Nordrhein-Westfalen schafft zusätzliche Kassensitze für die psychotherapeutische Versorgung

Das nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) ermöglicht 24,5 zusätzliche Sitze für die vertragspsychotherapeutische Versorgung in Nordrhein-Westfalen  [externer Link]. Die neuen Kassensitze wurden in Zusammenarbeit des Ministeriums mit den Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein (KVNO) und Westfalen-Lippe (KVWL) sowie den Landesausschüssen der Ärzteschaft und der Krankenkassen geschaffen. Ausgewiesen werden sie gezielt für ländliche und strukturschwache Regionen: Der Märkische Kreis erhält 3 weitere Sitze, Gelsenkirchen, 5, der Kreis Borken 3, der Kreis Paderborn 8,5, der Kreis Düren 3 und der Kreis Heinsberg 2 Sitze.

Grundsätzlich begrenzen bundesgesetzliche Regelungen die Zahl der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die sich in bestimmten Planungsregionen niederlassen können. So soll eine gleichmäßige und bedarfsgerechte Versorgung in allen Regionen gewährleistet werden. Nach § 103 Absatz 2 Satz 4 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) können die Gesundheitsministerien der Länder jedoch seit 2019 in ländlichen oder strukturschwachen Teilgebieten von gesperrten Planungsbereichen zusätzliche Sitze für einzelne Arztgruppen oder Fachrichtungen einrichten lassen. Nordrhein-Westfalen ist neben Schleswig-Holstein das erste Bundesland, das von dieser Ausnahmeregelung zur Stärkung der psychotherapeutischen Versorgung Gebrauch macht.

Wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Versorgung

„Wir begrüßen es sehr, dass unser Gesundheitsminister aktiv geworden ist und die Einrichtung zusätzlicher Sitze veranlasst hat“, sagt Gerd Höhner, Präsident der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen. „Der Kammervorstand weist schon länger und immer wieder darauf hin, dass Patientinnen und Patienten in manchen Regionen Nordrhein-Westfalens unzumutbar lange auf einen freien ambulanten Psychotherapieplatz warten müssen. Hier wirken unter anderem die Berechnungsfehler der Bedarfsplanung von 1999 nach.“ Die neuen Niederlassungsmöglichkeiten für Vertrags-Psychotherapeutinnen und Vertrags-Psychotherapeuten seien ein wichtiger Beitrag, die psychotherapeutische Versorgung in deutlich unterversorgten Regionen zu verbessern. „Neben der Ausweisung weiterer Kassensitze halten wir es zudem für sinnvoll, die Kapazitäten bestehender Praxen auszubauen, etwa durch Erleichterungen beim Jobsharing und für Anstellungsverhältnisse“, hält Gerd Höhner fest.

Weitere neue Zulassungen sollen folgen

Die Entscheidung, in welchen Regionen psychotherapeutische Kassensitze hinzukommen, fußt auf Bedarfsanalysen der Landesausschüsse der Ärzteschaft und der Krankenkassen in Nordrhein und in Westfalen. Nach Auswertung der vorgelegten Bedarfsanalysen hatte das MAGS die Einrichtung zusätzlicher Psychotherapie-Sitze für unterversorgte Teilgebiete beantragt. Dabei wurden laut Ministerium zunächst die Bereiche mit den niedrigsten Versorgungsgraden in den Blick genommen. Weitere Analysen und Anträge zur Schaffung zusätzlicher Sitze in anderen ländlichen bzw. strukturschwachen Gebieten sollen folgen. Insgesamt gibt es in Nordrhein-Westfalen landesweit rund 5.500 Sitze.
 

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