen Voraussetzungen für die Weiterbildungsermächtigung. Ebenso kamen strukturelle und finanzielle Herausforderungen bei der Umsetzung der Weiterbildungsordnung zur Sprache. In der Veranstaltung für Studierende machte der Vorstand die Herausforderungen beim Übergang von einer Hochschule in die Qualifikationsphase zur Fachpsychotherapeutin bzw. zum Fachpsychotherapeuten transparent. Dabei wurden auch die Probleme verdeutlicht, die sich durch die bislang vom Gesetzgeber nicht ausreichend geregelte Finanzierung ergeben.

Weitere Unterstützung durch die Kammer

Der Vorstand informierte in den Veranstaltungen zur WBO PT darüber hinaus zu Unterstützungsangeboten der Kammer für potenzielle Weiterbildungsbefugte und Weiterbildungsstätten. Studierenden zeigte er mögliche Planungsschritte, Beratungsmöglichkeiten und Entscheidungshilfen auf. In einer interaktiven Fragerunde nach jedem Themenblock meldeten sich die Teilnehmenden gerne zu Wort, um sich mit den Vorstandsmitgliedern auszutauschen und individuelle Fragen zu klären.

Andreas Pichler, Präsident der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen, ermutigte im Rahmen der Informationsveranstaltungen, sich trotz nachvollziehbarer Fragen oder Unsicherheiten konstruktiv mit der Umsetzung der Weiterbildungsordnung zu befassen. „Die Kammer steht Ihnen bei der Gestaltung dieses Prozesses zur Seite und bietet bei Fragen zum Antrag auf Weiterbildungsbefugnis oder zur Zulassung als Weiterbildungsstätte Beratung an“, erklärte er. Die Studierenden motivierte er, ihre Möglichkeiten der individuellen Weiterbildungsplanung sorgsam zu prüfen, Beratungsangebote zu nutzen und sich gegebenenfalls an politischen Initiativen und Interessensvertretungen zu beteiligen.
 

Einsatz für kostendeckende Finanzierung

Ohne eine gesicherte Finanzierung können viele Weiterbildungseinrichtungen keine Stellen ausschreiben und der Start der neuen Weiterbildungsordnung wird erheblich erschwert. Die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen setzt sich deshalb dafür ein, dass die Finanzierung der Weiterbildung gesetzlich geregelt wird. Nur so lassen sich verlässliche Strukturen aufbauen und faire Bedingungen für neu approbierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Weiterbildung schaffen.  

Bei Kundgebungen in Köln und Bochum am 24. Oktober 2025 machten zwei Mitglieder des Vorstandes deutlich, dass die Kammer eine kostendeckende Finanzierung fordere. Sie betonten, dass ohne eine entsprechende gesetzliche Regelung ein zentraler Baustein der Reform gefährdet sei. Die fehlende Finanzierung führe dazu, dass viele Einrichtungen keine Weiterbildungsplätze anbieten könnten und die psychotherapeutische Versorgung so absehbar unter Druck gerate. Die Kammer stehe solidarisch an der Seite des Nachwuchses und setze sich auf politischer Ebene dafür ein, dass neu approbierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ihre Weiterbildung unter fairen Bedingungen absolvieren können – mit einer verlässlichen Perspektive und einer Finanzierung, die der wichtigen Aufgabe des Berufsfeldes gerecht wird.

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