Umfrage zu Aspekten des Bundeskinderschutzgesetzes - Aufruf des Universitätsklinikums Ulm zur Teilnahme

Das Bundeskinderschutzgesetz aus dem Jahr 2012 soll unter anderem die Zusammenarbeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Gesundheitswesen und der Jugendhilfe verbessern. Es gibt Anhaltspunkte dafür, dass wesentliche Inhalte des Gesetzes – vornehmlich der zentrale Begriff der „gewichteten Anhaltspunkte“ – wenig bekannt sind. Ebenso bestehen in den möglichen Handlungsoptionen häufig offene Fragen, nicht zuletzt zu den rechtlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf die Schweigepflicht.
Unter Leitung des „Kompetenzzentrums Kinderschutz in der Medizin“ am Universitätsklinikum Ulm wird derzeit eine anonyme Befragung durchgeführt, um auf empirischer Grundlage den Umgang mit Kinderschutzfällen im Gesundheitswesen zu erfassen und so die Formulierung von medizinisch-therapeutischen Standards für die zukünftige Bewertung aus rechtlicher Sicht zu ermöglichen.

Mitwirkung bis 31. Dezember 2019 möglich

Die Befragung richtet sich an Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten und dauert circa fünf Minuten. An der Mitwirkung Interessierte gelangen hier [externer Link] bis zum 31. Dezember 2019 direkt zur Befragungsplattform. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die dort genannte Kontaktadresse.

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