Reihe „Praxis-Info“ zur Umsetzung der neuen Befugnisse von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ist vollständig

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können seit Juni 2017 Patientinnen und Patienten in ein Krankenhaus einweisen, Krankentransport verordnen und Soziotherapie und medizinische Rehabilitation verschreiben. Die Voraussetzungen dafür hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im März 2017 mit der entsprechenden Richtlinienänderung geschaffen.

Zur Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Befugnisse informiert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) in ihrer Reihe „Praxis-Info“, was bei einer Verordnung dieser Leistungen zu beachten ist. Mit der jüngst erschienenen Publikation „Soziotherapie“ liegt nun zu allen neuen Befugnissen eine „Praxis-Info“ vor.

Alle Broschüren stehen zum Download bereit

Im Rahmen ihrer Befugnis zur Krankenhauseinweisung können Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit einer Notfalleinweisung bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung oder einer geplanten Einweisung für eine stationäre Behandlung sorgen. Krankentransport können sie verordnen, wenn die Fahrten im Zusammenhang mit einer psychotherapeutischen Leistung der Krankenkasse zwingend notwendig sind. Die Verschreibung von Soziotherapie soll Patientinnen und Patienten den Zugang zu psychotherapeutischen Leistungen erleichtern oder gegebenenfalls einen Krankenhausaufenthalt vermeiden. Psychiatrische Rehabilitation kann Menschen mit psychisch bedingten Einschränkungen die bestmögliche Teilhabe ermöglichen.

Die Broschüren der Reihe „Praxis-Info“ der BPtK liefern Hintergrundinformationen zu den neuen Befugnissen und erläutern anschaulich, wie sie in der täglichen Arbeit umgesetzt werden können.

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