Systemische Therapie für Erwachsene als Richtlinienverfahren in der ambulanten Psychotherapie zugelassen

Am 22. November 2019 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Systemische Therapie in die Psychotherapie-Richtlinie aufgenommen und für die Behandlung von Erwachsenen zugelassen. Sobald letzte Details geregelt sind, können niedergelassene Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten die Systemische Therapie künftig als Richtlinientherapie im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung durchführen. Der G-BA hatte den Nutzen und die medizinische Notwendigkeit des Behandlungsverfahrens für Erwachsene zuvor geprüft und mit Beschluss vom 22. November 2018 positiv bewertet.

Die Systemische Therapie rückt den sozialen Kontext psychischer Störungen in den Fokus. Bei der Behandlung werden Mitglieder des für die Patientin oder den Patienten bedeutsamen sozialen Systems einbezogen, beispielsweise die Lebenspartnerin, der Lebenspartner oder weitere Familienmitglieder. Ein Schwerpunkt der Systemischen Therapie ist es, die Stärken der Patientin oder des Patienten und der weiteren relevanten Personen zu nutzen, um gemeinsam Lösungen für Probleme und Konflikte zu erarbeiten.

Zulassung für Kinder und Jugendliche gefordert

Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie hatte die Systemische Therapie bereits 2008 als psychotherapeutisches Verfahren sowohl für Erwachsene als auch für Kinder und Jugendliche anerkannt. „Wir freuen uns, dass der Gemeinsame Bundesausschuss die Systemische Therapie nun für die Behandlung von Erwachsenen zugelassen hat“, sagt Gerd Höhner, Präsident der Psychotherapeutenkammer NRW. „Im nächsten Schritt steht die Zulassung für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen an. Gerade hier ist die Einbeziehung des Familienkontextes unerlässlich. Wir erwarten hierzu eine zügige Entscheidung.“ Der Unterausschuss Psychotherapie des G-BA bereitet derzeit einen Antrag auf Nutzenbewertung für den Einsatz des Verfahrens bei Kindern und Jugendlichen vor.

Regelungen für die ambulante Praxis

Die Systemische Therapie kann als ambulante Leistung erbracht werden, wenn der Bewertungsausschuss über die Höhe der Vergütung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab entschieden hat. Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten, die ihren Patientinnen und Patienten dieses Therapieverfahren anbieten, müssen eine entsprechende Weiterbildung absolviert haben. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die zuständige Kassenärztliche Vereinigung die Ausführung und die Abrechnung der Systemischen Therapie zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung genehmigt hat.

Eine Systemische Therapie kann dann als Kurzzeittherapie in zweimal zwölf Therapiestunden und als Langzeittherapie mit bis zu 48 Behandlungsstunden durchgeführt werden. Wie die anderen psychotherapeutischen Verfahren kann sie als Einzel- oder als Gruppentherapie und auch als Kombination zwischen Einzel- und Gruppentherapie angeboten werden. Als spezifische Anwendungsform wird das „Mehrpersonensetting“ möglich sein. Hierbei werden relevante Bezugspersonen der Patientin oder des Patienten in die Behandlung einbezogen. Sofern erforderlich, kann die Systemische Therapie im Mehrpersonensetting mit einer Einzel- oder Gruppentherapie kombiniert werden.

Der Beschluss zur Änderung der Psychotherapie-Richtlinie liegt nun dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur rechtlichen Prüfung vor. Beanstandet das Ministerium die Änderung nicht, tritt sie nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

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