Kammerversammlung am 31. Oktober 2015 in Dortmund

Am 31. Oktober kam die 4. Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer NRW in ihrer 4. Sitzung zum zweiten Mal in diesem Jahr zusammen. Präsident Gerd Höhner eröffnete die Versammlung mit seinem Bericht aus dem Vorstand. Insbesondere ging er dabei auf die Herausforderungen an die Profession ein, die mit der Flüchtlingskrise erwachsen. „Wir streben in diesem Zusammenhang weiterhin die enge Zusammenarbeit mit dem Psychosozialen Zentrum für Flüchtlinge Düsseldorf (PSZ) an“, betont er. „Derzeit führen wir Gespräche unter anderem über den Ausbau von Fortbildungsveranstaltungen zum Themenbereich Diversity und die Anforderungen an kultursensible Psychotherapien.“ Wir werden Kontakt mit allen PSZen in NRW aufnehmen. Gerd Höhner verwies in diesem Zusammenhang auch auf das neue Fortbildungsangebot „Psychotherapie mit Flüchtlingen - Risiken und Ressourcen bei der Arbeit mit Menschen aus anderen Kulturen“, das die Kammer in Reaktion auf die Erfordernisse kurzfristig entwickelt hatte. „Nachdem wir für zwei geplante Veranstaltungen innerhalb kürzester Zeit 200 Anmeldungen erhalten hatten, haben wir das Angebot zunächst einmal um zwei weitere Fortbildungsveranstaltungen erweitert“, informierte der Präsident. Es finden nun drei Veranstaltungen im Dezember 2015, die vierte findet im Januar 2016, statt.

Aktivitäten für Flüchtlinge erfassen und strukturieren

Im Zuge der Aktivitäten zur psychotherapeutischen Versorgung von Flüchtlingen stellte Gerd Höhner heraus, dass die Kammer intensiv damit befasst sei, sich einen Überblick über Aktivitäten und engagierte Personen in den Regionen, Kooperationen von Psychotherapeutennetzwerken mit Psychosozialen Zentren und Erfahrungen mit Ermächtigungen von Therapeuten zu verschaffen. Ebenso gäbe es Gespräche mit den Ärztekammern und dem Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (MGEPA); eine Initiative mit der Ärztekammer Westfalen-Lippe sei in Vorbereitung. Ein zentrales Thema sei für die Kammer die Etablierung von Hilfen für die Helfer.

In der sich anschließenden Aussprache wurde mehrfach der Bedarf bestätigt, einen Überblick über vorhandene Aktivitäten zu gewinnen. An die Kammer wurde herangetragen, eine Möglichkeit zu schaffen, wo sich Anbieter und Suchende finden und informieren können. Deutlich wurde auch das Interesse der Mitglieder an Veranstaltungen über die rechtlichen Grundlagen und Bedingungen, unter denen sie Psychotherapie für Flüchtlinge anbieten können. Darauf hingewiesen wurde zudem, dass die Zulassungsausschüsse der Kassenärztlichen Vereinigungen zwar Ermächtigungen aussprechen sollten, dies jedoch in der Praxis nicht immer reibungslos funktioniere.

In der Summe spiegelte die Kammerversammlung das große Interesse der nordrhein-westfälischen Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten an gut zugänglichen Informationen für ihre Arbeit mit Flüchtlingen und an Hilfen für die Helfer. Der Präsident nahm die ausgesprochenen Anregungen an den Vorstand an und betonte die Notwendigkeit, nun die kommunalen Gesundheitskonferenzen anzusprechen und die sich abzeichnenden Aufgaben gemeinsam, engagiert und zugleich mit Bedacht anzugehen.

Haushaltsabschluss und Änderung der Beitragsordnung

Ein weiterer Schwerpunkt in der Versammlung lag auf dem Kammerhaushalt und der finanziellen Zukunft der Kammer. Mit einer Enthaltung und ohne Gegenstimme genehmigte die Kammerversammlung den Jahresabschluss 2014 und entlastete der Empfehlung des Finanzausschusses folgend den Vorstand für das Haushaltsjahr 2014.

Anschließend erläuterte Vorstandsmitglied Hermann Schürmann die aktuelle Haushaltslage und wies darauf hin, dass in Folge der Umstellung von einem Regelbeitrag auf einen einkommensbezogenen Beitrag, sich für die Kammer ein systematisches finanzielles Defizit ergeben hat. „Viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verdienen weniger, als wir aufgrund der Umfrage in 2010 abgeschätzt haben“, bilanziert Hermann Schürmann.

