Kommunale Gesundheitskonferenzen – Informationen zu aktuellen Beteiligungsmöglichkeiten für Kammermitglieder
In Nordrhein-Westfalen existieren analog zu der Landesgesundheitskonferenz in allen 53 Kreisen und kreisfreien Städten Kommunale Gesundheitskonferenzen (KGK). In ihnen kommen Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Bereiche, Institutionen und Interessensgruppen zusammen, die für die umfassende Diskussion verschiedenster gesundheitsbezogener Themenfelder auf regionaler Ebene einen Beitrag leisten können.
Mitwirkung der Profession erwünscht
Auch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können als von der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen entsendete Vertretung oder Stellvertretung ihrer Profession in der KGK ihrer Stadt oder ihres Kreises mitarbeiten. Über ihre Beteiligung können sie dazu beitragen, dass psychische Gesundheit und die Bedürfnisse psychisch belasteter oder kranker Menschen in der lokalen Gesundheitsversorgung ausreichend berücksichtigt werden. Sie können die Besonderheiten der psychotherapeutischen Arbeit vermitteln und die Positionen des Berufsstandes in die örtlichen Beratungen einbringen. Grundsätzlich stärkt ihre Mitarbeit auf regionaler Ebene die Sichtbarkeit der Profession als kompetente Ansprechpartnerin in psychotherapeutischen Belangen.
Informationen und Kontaktmöglichkeit
Der Vorstand der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen unterstützt die Mitwirkung der Profession in den KGK und regt die Kammerangehörigen an, für bislang nicht psychotherapeutisch besetzte lokale Gremien in NRW ein Engagement in Betracht zu ziehen. Die neue Unterseite „Kommunale Gesundheitskonferenzen – Mitwirkungsmöglichkeiten für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten“ auf der Kammer-Homepage informiert über Hintergründe und Aufgaben der KGK und stellt die Beteiligungsmöglichkeiten dar.