Statistisches Bundesamt fragt Daten zur Kostenstruktur ab

Das Statistische Bundesamt (DESTATIS) führt auf der Grundlage des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik alle vier Jahre eine repräsentative Untersuchung zur Kostenstruktur bei psychotherapeutischen Praxen, Arzt- und Zahnarztpraxen durch. Die Ergebnisse der Kostenstrukturuntersuchung dienen unter anderem der Erstellung volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen. Auch die Psychotherapeutenkammer NRW und Berufsverbände können auf die zuverlässigen Daten zurückgreifen und sie für ihre berufspolitischen Aktivitäten nutzen. Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten können aufgrund der Daten eigene betriebswirtschaftliche Vergleiche für ihre Praxis durchführen.

Im Herbst findet nun eine neue Befragung für das Berichtsjahr 2019 statt: Anfang Oktober 2020 wird das Statistische Bundesamt die Heranziehungsbescheide mit den Zugangsdaten zu den Online-Fragebögen an die per Zufallsstichprobe ausgewählten, auskunftspflichtigen Praxen verschicken. Fragen zu der Erhebung beantwortet das Statistische Bundesamt. Die Veröffentlichung der Ergebnisse ist für den Sommer 2021 geplant.

Informationen und Ergebnisse über zurückliegende Kostenstrukturerhebungen finden Sie unter www.destatis.de, Navigationspfad: Themen/Branchen und Unternehmen/Dienstleistungen/Publikationen/Medizinischer Bereich/ Fachserie 2, Reihe 1.6.1, 2015

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