Projekt e-online-Abrechnung der KVNO: Elektronischer Psychotherapeutenausweis kann bei der PTK NRW beantragt werden

Alle diejenigen, die am Pilotprojekt der KV Nordrhein teilnehmen, das zukünftig eine Online-Abrechnung ermöglicht, können jetzt den neuen Psychotherapeutenausweis beantragen, der dafür notwendig ist.

Dieser elektronische Psychotherapeutenausweis wird von der Psychotherapeutenkammer NRW herausgegeben. Der Ausweis kann bis zum 30. April beantragt werden.

Da mit dem neuen Psychotherapeutenausweis rechtsverbindliche Unterschriften über das Internet möglich sind, werden höchste Sicherheitsstandards angelegt. Insbesondere wird sichergestellt, dass der Ausweis nicht in falsche Hände gerät. Für die Ausgabe des Ausweises ist deshalb ein aufwändigeres Antragsverfahren notwendig. Durch das Verfahren wird z.B. eindeutig überprüft, ob der Antragssteller berechtigt ist, einen Ausweis zu erhalten. Deshalb muss sich jeder Antragsteller durch eine autorisierte Stelle identifizieren lassen.

Der Antrag kann online über die Webseite www.ehba.de [externer Link] gestellt werden. Für die Identifizierung ist dann ein Postident-Verfahren notwendig.

Für die Kolleginnen und Kollegen, die persönliche Hilfe beim Ausfüllen der Anträge wünschen, bietet die Psychotherapeutenkammer NRW zusammen mit der KV Nordrhein und der dgnservice GmbH jedoch auch zwei Veranstaltungen, die praktische Anleitungen bieten. Auf diesen Veranstaltungen kann jeder sowohl den Antrag stellen als auch die eindeutige Identifizierung erledigen. Der erste „Identifizierungsworkshop“ finden am 4. März in Köln, der zweite in der Woche vom 20. bis 24. April in Düsseldorf statt. Die Produktion der Ausweise dauert vier Wochen.

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