Gutachten zur Weiterentwicklung der Bedarfsplanung

Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung) beauftragte der Gesetzgeber den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) 2015, die Bedarfsplanung weiterzuentwickeln und die erforderlichen Anpassungen für eine bedarfsgerechte Versorgung vorzunehmen – ursprünglich mit einer Frist bis Ende 2016. Nach einem europaweiten Vergabeverfahren gab der G-BA dafür bei einem Konsortium unter Federführung der Ludwig-Maximilians-Universität München ein Gutachten in Auftrag, das am 15. Oktober 2018 in Berlin vorgestellt wurde. Bis Mitte 2019 sollen die Trägerorganisationen des G-BA daraus die neue Richtlinie entwickeln.

In dem 810 Seiten umfassenden Gutachten wird u.a. festgestellt, dass aktuell ca. 2.400 zusätzliche Psychotherapiepraxen in Deutschland fehlen. Der Bedarf wird dabei allerdings anhand der derzeit von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erbrachten Versorgungsleistungen geschätzt. Damit bietet das Gutachten keine Grundlage zur Reduzierung der gegenwärtigen psychotherapeutischen Unterversorgung, die sich u.a. in den oft monatelangen Wartezeiten auf eine Richtlinienpsychotherapie zeigt.

Weitere Informationen:
Pressemitteilung der Bundespsychotherapeutenkammer [Externer Link]
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Abnahme des Endberichts „Gutachten zur Weiterentwicklung der Bedarfsplanung i.S.d. §§ 99 ff. SGB V zur Sicherung der vertragsärztlichen Versorgung [Externer Link]
Vorstellung des Gutachtens am 15.10.2018 [Externer Link]

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