Verlängerung der Corona-Sonderregelungen bis Ende 2021

Die Sonderregelungen für die psychotherapeutische Versorgung von gesetzlich Krankenversicherten in der Pandemiezeit wurden bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Damit können Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ihren Patientinnen und Patienten auch im 4. Quartal 2021 unbegrenzt Videosprechstunden anbieten. Danach können grundsätzlich Einzelsitzungen, Akutbehandlungen, Gruppentherapien mit bis zu acht Teilnehmenden und in begründeten Fällen auch psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen per Video durchgeführt werden. Auch die Begrenzung für die Videobehandlung in Bezug auf die Anzahl der Patientinnen und Patienten sowie die Leistungsmenge sind ebenfalls weiterhin ausgesetzt. Ebenso bleibt die telefonische Unterstützung für sich bereits in Behandlung befindende Patientinnen und Patienten, weiter abrechenbar. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen geeinigt.

Gleichfalls können Versicherte der privaten Krankenversicherung während der Corona-Pandemie weiterhin bis Jahresende unbürokratisch ihre psychotherapeutische Behandlung per Video durchführen. Auch eine für die Pandemiezeit getroffene Abrechnungsempfehlung für aufwändige Hygienemaßnahmen bei der Behandlung privat krankenversicherter Patientinnen und Patienten wurde bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

Informationen hierzu finden Sie auch in unseren FAQ zum Sonderthema Corona-Pandemie unter „Was gilt für den Einsatz von Video und Telefon in der Psychotherapie?“ und „Dürfen Gruppentherapien weiterhin durchgeführt werden?“ und „Welche Hygienemaßnahmen sind zu beachten?“

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