Petition erreicht Quorum – Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen setzt sich weiterhin für die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung ein

Petent Felix Kiunke (3. v. l.) vor dem Deutschen Bundestag mit Vertreterinnen und Vertreter eines breiten Bündnisses der Psychotherapeutenschaft, Umschläge mit Unterschriftenlisten in den Händen haltend. BPtK / Valentin Paster

Die Bundestagspetition des Psychologiestudenten Felix Kiunke zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung erreichte bereits fünf Tage vor Ablauf der Zeichnungsfrist allein mit 50.000 online-Zeichnungen das Quorum. Mit Ende der Frist am 1. Juni 2023 wurden dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zusätzlich Unterschriftenlisten mit über 17.000 weiteren Mitzeichnungen übergeben.

„Dieser große Erfolg ist dem gemeinsamen Aufruf und der Einigkeit der Psychotherapeutenschaft zuzuschreiben“, betont Gerd Höhner, Präsident der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen. „Die hohe Beteiligung verdeutlicht die breite Unterstützung für die Forderung der Petition und ist ein klares Signal an den Gesetzgeber, die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung zu regeln. Dies ist dringend notwendig. Der psychotherapeutische Nachwuchs muss die Sicherheit haben, dass nach dem Psychotherapiestudium die erforderlichen Weiterbildungsplätze bereitstehen. Die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen wird sich daher auch weiterhin für die Finanzierung der Weiterbildung einsetzen.“

Die Petition fordert, die angemessene Finanzierung der obligatorischen ambulanten und stationären Weiterbildung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gesetzlich zu regeln, um die psychotherapeutische Versorgung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie die berufliche Zukunft der nachkommenden Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zu gewährleisten.

Die Heilberufsgesetze der Länder sehen vor, dass die gesamte Weiterbildung nach Abschluss des Studiums und bestandener Approbationsprüfung in hauptberuflicher Tätigkeit mit einem angemessenen Gehalt erfolgt. Dazu zählen sowohl die ambulante als auch die stationäre psychotherapeutische Weiterbildung. Der Handlungsbedarf besteht jetzt, denn seit Herbst 2022 gibt es erste Absolventinnen und Absolventen der neuen Studiengänge und in der Folge die ersten neuapprobierten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Ihre Zahl wird bis zum Frühjahr 2024 auf circa 1.000 und bis 2025 auf jährlich mindestens 2.500 Absolventinnen und Absolventen ansteigen.

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