Rückblick auf die Regionalversammlung für den Regierungsbezirk Köln am 28. Januar 2026
Wie lassen sich berufspolitische Entwicklungen transparent vermitteln – und zugleich Rückmeldungen aus der Praxis aufnehmen? Mit der Regionalversammlung bietet die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen hierfür einen Rahmen. In Köln kamen am 28. Januar 2026 im Stadthotel am Römerturm rund 50 Kammermitglieder mit dem Vorstand der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen ins Gespräch. Sie diskutierten aktuelle Themen, ordneten Herausforderungen ein und tauschten Erfahrungen und Eindrücke aus der täglichen Berufspraxis aus.
Die Vorstandsmitglieder brachten dabei jeweils Themen aus ihren Arbeitsfeldern ein und stellten sie zur Diskussion. So spannte sich ein weiter thematischer Bogen – von Fragen der Berufstätigkeit in Anstellung und der Sichtbarkeit der Profession über den Testlauf des Qualitätssicherungsverfahrens in der ambulanten Psychotherapie bis hin zur Umsetzung der neuen Weiterbildungsordnung und Möglichkeiten des berufspolitischen Engagements.
Psychotherapie in Anstellung: Sichtbarkeit und strukturelle Fragen
Elisabeth Dallüge richtete den Blick auf Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Anstellung. Aus Sicht der Kammer bestehe insbesondere im stationären Bereich weiterhin ein erhebliches Defizit an Sichtbarkeit psychotherapeutischer Leistungen – etwa in Abrechnungsstrukturen und Rollenklärungen. Ein zentrales Ziel sei es daher, die psychotherapeutische Kompetenz dort stärker eigenständig zu verankern und an bewährte Modelle einer gleichberechtigten psychotherapeutischen Verantwortung anzuknüpfen, betonte Elisabeth Dallüge.
Darüber hinaus verwies sie auf konkrete Angebote der Kammer für angestellte Kolleginnen und Kollegen. Gemeinsam mit dem Vorstand plane der Ausschuss Psychotherapie in Anstellung derzeit die Veranstaltung „Angestellte im Fokus“, die am 15. April 2026 in der Geschäftsstelle der Kammer stattfinden wird und auch eine Online-Teilnahme ermöglicht. Ergänzend verwies Elisabeth Dallüge auf spezifische Fort- und Weiterbildungsangebote, etwa zu rechtlichen Rahmenbedingungen. Sichtbarkeit bleibe dabei ein zentrales Thema – nach innen wie nach außen. Wer in leitender Funktion tätig sei, solle dies auch klar benennen, etwa als leitende Psychotherapeutin oder leitender Psychotherapeut, denn Sprache präge Wahrnehmung und Handlungsspielräume.
Qualitätssicherung in der ambulanten Psychotherapie
Oliver Kunz berichtete zum Qualitätssicherungsverfahren in der ambulanten Psychotherapie, das nach Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) Anfang 2025 in Nordrhein-Westfalen in eine auf sechs Jahre angelegte Erprobungszeit gestartet ist. Obwohl das Verfahren von Beginn an fachlich kritisch begleitet werde, habe es bislang keine grundlegenden Anpassungen an Aufbau oder den Instrumenten gegeben, erläuterte das Vorstandsmitglied. Die inhaltlichen Vorbehalte richteten sich dabei weniger gegen das Ziel der Qualitätssicherung als vielmehr gegen Ausgestaltung und den Nutzen des Verfahrens.
Grundsätzlich sehe die Kammer keinen Anlass für die Annahme, dass ambulante Psychotherapie qualitativ defizitär sei. Viele der im Testlauf erhobenen Kriterien bildeten selbstverständliche Standards ab und führten eher zu bürokratischem Aufwand als zu einem erkennbaren Mehrwert. Hinzu kämen ungelöste Fragen der Vergütung sowie methodische Probleme der Befragung von Patientinnen und Patienten. Die Befragung werde erst nach Abschluss der Therapie ausgelöst und gelte daher als fehleranfällig. Auch ein direkter Nutzen für die einzelne Praxis sei nicht zu erwarten, da die Rückmeldungen nicht zugeordnet werden könnten. Mit dieser Einschätzung teile man in wesentlichen Punkten die Position des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie (WBP), der das Verfahren ebenfalls nicht als geeignet ansehe, um Qualität adäquat zu erfassen oder zu verbessern.
Weiterbildung: steigender Bedarf und Unterstützung durch die Kammer
Georg Schäfer stellte die Umsetzung der neuen Weiterbildungsordnung in den Mittelpunkt seines Beitrags. Nachdrücklich verwies er auf die Dynamik der kommenden Jahre: Bereits in naher Zukunft sei mit deutlich steigenden Zahlen von Absolventinnen und Absolventen der neuen Studiengänge zu rechnen. Sie würden nach der Approbation eine Weiterbildungsperspektive benötigen, erläuterte Georg Schäfer. Damit wachse der Bedarf an ausreichend Weiterbildungsstätten in allen Versorgungsbereichen spürbar.
Um die Entwicklung zu begleiten, unterstütze die Kammer den Ausbau von Weiterbildungsstätten durch Beratung, praxisnahe Informationsmaterialien und Hilfestellung im Antragsprozess. Zugleich ermutigte Georg Schäfer die Teilnehmenden, sich mit den Möglichkeiten der neuen Weiterbildung auseinanderzusetzen und eine Beteiligung zu prüfen. Ziel sei es, Einrichtungen den Einstieg in die Weiterbildung zu erleichtern und den wachsenden Bedarf an Weiterbildungsplätzen verlässlich aufzufangen. Damit solle der psychotherapeutische Nachwuchs frühzeitig verlässliche Perspektiven für den Einstieg in die weitere Qualifizierung erhalten.
Engagement und Mitwirkung stärken
Julia Leithäuser griff ein Thema auf, das den Abend an mehreren Stellen prägte: die Frage, wie die Profession insgesamt stärker wahrgenommen werden und ihre Perspektiven wirksam einbringen kann. Um den Berufsstand weiter zu stärken, sei es wichtig, psychotherapeutische Perspektiven frühzeitig und kontinuierlich einzubringen, erläuterte die Vizepräsidentin. Ein wichtiger Ansatzpunkt seien die Kommunalen Gesundheitskonferenzen (KGK), in denen Akteurinnen und Akteure des Gesundheitswesens und die lokale Politik zusammenkommen. Psychische Gesundheit spiele dort häufig eine zentrale Rolle, weshalb die Kammer gezielt zur Mitarbeit aufrufe.
Darüber hinaus warb Julia Leithäuser für ein Engagement als leitende Notfallpsychotherapeutin oder leitender Notfallpsychotherapeut. Um den Berufsstand auch in Krisensituationen noch sichtbarer zu machen, sei es wichtig, entsprechende Strukturen weiter auszubauen. Die Kammer habe hierfür bereits vor Jahren klare Voraussetzungen definiert und unterstütze Kolleginnen und Kollegen bei der Qualifikation.
Zum Abschluss der Regionalversammlung wurde deutlich: Der kontinuierliche Austausch zwischen Vorstand und Mitgliedern bleibt ein zentrales Element der Kammerarbeit – um Erfahrungen aus der Praxis aufzugreifen, die kollegiale Vernetzung zu fördern und daraus Impulse für die berufspolitische Arbeit zu gewinnen.
