Psychotherapie von Bundeswehrangehörigen sowie Polizistinnen und Polizisten des Bundes in Privatpraxen wird höher vergütet

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Privatpraxen erhalten ab dem 1. September mehr Geld für die Behandlung von Bundeswehrangehörigen, Bundespolizistinnen und Bundespolizisten. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) konnte die Anpassung der Vergütung in ihren Verhandlungen mit dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Bundesministerium des Inneren und für Heimat erwirken. Vertrags-Psychotherapeutinnen und Vertrags-Psychotherapeuten betrifft die Anpassung nicht. Sie rechnen entsprechende Behandlungen weiterhin nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) über die Kassenärztlichen Vereinigungen ab.

Vereinbarte Zuschläge

Mit dem Bundesverteidigungsministerium wurde ein Zuschlag pro Behandlungsstunde vereinbart. Für psychotherapeutische Leistungen wird nach wie vor der 2,3-fache Satz gezahlt. Zusätzlich werden ab dem 1. September 2023 die Verhaltenstherapie und die Systemische Therapie mit einem Zuschlag von 17,50 Euro pro Behandlungsstunde und die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die analytische Psychotherapie mit einem Zuschlag von 25,50 Euro pro Behandlungsstunde vergütet.

Bei der Behandlung von Bundespolizistinnen und Bundespolizisten werden ab dem 1. September 2023 die Verhaltenstherapie und die Systemische Therapie mit dem 2,7-fachen Satz, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die analytische Psychotherapie mit dem 2,9-fachen Satz vergütet.

Mit den Anpassungen wird die Differenz zu einer Honorierung ausgeglichen, wie die gesetzlichen Krankenkassen sie zahlen. Die neuen Honorarsätze gelten auch für Behandlungen, die vor dem 1. September 2023 begonnen wurden.

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