Zukünftiges Verfahren zur Beurteilung der Versorgungsqualität: Nordrhein-Westfalen wird Testregion

In der ambulanten Psychotherapie soll ein datengestütztes Qualitätssicherungsverfahren (QS-Verfahren)  [externer Link] eingeführt werden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 18.01.2024 beschlossen  [externer Link]. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat nun zwei Monate Zeit, den G-BA-Beschluss zum Qualitätssicherungsverfahren zu prüfen.

Den Auftrag, ein QS-Verfahren für die vertragspsychotherapeutische Versorgung zu etablieren, hatte die Politik mit dem am 01.09.2020 in Kraft getretenen Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung erteilt. Bevor ein solches Verfahren bundesweit eingeführt wird, soll es ab 2025 zunächst in Nordrhein-Westfalen für sechs Jahre erprobt werden. Das Bundesland wurde unter anderem zur Testregion bestimmt, da seine hohe Zahl an Psychotherapiepraxen einen ausreichend großen Datenpool gewährleisten soll. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) informiert auf ihrer Website zu dem neuen QS-Verfahren  [externer Link] und kündigt an, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten weitere Informationen zu den Anforderungen und zur Anwendung bereitzustellen.

Evaluation von fallbezogenen Dokumentationen und Patientenangaben

Das QS-Verfahren basiert auf der Auswertung von Daten aus fallbezogenen Dokumentationen. Dafür müssen vertragspsychotherapeutische Praxen künftig für alle Patientinnen und Patienten ab 18 Jahren, die regulär eine Psychotherapie abgeschlossen haben, bestimmte Angaben dokumentieren und übermitteln. Zusätzlich sollen Daten aus einer Patientenbefragung einfließen. Dies gilt für alle Einzeltherapien unabhängig vom angewendeten Psychotherapieverfahren.

Die Erprobung soll zeigen, ob die vom Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) für das Verfahren entwickelten Qualitätsindikatoren geeignet sind, die Versorgungsqualität zu bewerten und eventuelle Verbesserungspotenziale zu erkennen. Auch das Verhältnis von Aufwand und Nutzen steht auf dem Prüfstand. Zudem sollen die eingesetzte Software und die Datenflüsse erprobt werden. Das IQTIG evaluiert die Ergebnisse gemeinsam mit einem weiteren wissenschaftlichen Institut. Die im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe tätigen Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten können während der Testphase in ihrer Region unter anderem bei jährlich stattfindenden Regionalkonferenzen Feedback zum QS-Verfahren geben.

Bisheriges Antrags- und Gutachterverfahren bleibt zunächst bestehen

Der G-BA hat am 18.01.2024 auch die Details für das neue datengestützte QS-Verfahren beschlossen. Das bisherige Antrags- und Gutachterverfahren bleibt zunächst bestehen, soll aber mit der bundesweiten Einführung eines QS-Verfahrens für die ambulante Psychotherapie eingestellt werden. Auch dies wurde im Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung verankert. Mit dem bundesweiten Roll-out des QS-Verfahrens ist 2031 zu rechnen.

Zur Einführung eines QS-Verfahrens für die ambulante Psychotherapie erschien auch eine Meldung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) [externer Link]. 

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