Im Folgenden stellte er den Antrag des Vorstandes dar, der zusätzlich zu dem einkommensabhängigen Beitrag gemäß dem aktuellen Hebesatz von 0,7 Prozent einen zusätzlichen Grundbeitrag in Höhe von 70,00 Euro für jedes Kammermitglied vorsieht. Dieser Grundbeitrag sei verhältnismäßig, da für jedes Mitglied so viel als Beitrag für die Bundespsychotherapeutenkammer sowie den Bezug des Psychotherapeutenjournals anfalle.

Anhand einer Modellrechnung verdeutlichte Hermann Schürmann, dass die Einführung des zusätzlichen Grundbeitrags zudem ausreichen würde, die Finanzierung des Haushalts 2016 ohne eine Erhöhung des Hebesatzes sicherzustellen und die in 2015 geschrumpfte Rücklage langsam wieder aufzufüllen. „Unter Beibehaltung der Einkommensorientierung und einem möglichst niedrigen Hebesatz und Höchstbeitrag können wir bei dieser Lösung nach dem Solidaritätsprinzip und unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit der finanziellen Belastung die Liquidität der Kammer nachhaltig sichern“, fasste Hermann Schürmann zusammen. „Wir sehen zudem den Vorteil, bei einer minimalen Intervention in die Beitragsordnung schnell ein zukunftsfähiges Modell beschließen zu können.“

Des Weiteren lag ein Antrag der Fraktion „Kooperation starke Kammer“ vor, der für eine Erhöhung des Hebesatzes von aktuell 0,7 auf 0,9 Prozent plädierte. Ein dritter Antrag der Fraktion PsychotherapeutInnen NRW zusammen mit der Fraktion Psychotherapeuten OWL sah vor, 2017 zum alten Regelbetrag zurückzukehren.

Nach engagierter und facettenreicher Diskussion wurde in geheimer Abstimmung der Antrag des Vorstandes mit einer Zweidrittelmehrheit angenommen, der Antrag auf eine Erhöhung des Hebesatzes mit 62 zu 12 Stimmen abgelehnt, der Antrag auf eine Rückkehr zum Regelbetrag mit 47 zu 23 Stimmen bei vier Enthaltungen abgelehnt. In weiteren Abstimmungen folgte die Kammerversammlung der Empfehlung des Finanzausschusses und nahm den Nachtragshaushalt 2015 und den Haushalt 2016 jeweils mit großer Mehrheit an.

Wahlen und Resolutionen der Kammerversammlung

Als Delegierte zum Deutschen Psychotherapeutentag (DPT) der Fraktion Bündnis KJP wählte die Kammerversammlung Petra Adler-Corman, stellvertretender Delegierter der Fraktion PsychotherapeutInnen NRW wurde Michael Maas. Neues stellvertretendes Mitglied für den Ausschuss Psychotherapie in Krankenhaus und Rehabilitation von der Fraktion Psychotherapeutinnen OWL wurde Peter Schott.

Die 4. Kammerversammlung verabschiedete in ihrer 4. Sitzung zwei Resolutionen: Die „Resolution zur psychotherapeutischen Versorgung von Flüchtlingen, Flüchtlingsfamilien und unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sicherstellen“ sowie die „Resolution zum Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 22. September 2015“.

Arbeitsstand zur Ausbildungsreform

Den Arbeitsstand der Kammer hinsichtlich der Ausgestaltung der Ausbildung skizzierte Dr. Jürgen Tripp, Fraktion Kooperative Liste, für den Ausschuss Reform der Psychotherapeutenausbildung/Zukunft des Berufes. Zentrale Themen seien unter anderem die Implementierung von vorschlagsweise vier Praktika im Studium, die Notwendigkeit von klaren Lernzielen für ein praktisches Jahr von 6-12 Monaten vor der Approbation sowie die Erarbeitung personeller und struktureller Voraussetzungen auch für die Ausbildung von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Präsident Gerd Höhner hatte eingangs zu dem Thema Ausbildungsreform bereits über die „Anhörung der professionsinternen Projektbeteiligten“ der Bundespsychotherapeutenkammer am 13. Oktober 2015 informiert. Aus NRW hatten 13 Delegierte des Deutschen Psychotherapeutentages sowie der gesamte Kammervorstand teilgenommen. Die Anhörung wertete Gerd Höhner als einen Erfolg. „Es zeigte sich, dass unsere Delegierten zu dem Thema ‚Ausbildung’ bestens informiert sind. Insgesamt tritt unsere Profession mit den vorliegenden Positionspapieren zu ‚Eckpunkten’ und ‚Ausbildungszielen’ eines Approbationsstudiums nach außen hin sehr geordnet auf und zeigt ein positives Erscheinungsbild in der Politik.“

Die Kammerversammlung endete mit Berichten aus den Ausschüssen und Kommissionen.

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